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   LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15   

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LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15 (https://dejure.org/2015,43589)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.12.2015 - 13 S 128/15 (https://dejure.org/2015,43589)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 13 S 128/15 (https://dejure.org/2015,43589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    80 % Haftung nach Unfall wegen unvorsichtigem Öffnen der Fahrertür auf Parkplatz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beim Türöffnen auf Parkplätzen vorsichtig sein!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aussteigenden sowie Einparkenden trifft auf öffentlichen Parkplätzen Pflicht zur Rücksichtnahme - Zusammenstoß von Fahrzeugtür mit einparkenden Fahrzeug begründet regelmäßig Haftungsverteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 354
  • NZV 2016, 317
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.04.1985 - III ZR 53/84

    Amtspflicht der Straßenverkehrsbehörden zur Aufstellung von Verkehrsschildern an

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Eröffnet der Betreiber eines Einkaufsmarktes - wie hier - einen dazugehörigen Parkplatz für die Allgemeinheit, so sind diese Voraussetzungen jedenfalls zu den Öffnungszeiten des Einkaufsmarktes unabhängig davon erfüllt, ob die Geltung der StVO durch eine vorhandene Beschilderung ausdrücklich angeordnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1985 - III ZR 53/84, VersR 1985, 835; BGH, Urteil vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 10; Kammerurteil vom 21. November 2014 - 13 S 132/14).
  • LG Saarbrücken, 23.01.2009 - 13 S 165/08
    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Denn diese Vorschrift, die ein Höchstmaß an Sorgfalt von dem Aussteigenden verlangt, schützt den fließenden Verkehr (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2009, 850 ff.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 14 Rn. 5; Kammer, Urteile vom 22. Februar 2013 - 13 S 202/12, NZV 2013, 594 und vom 23. Januar 2008 - 13 S 165/08; in der Sache auch OLG Karlsruhe VersR 2012, 875).
  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Eröffnet der Betreiber eines Einkaufsmarktes - wie hier - einen dazugehörigen Parkplatz für die Allgemeinheit, so sind diese Voraussetzungen jedenfalls zu den Öffnungszeiten des Einkaufsmarktes unabhängig davon erfüllt, ob die Geltung der StVO durch eine vorhandene Beschilderung ausdrücklich angeordnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1985 - III ZR 53/84, VersR 1985, 835; BGH, Urteil vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 10; Kammerurteil vom 21. November 2014 - 13 S 132/14).
  • LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08

    Besondere Sorgfaltspflichten beim Öffnen der Fahrzeugtür auf öffentlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Denn der Verstoß der Zeugin ... gegen die besonderen Pflichten beim Türöffnen wiegt schwer (Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 29. Mai 2009 - 13 S 181/08 - und Hinweisbeschluss vom 3. November 2014 - 140/14).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038).
  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 14/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Öffentlich ist ein Verkehrsraum, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 4 StR 401/11, NZV 2012, 394; Kammerurteil vom 7. Mai 2010 - 13 S 14/10).
  • LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Ein Zurücktreten dieser Betriebsgefahr kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer zu Parkplatzunfällen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Unfallgegners durch besondere Umstände erschwert ist (Kammer, Urteile vom 27. Mai 2011 - 13 S 25/11, Schaden-Praxis 2012, 66; vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12, RuS 2013, 199; vom 7. Juni 2013 - 13 S 31/13, NJW-RR 2013, 1249 und vom 18. Juli 2014 - 13 S 75/14, NZV 2014, 572).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Denn diese Vorschrift, die ein Höchstmaß an Sorgfalt von dem Aussteigenden verlangt, schützt den fließenden Verkehr (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2009, 850 ff.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 14 Rn. 5; Kammer, Urteile vom 22. Februar 2013 - 13 S 202/12, NZV 2013, 594 und vom 23. Januar 2008 - 13 S 165/08; in der Sache auch OLG Karlsruhe VersR 2012, 875).
  • BGH, 05.10.2011 - 4 StR 401/11

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Beeinträchtigung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Öffentlich ist ein Verkehrsraum, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 4 StR 401/11, NZV 2012, 394; Kammerurteil vom 7. Mai 2010 - 13 S 14/10).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15
    Ein Zurücktreten dieser Betriebsgefahr kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer zu Parkplatzunfällen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Unfallgegners durch besondere Umstände erschwert ist (Kammer, Urteile vom 27. Mai 2011 - 13 S 25/11, Schaden-Praxis 2012, 66; vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12, RuS 2013, 199; vom 7. Juni 2013 - 13 S 31/13, NJW-RR 2013, 1249 und vom 18. Juli 2014 - 13 S 75/14, NZV 2014, 572).
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 202/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines in zweiter Reihe haltenden Fahrzeugs beim

  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 31/13

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Vorfahrtsregelungen auf einem dem öffentlichen

  • LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14

    Kfz-Unfall: Haftung eines Fahrschülers; Haftungsverteilung bei Kollision auf

  • LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 132/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtregelung auf einem Parkdeck im

  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Wiewohl Parkplätze dem ruhenden Verkehr dienen und der Ein- und Ausparkende in der Regel nicht auf fließenden Verkehr, sondern auf Benutzer der Parkplatzfahrbahn trifft, weshalb im Grundsatz auf öffentlichen Parkplätzen die gegenseitigen Rücksichtspflichten einander angenähert sind (vgl. OLG Hamm, NJW 2015, 413 Rn. 16), können auch hier je nach Fallgestaltung die strengen Sorgfaltsmaßstäbe, die im fließenden Verkehr gelten, im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung aus § 1 Abs. 2 StVO jedenfalls sinngemäß herangezogen werden, sofern sich in einem bestimmten Verkehrsverhalten die besondere Gefährlichkeit gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern niederschlagen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2015 - VI ZR 6/16, bei Juris Rn. 11; Senat, Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, bei Juris Rn. 35 f.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 476 Rn. 11 jeweils zur Wertung aus § 9 Abs. 5 StVO; LG Saarbrücken, NJW-RR 2016, 354 Rn. 13 und NJW-RR 2009, 1250 Rn. 8 zur Wertung aus § 14 StVO).
  • LG Saarbrücken, 17.11.2017 - 13 S 45/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf eine günstigere

    Die Höhe der Unkostenpauschale schätzt die Kammer in ständiger, höchstrichterlich bestätigter Rechtsprechung auf 25,- ? (vgl. nur Urteil vom 18.12.2015 - 13 S 128/15, NZV 2016, 317 m.w.N.).
  • LG Itzehoe, 23.03.2017 - 4 O 116/16

    Unfall auf Tankstellengelände

    Auf der anderen Seite hat aber auch der die haltenden bzw. abgestellten Fahrzeuge auf Parkplätzen und Tankstellen passierende Verkehr auf diese nach § 1 Abs. 2 StVO in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen und insbesondere einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, da hier mit einem Türöffnen jederzeit zu rechnen ist (OLG Frankfurt NJW 2009, 3038; OLG Köln, a.a.O.; LG Saarbrücken NJW-RR 2016, 354).
  • LG Saarbrücken, 09.03.2018 - 13 S 158/17

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer Parktasche anfahrenden

    Auf - wie hier - öffentlichen Parkplätzen (vgl. hierzu Kammer, Urteile vom 21.11.2014 - 13 S 132/14, Zfs 2015, 201; vom 18.12.2015 - 13 S 128/17, NZV 2016, 317, jeweils m.w.N.) sind zwar die gegenseitigen Rücksichtspflichten aneinander angenähert; allerdings können auch hier die strengen Sorgfaltsmaßstäbe, die im fließenden Verkehr gelten, jedenfalls sinngemäß herangezogen werden, sofern sich in einem bestimmten Verkehrsverhalten die besondere Gefährlichkeit gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern niederschlagen kann.
  • LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 66/19

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Die Unkostenpauschale beläuft sich nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. z.B. LG Saarbrücken, Urteil vom 17. November 2017 - 13 S 45/17, NJW 2018, 876, Urteil vom 18.12.2015 - 13 S 128/15, NZV 2016, 317, jeweils m.w.N.), von der abzuweichen auch unter Berücksichtigung etwaiger Preissteigerungen derzeit keine Veranlassung gesehen wird, auf 25 ?.
  • LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17

    Verkehrsunfall - Einfahren Parkbucht und Öffnen Fahrzeugtür

    Mit Urteil vom 18.12.2015 zu 13 S 128/15 hat das LG Saarbrücken entschieden, daß der Verursachungs- und Verschuldensanteil des Aussteigenden mit 80 % und derjenige des in die Parklücke Einfahrenden mit 20 % zu bewerten sei.
  • OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18

    Parkplatzunfall - Ausparkender mit geöffneter Fahrzeugtür

    Aus diesem Grund hat auch der Ein- und Aussteigende auf öffentlichen Parkplätzen - anders als auf privaten Parkflächen, auf denen kein besonderer Fahrverkehr zu erwarten ist - besondere Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen (LG Saarbrücken, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 13 S 128/15 -, juris).
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