Rechtsprechung
   VG Köln, 27.01.2021 - 13 L 105/21   

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https://dejure.org/2021,832
VG Köln, 27.01.2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,832)
VG Köln, Entscheidung vom 27.01.2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,832)
VG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Eilverfahren der AfD gegen Einstufung als Verdachtsfall abgelehnt (Erlass einer Zwischenregelung)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gericht lehnt in Eilverfahren der AfD gegen Einstufung als Verdachtsfall Erlass einer Zwischenregelung ab

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2014 - 1 B 1251/14

    Anfechtbarkeit einer Zwischenregelung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Köln, 27.01.2021 - 13 L 105/21
    In diese Abwägung einzustellen sind einerseits die Folgen, die einträten, wenn die Zwischenregelung nicht erginge bzw. nunmehr im Beschwerdeverfahren aufgehoben würde und der Eilantrag später Erfolg hätte, und andererseits diejenigen Nachteile, die entstünden, wenn die Zwischenregelung bis zur Entscheidung über den Eilantrag Bestand hätte, der Eilantrag aber abgelehnt würde, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, juris Rn. 12.
  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 2709/19

    Abschiebung, Urteil vom 12.07.2021 - Abschiebung; rechtswidrige Abschiebung;

    Die Ausländerbehörden trifft allgemein die verfassungsrechtliche Obliegenheit, während eines Gerichtsverfahrens um vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich von Maßnahmen des Verwaltungszwangs abzusehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.04.2000 - 12 TZ 577/00 -, Rn. 4, juris; VG Berlin, Urteil vom 21.02.2001 - VG 35 F 128.00 -, InfAuslR 2001, 253 (254); VG Berlin, Beschluss vom 09.09.2010 - 35 L 315.10 -, Rn. 1 f., juris; s. a. MacLean, LKV 2001, 107 ff.; Fischer-Lescano, InfAuslR 2006, 316 (319); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2018 - 17 B 1029/18 -, Rn. 38; VG Köln, Beschluss vom 27.01.2021 - 13 L 105/21 -, Rn. 9; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2021 - 5 B 163/21 -, Rn. 13; VG Köln, Beschluss vom 05.03.2021 - 13 L 105/21 -, Rn. 14; VG München, Beschluss vom 05.09.2001 - M 17 E 01.70147 -, Rn. 4; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 09.12.2019 - 2 M 126/19 -, Rn. 14; jeweils juris).
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Rechtsprechung
   VG Köln, 05.03.2021 - 13 L 105/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4048
VG Köln, 05.03.2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,4048)
VG Köln, Entscheidung vom 05.03.2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,4048)
VG Köln, Entscheidung vom 05. März 2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,4048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rewis.io

    Keine Einstufung der "Alternative für Deutschland" als sog. "Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Eilverfahrens; keine Bezeichnung als solchen in der Öffentlichkeit (Hängebeschluss).

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als "Verdachtsfall" untersagt

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsschutz: Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst untersagt (Hängebeschluss)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nun doch Hängebeschluss: AfD darf nicht als Verdachtsfall eingestuft werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsschutz wird per Hängebeschluss vorerst die Einstufung der "AfD" als Verdachtsfall untersagt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsschutz darf AfD nicht als "Verdachtsfall" einstufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 626
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 5 B 163/21

    Zwischenverfügung, Verfassungsschutz, Partei, nachrichtendienstliche Mittel,

    Auszug aus VG Köln, 05.03.2021 - 13 L 105/21
    In diese Abwägung einzustellen sind einerseits die Folgen, die einträten, wenn die Zwischenregelung nicht ergehen würde und der Eilantrag später Erfolg hätte, die begehrte einstweilige Verfügung also erlassen würde, und andererseits diejenigen Nachteile, die entstünden, wenn eine Zwischenregelung verfügt, der Eilantrag aber abgelehnt würde, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 5 B 163/21 - 19. Juli 2016 - 7 B 715/16 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, juris, Rn. 12; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 296.

    Den Inhalt der Stillhaltezusage hat das OVG NRW im Beschluss vom 18. Februar 2021 im Verfahren 5 B 163/21 ausdrücklich dahingehend verstanden, dass.

    Zum anderen ist auch der im Beschluss des OVG NRW vom 18. Februar 2021 im Verfahren 5 B 163/21 betreffend den erstmaligen Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer Zwischenentscheidung vorgenommenen Interessenabwägung durch das Verhalten des Bundesamtes die Grundlage entzogen worden.

    Es liegt insofern kein gegenüber jenem Verfahren selbständiges Nebenverfahren vor, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 5 B 163/21 - und vom 5. November 2008 - 8 B 1631/08 -, juris, Rn. 19, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2016 - 7 B 715/16

    Erlass einer Zwischenentscheidung hinsichtlich Erforderlichkeit durch Ermittlung

    Auszug aus VG Köln, 05.03.2021 - 13 L 105/21
    In diese Abwägung einzustellen sind einerseits die Folgen, die einträten, wenn die Zwischenregelung nicht ergehen würde und der Eilantrag später Erfolg hätte, die begehrte einstweilige Verfügung also erlassen würde, und andererseits diejenigen Nachteile, die entstünden, wenn eine Zwischenregelung verfügt, der Eilantrag aber abgelehnt würde, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 5 B 163/21 - 19. Juli 2016 - 7 B 715/16 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, juris, Rn. 12; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 296.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - 8 B 1631/08

    Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung für den Zeitraum vor der gerichtlichen

    Auszug aus VG Köln, 05.03.2021 - 13 L 105/21
    Es liegt insofern kein gegenüber jenem Verfahren selbständiges Nebenverfahren vor, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 5 B 163/21 - und vom 5. November 2008 - 8 B 1631/08 -, juris, Rn. 19, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2014 - 1 B 1251/14

    Anfechtbarkeit einer Zwischenregelung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Köln, 05.03.2021 - 13 L 105/21
    In diese Abwägung einzustellen sind einerseits die Folgen, die einträten, wenn die Zwischenregelung nicht ergehen würde und der Eilantrag später Erfolg hätte, die begehrte einstweilige Verfügung also erlassen würde, und andererseits diejenigen Nachteile, die entstünden, wenn eine Zwischenregelung verfügt, der Eilantrag aber abgelehnt würde, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 18. Februar 2021 - 5 B 163/21 - 19. Juli 2016 - 7 B 715/16 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Dezember 2014 - 1 B 1251/14 -, juris, Rn. 12; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 296.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 5 B 757/23

    Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als

    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. März 2021 (Zwischenentscheidung, Az. 13 L 105/21) wurde der Antragsgegnerin bis zu einer Entscheidung über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz aufgegeben, die Einstufung und Beobachtung der Antragstellerin als Verdachtsfall zu unterlassen.

    Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesamt solche Mittel bereits gegen die Antragstellerin und ihre Mitglieder zum Einsatz bringe, bestünden nicht - zumal die Einstufung als Verdachtsfall nach der Zwischenentscheidung des Gerichts im Eilverfahren 13 L 105/21 zunächst aufgehoben worden sei.

    Mit Beschluss vom 10. März 2022 (Az. 13 L 105/21) lehnte das Verwaltungsgericht sodann den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab.

    Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung steht die materielle Rechtskraftwirkung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. März 2022 (Az. 13 L 105/21) als von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis für eine erneute gerichtliche Nachprüfung des Anspruchs, über den bereits entschieden worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 27.15 -, NJW 2017, 1256, Rn. 12, entgegen.

    b) Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist vorliegend nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. März 2022 im Verfahren 13 L 105/21 keine entscheidungserhebliche Änderung eingetreten, die eine erneute Sachentscheidung rechtfertigt.

  • VG München, 25.10.2022 - M 30 E 22.4913

    Alternative für Deutschland (AfD) - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die

    Das Gericht sieht hierbei keine Notwendigkeit, in den Inhalt seiner Entscheidung den Begriff des Verdachtsfalls aufzunehmen (anders VG Köln, B.v. 5.3.2021 - 13 L 105/21; VG Wiesbaden, B.v. 19.10.2022 - 6 L 1166/22.WI).
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Rechtsprechung
   VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21   

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https://dejure.org/2022,4582
VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2022,4582)
VG Köln, Entscheidung vom 10.03.2022 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2022,4582)
VG Köln, Entscheidung vom 10. März 2022 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2022,4582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz - Hängebeschluss hat sich damit erledigt

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwaltungsgericht Köln wird vor der Bundestagswahl nicht über Eilanträge der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.07.2021)

    Keine Entscheidung in AfD-Verfahren vor der Bundestagswahl

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.03.2022)

    Beobachtung durch den Verfassungsschutz: Das Schicksal der AfD steht vor Gericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Auch ohne die Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit darf die Überzeugung gewonnen und vertreten werden, eine Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 (130 f.); BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 21.

    BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 22 - 26.

    Die dann einsetzende Beobachtung dient (erst) der Klärung des Verdachts, BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 29.

    Es müssen vielmehr konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung auf das Vorliegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen hindeuten, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 28, 30; OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2008 - 5 A 130/05 -, juris Rn. 270.

    Die Anforderungen an das Gewicht der Anhaltspunkte sind geringer als bei einer Berichterstattung in Verfassungsschutzberichten, weil die Beobachtung der Aufklärung dient, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen gegeben sind und welche Gefahren von diesen ausgehen, BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 29.

    Bloß vereinzelte Entgleisungen einzelner Funktionsträger, Mitglieder oder Anhänger des Personenzusammenschlusses genügen allerdings nicht, BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 54.

    Es reicht aber aus, dass die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte, d.h. der vielfältigen Einzelakte der Vereinigung und ihrer Funktionäre und Mitglieder, auf entsprechende Bestrebungen hindeuten, selbst wenn jeder einzelne Anhaltspunkt für sich genommen nicht genügen würde, BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 30.

    Es bedarf Aktivitäten, die über eine bloße Missbilligung oder Kritik an einem Verfassungsgrundsatz hinausgehen, BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63 = juris Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 59; OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris Rn. 94; VG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2013 - 22 K 2532/11 -, juris Rn. 88.

    Bei Meinungsäußerungen, die von oder innerhalb einer politischen Partei abgegeben werden, liegt es zumindest nahe, dass sie mit der Intention einer entsprechenden Änderung der realen Verhältnisse abgegeben werden; denn politische Parteien sind gerade auf Änderung der politischen Verhältnisse ausgerichtet, BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 61; VG Berlin, Urteil vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13 -, juris Rn. 29; VG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 2020 - VG 1 L 95.20 -, BeckRS 2020, 50933 Rn. 26; Murswiek, neue Maßstäbe für den Verfassungsschutzbericht, NVwZ 2006, 121 (128).

    Deren Aussagekraft wird nicht allein dadurch in Frage gestellt, dass daneben eine Vielzahl von verfassungsschutzrechtlich irrelevanten oder wertneutralen Äußerungen existiert, denen sich keine Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung entnehmen lassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 45, 49; OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2008 - 5 A 130/05 - juris Rn. 304; VG Köln, Urteil vom 1. November 2004 - 20 K 1882/03 - juris Rn. 122; Roth, a.a.O., BVerfSchG § 4 Rn. 103.

    Es ist auch danach zu fragen, inwieweit die verfassungsfeindlichen Bestrebungen einzelner Gruppierungen für die künftige Entwicklung der Gesamtpartei von Bedeutung sein können, BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 45.

    BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 47; OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris Rn. 70.

    Im Verhältnis zum Schutzzweck der Beobachtung erscheint der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung daher nicht unangemessen oder unzumutbar, vgl. VG München, Beschluss vom 27. Juli 2017 - M 22 E 17.1861 -, BeckRS 2017, 119732 Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 102 ff.

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Auch ohne die Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit darf die Überzeugung gewonnen und vertreten werden, eine Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 (130 f.); BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 21.

    Um die Überschreitung der Linie feststellen zu können, von der an verfassungsfeindliche Betätigungen zu einer Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung werden, der nicht mehr mit politischen Mitteln, sondern nurmehr mit juristischen Mitteln begegnet werden kann, muss dieses Vorfeld notwendig beobachtet werden (so unter Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 ).

    Dies gilt auch für politische Parteien (Urteil vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 ).

    Die Antragsgegnerin steht nicht vor der Alternative, den verfassungsfeindlichen Personenzusammenschluss zu verbieten oder die Beobachtung einzustellen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 (360); BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1075 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 (291 f.); BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 (130 f. - Beobachtungszeitraum von über vier Jahren unbedenklich); VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 20 K 1882/03 -, juris Rn. 165 f.

    Denn in diesen Fällen hat sich ein "Anfangsverdacht" bezogen auf den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 (138); OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2008 - 5 A 130/05 -, juris Rn. 351; VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 20 K 1882/03 -, juris Rn. 171 f.

    Sie bezweckt vielmehr auch und in Anbetracht der langjährigen Staatspraxis sogar vornehmlich, Informationen über die aktuelle Entwicklung verfassungsfeindlicher Kräfte, Gruppen und Parteien im Vorfeld einer Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Verfassungsordnung zu gewinnen und zu sammeln und damit die Regierung und die Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, Art. und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen in angemessener Weise, namentlich mit politischen Mitteln entgegenzuwirken, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 - Leitsatz 1 sowie juris Rn. 19 und 27.

    Sie bezweckt vielmehr auch und in Anbetracht der langjährigen Staatspraxis sogar vornehmlich, Informationen über die aktuelle Entwicklung verfassungsfeindlicher Kräfte, Gruppen und Parteien im Vorfeld einer Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Verfassungsordnung zu gewinnen und zu sammeln und damit die Regierung und die Öffentlichkeit in die Lage zu versetzen, Art. und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen in angemessener Weise, namentlich mit politischen Mitteln entgegenzuwirken, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 = juris Rn. 27.

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Am 21. Januar 2021 hat die Antragstellerin Klage (13 K 326/21) erhoben und gleichzeitig den vorliegenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten - auch in den beigezogenen Verfahren 13 K 207/20, 13 K 208/20, 13 K 325/26, 13 K 326/21 und 13 L 104/21 - sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Als Reaktion auf den Hinweis des Gerichts und die Erklärung des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung hat die Antragstellerin die Klage insoweit in der Hauptsache 13 K 326/21 zurückgenommen, soweit die Abwehr der Einstufung als "gesichert extremistische Bestrebung" befürchtet wurde; eine entsprechende prozessuale Reaktion ist für das vorliegende Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht erfolgt.

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des beschließenden Gerichts im Urteil vom 8. März 2022 in den Verfahren 13 K 208/20, Urteilsabdruck (UA) S. 32 ff., und 13 K 326/21, UA S. 40 ff. Bezug genommen.

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des beschließenden Gerichts im Urteil vom 8. März 2022 in den Verfahren 13 K 207/20, UA S. 27 ff., und 13 K 326/21, UA S. 77 ff. Bezug genommen.

    Auch der ehemalige Co-Bundessprecher der Antragstellerin Meuthen hat seinen Rücktritt und Austritt aus der Antragstellerin mit einem unterschätzten Einfluss des Flügels und der Ost-Landesverbände der Antragstellerin begründet (Bl. 310 ff. GA 13 K 326/21).

    Diesbezüglich hat das beschließende Gericht im Urteil vom 8. März 2022 in dem Verfahren 13 K 326/21 ausgeführt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99

    Die Republikaner

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen können sich aus dem Programm und der Satzung des in den Blick genommenen Personenzusammenschlusses ergeben, aus den Äußerungen und Taten von führenden Persönlichkeiten und sonstigen Vertretern, Mitarbeitern und Mitgliedern der Gruppierung sowie aus deren Schulungs- und Werbematerial, BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 -, BVerfGE 5, 86 = juris Rn. 228; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3.99 -, juris Rn. 47; OVG NRW, Urteil vom 13. Februar 2009 - 16 A 845/08 -, juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 -, juris Rn. 46.

    Im politischen Meinungskampf gilt zwar für die Abhandlung von Themen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, allgemein die Vermutung für die freie Rede und sind auch scharfe und übersteigerte Äußerungen grundsätzlich zulässig, BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 2 WD 42.00, 2 WD 43.00 -, BVerwGE 114, 258 = juris Rn. 37 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3.99 -, juris Rn. 168.

    Die verfassungsfeindliche Zielrichtung kann sich auch aus einer Zusammenschau erlaubter Äußerungen ergeben, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55.20 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3.99 -, juris Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 -, juris Rn. 24; VG Berlin Urteil vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13 -, juris Rn. 32.

    Denn anders als die Antragstellerin mit Bezug auf die sog. "Republikaner-Rechtsprechung", VG Berlin, Urteil vom 31. August 1998 - VG 26 A 623.97 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3.99 -, juris, meint, ist es - jedenfalls bei der hier streitgegenständlichen Einstufung als Verdachtsfall - unerheblich, ob sich angesichts gegenläufiger Äußerungen ein uneinheitliches Bild der Partei im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik ergibt.

  • VG München, 27.07.2017 - M 22 E 17.1861

    Voraussetzungen einer Beobachtung durch den Verfassungschutz

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Diese ergibt sich aber aus dem Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung, vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 18. Februar 2021 - 5 B 163/21 -, juris Rn. 24; VG München, Beschluss vom 27. Juli 2017 - M 22 E 17.1861 -, juris Rn. 28, 38.

    Darüber hinaus steht hier auch eine zumindest mittelbare Beeinträchtigung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und weiter des Rechts auf Chancengleichheit im Wettbewerb von politischen Parteien (Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) im Raum, vgl. nur VG München, Beschluss vom 27. Juli 2017 - M 22 E 17.1861 -, BeckRS 2017, 119732 Rn. 25 (Identitäre Bewegung).

    Im Verhältnis zum Schutzzweck der Beobachtung erscheint der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung daher nicht unangemessen oder unzumutbar, vgl. VG München, Beschluss vom 27. Juli 2017 - M 22 E 17.1861 -, BeckRS 2017, 119732 Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 102 ff.

    vgl. erneut VG München, Beschluss vom 27. Juli 2017 - M 22 E 17.1861, BeckRS 2017, 119732 Rn. 47.

  • VG Köln, 11.11.2004 - 20 K 1882/03

    Beobachtung der "Scientology Kirche Deutschland" (SKD) durch den

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Deren Aussagekraft wird nicht allein dadurch in Frage gestellt, dass daneben eine Vielzahl von verfassungsschutzrechtlich irrelevanten oder wertneutralen Äußerungen existiert, denen sich keine Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung entnehmen lassen, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, BVerwGE 137, 275 Rn. 45, 49; OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2008 - 5 A 130/05 - juris Rn. 304; VG Köln, Urteil vom 1. November 2004 - 20 K 1882/03 - juris Rn. 122; Roth, a.a.O., BVerfSchG § 4 Rn. 103.

    Es kann dahinstehen, ob - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die Verfassungsschutzbehörden zur Beobachtung entsprechender Bestrebungen und Tätigkeiten nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sind, und ihnen daher kein Entschließungsermessen zusteht, so Roth, a.a.O., BVerfSchG § 4 Rn. 131 m.w.N.; Warg, in: Dietrich/Eiffler, Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, S. 543; a. A. VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 20 K 1882/03 -, juris Rn. 188.

    Die Antragsgegnerin steht nicht vor der Alternative, den verfassungsfeindlichen Personenzusammenschluss zu verbieten oder die Beobachtung einzustellen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 (360); BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1075 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 (291 f.); BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 (130 f. - Beobachtungszeitraum von über vier Jahren unbedenklich); VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 20 K 1882/03 -, juris Rn. 165 f.

    Denn in diesen Fällen hat sich ein "Anfangsverdacht" bezogen auf den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 (138); OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2008 - 5 A 130/05 -, juris Rn. 351; VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 20 K 1882/03 -, juris Rn. 171 f.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 55.20

    Verfassungsschutzrecht des Bundes 2019; AfD; Jugendorganisation; Junge

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Darüber hinaus wäre ein Anhörungsmangel jedenfalls entsprechend § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG geheilt, vgl. zur Berichterstattung im Rahmen des Verfassungsschutzberichts OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55.20 -, juris, Rn. 6 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 56.20 -, juris, Rn. 6 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 11 TG 1982/02 -, juris, Rn. 8; VG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 2020 - VG 1 L 95.20 -, beck-online Rn. 23; VG Berlin Beschluss vom 28. Mai 2020 - VG 1 L 97.20 -, beck-online Rn. 28.

    Die verfassungsfeindliche Zielrichtung kann sich auch aus einer Zusammenschau erlaubter Äußerungen ergeben, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55.20 -, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3.99 -, juris Rn. 47; BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 -, juris Rn. 24; VG Berlin Urteil vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13 -, juris Rn. 32.

    § 16 Abs. 1 BVerfSchG ermächtigt nach seiner Neufassung damit auch - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - schon zur Information über "Verdachtsfälle", vgl. BTDrucks. 18/4654, S. 32; VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 13 L 202/19 -, juris Rn. 68; VG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 2020 - VG 1 L 95.20 -, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55.20 -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 56.20 -, juris Rn. 18; anders noch vor der Neuregelung BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2013 - 6 C 4.12 -, juris Rn. 12 ff. zu § 16 Abs. 2 BVerfSchG a.F.

    Das gilt gleichermaßen für die Information der Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten bei Vorliegen hinreichend gewichtiger Anhaltspunkte, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2020 - OVG 1 S 55.20 -, juris Rn. 19.

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Die Antragstellerin hat am 13. Januar 2020 Klage gegen die Einstufungen des Flügels (13 K 207/20) und der JA (13 K 208/20) erhoben; beide Klagen wurden überwiegend abgewiesen, lediglich die Einstufung des Flügels als "gesichert extremistische Bestrebung" hielt das beschließende Gericht für rechtswidrig, weil der Fortbestand des Flügels nach dem 30. April 2020 nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststehe.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten - auch in den beigezogenen Verfahren 13 K 207/20, 13 K 208/20, 13 K 325/26, 13 K 326/21 und 13 L 104/21 - sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des beschließenden Gerichts im Urteil vom 8. März 2022 in den Verfahren 13 K 207/20, UA S. 27 ff., und 13 K 326/21, UA S. 77 ff. Bezug genommen.

    Hinzu kommt, dass die streitbefangenen Äußerungen - insbesondere bei den Teilorganisationen JA und Flügel (siehe Urteile in den 13 K 208/20 und 13 K 207/20) - über einen längeren Zeitraum getätigt worden sind und auch nach den von der Antragstellerin genannten Erklärungen nicht eingestellt worden sind.

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Die Antragstellerin hat am 13. Januar 2020 Klage gegen die Einstufungen des Flügels (13 K 207/20) und der JA (13 K 208/20) erhoben; beide Klagen wurden überwiegend abgewiesen, lediglich die Einstufung des Flügels als "gesichert extremistische Bestrebung" hielt das beschließende Gericht für rechtswidrig, weil der Fortbestand des Flügels nach dem 30. April 2020 nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststehe.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten - auch in den beigezogenen Verfahren 13 K 207/20, 13 K 208/20, 13 K 325/26, 13 K 326/21 und 13 L 104/21 - sowie die jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des beschließenden Gerichts im Urteil vom 8. März 2022 in den Verfahren 13 K 208/20, Urteilsabdruck (UA) S. 32 ff., und 13 K 326/21, UA S. 40 ff. Bezug genommen.

    Hinzu kommt, dass die streitbefangenen Äußerungen - insbesondere bei den Teilorganisationen JA und Flügel (siehe Urteile in den 13 K 208/20 und 13 K 207/20) - über einen längeren Zeitraum getätigt worden sind und auch nach den von der Antragstellerin genannten Erklärungen nicht eingestellt worden sind.

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21
    Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts schließt damit ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin aus, mag sie sich gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung noch so feindlich verhalten, vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 = juris Rn. 16.

    Die Antragsgegnerin steht nicht vor der Alternative, den verfassungsfeindlichen Personenzusammenschluss zu verbieten oder die Beobachtung einzustellen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 (360); BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1075 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 (291 f.); BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, BVerwGE 110, 126 (130 f. - Beobachtungszeitraum von über vier Jahren unbedenklich); VG Köln, Urteil vom 11. November 2004 - 20 K 1882/03 -, juris Rn. 165 f.

    Sie müssen von der Antragstellerin, die auch ihrerseits in der Abgabe von Werturteilen nicht gerade zurückhaltend ist, als Teil der ständigen geistigen Auseinandersetzung, die für die freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist, hingenommen werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, BVerfGE 40, 287 = juris Rn. 20.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

  • VG Berlin, 28.05.2020 - 1 L 95.20

    Verfassungsschutzbericht 2019 darf die "Junge Alternative für Deutschland" und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05

    Scientology-Urteil des Oberverwaltungsgerichts seit dem 28.04.2008 rechtskräftig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 5 B 163/21

    Zwischenverfügung, Verfassungsschutz, Partei, nachrichtendienstliche Mittel,

  • VG Berlin, 28.05.2020 - 1 L 97.20

    Verfassungsschutzbericht 2019 darf die Junge Alternative für Deutschland und den

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 1 S 56.20

    Recht auf vorherige Stellungnahme vor Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht;

  • VG Berlin, 21.01.2016 - 1 K 255.13

    Nennung von "Pro NRW" im Verfassungsschutzbericht 2012 als rechtsextremistische

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

  • VG Köln, 26.02.2019 - 13 L 202/19

    Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19

    Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt

  • VGH Hessen, 24.01.2003 - 11 TG 1982/02

    Keine Stellungnahmemöglichkeit vor Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts

  • VG Berlin, 31.08.1998 - 26 A 623.97
  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

  • VG Düsseldorf, 28.05.2013 - 22 K 2532/11

    Klage von "pro NRW" überwiegend ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1994 - 5 B 1236/93

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" mit nachrichtendienstlichen Mitteln

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 5 A 2256/94

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" durch Verfassungsschutz ist weiterhin

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • VG München, 29.08.2002 - M 24 K 02.2483
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1982 - 20 A 348/81
  • VGH Bayern, 07.10.1993 - 5 CE 93.2327
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2019 - 5 B 543/19

    Anspruch der NPD auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hörfunkprogramm;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2019 - 2 B 10639/19

    NPD-Nazipropaganda in einem Wahlwerbespot; Schutzzone; Volksverhetzung

  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall;

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 225.11

    Verfassungsschutz: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation

  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Dabei legt das Gericht zunächst die Ausführungen und Bewertungen in den die Antragstellerinnen betreffenden Urteilen vom 8. März 2022 (13 K 207/20, 13 K 208/20, 13 K 326/21) sowie Beschlüssen vom 10. März 2022 (13 L 104/21 und 13 L 105/21) zugrunde.
  • VG Köln, 05.10.2023 - 13 L 1907/23

    Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als "gesichert extremistische

    Ihnen steht zunächst die materielle Rechtskraftwirkung des Beschlusses vom 10. März 2022 (13 L 105/21) entgegen, in dem das beschließende Gericht bereits über die wortlautgleich gestellten Eilanträge der Antragstellerin entschieden und gegen den die Antragstellerin kein Rechtsmittel eingelegt hat.
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Rechtsprechung
   VG Köln, 26.01.2021 - 13 L 105/21   

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VG Köln, 26.01.2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,1195)
VG Köln, Entscheidung vom 26.01.2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,1195)
VG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 13 L 105/21 (https://dejure.org/2021,1195)
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