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   OLG Karlsruhe, 29.06.1994 - U 13/92 RhSch   

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OLG Karlsruhe, 29.06.1994 - U 13/92 RhSch (https://dejure.org/1994,13309)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.06.1994 - U 13/92 RhSch (https://dejure.org/1994,13309)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - U 13/92 RhSch (https://dejure.org/1994,13309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1973 - II ZR 66/71

    Verantwortungsbereich des Schiffsführers - Lotse - Fehler des Lotsen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1994 - U 13/92
    Der Beklagte Ziff. 2 blieb deshalb verantwortlicher Schiffsführer des Schubverbandes, der Lotse war lediglich Rudergänger und Berater des Schiffsführers i.S.d. Abs. 1 der genannten Vorschrift (vgl. dazu auch BGH VersR 1973, 814, 815).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 192/91

    Handlungspflichten zur Abwendung einer gefährlichen Begegnung im Schiffsverkehr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1994 - U 13/92
    Auch wenn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1991, 605, 606; Revisionsurteil in vorliegender Sache vom 09.11.1992 - II ZR 192/91 S. 7), die der Senat teilt und auch für die Schiffahrt auf dem Neckar für verbindlich erklärt hat (OLG - Schiffahrtsobergericht - Karlsruhe Urteil vom 08.07.1992 - U 8/91 BSch -) es die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet, daß Schiffsführer auf dem Rhein die an Bord vorhandenen technischen Einrichtungen, insbesondere ein Sprechfunkgerät, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung benutzen, wenn damit die Gefährdung von Menschenleben, das Entstehen von Sachschäden oder Behinderungen der Schiffahrt vermieden werden können, so darf dies doch nicht dahin mißverstanden werden, daß den nach der RhSchPV vorgeschriebenen klaren Begegnungsweisungen kein absoluter Vorrang mehr zukommt.
  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 51/90

    Sorgfaltspflichten der Schiffsführer auf dem Rhein; Benutzung vorhandener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1994 - U 13/92
    Auch wenn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1991, 605, 606; Revisionsurteil in vorliegender Sache vom 09.11.1992 - II ZR 192/91 S. 7), die der Senat teilt und auch für die Schiffahrt auf dem Neckar für verbindlich erklärt hat (OLG - Schiffahrtsobergericht - Karlsruhe Urteil vom 08.07.1992 - U 8/91 BSch -) es die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet, daß Schiffsführer auf dem Rhein die an Bord vorhandenen technischen Einrichtungen, insbesondere ein Sprechfunkgerät, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung benutzen, wenn damit die Gefährdung von Menschenleben, das Entstehen von Sachschäden oder Behinderungen der Schiffahrt vermieden werden können, so darf dies doch nicht dahin mißverstanden werden, daß den nach der RhSchPV vorgeschriebenen klaren Begegnungsweisungen kein absoluter Vorrang mehr zukommt.
  • BGH, 26.10.1970 - II ZR 116/69

    Pflichten und Rechte von Talfahrern und Bergfahrern sowie von diesen gegebenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.1994 - U 13/92
    Auch wenn in der Praxis Schallzeichen heute seltener eingesetzt werden als früher, so kann und darf auf sie gerade zur Warnung in einer Gefahrensituation wie der vorliegenden nicht verzichtet werden (vgl. zum haftungsbegründenden Unterlassen einer Schallzeichenabgabe u. a. auch BGH VersR 1971, 337, 339; insoweit auch BK ZKR ZfB 1994, 1459, 1460, wonach ein Schiffsführer von der Abgabe von Schallzeichen nicht etwa deshalb befreit ist, weil dies in der Praxis der Schiffahrt unüblich geworden sei; ferner BK ZKR ZfB 1994, 1461 f).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Rechtsstatut eines Forderungsübergangs, Ansprüche des Eigentümers eines

    3.3.5 Schließlich hat die Schiffsführung des TMS "A." und insbesondere der Lotse H. auch gegen § 6.04 4. RheinSchPV verstoßen, denn der Bergfahrer muss reagieren, wenn er befürchten muss, dass der Talfahrer die Weisung nicht erkannt hat oder beachtet (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1970 - II ZR 125/69 - [juris n. 24]; Urteil vom 09. November 1992 - II ZR 192/91 - [juris Rn. 11]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Urteil vom 29. Dezember 2014 - 495 BZ 6/14 -, BinSchiff 2015, Nr. 4, 72; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Urteil vom 18. Juni 2015 - 497 Z 4/15 -, BinSchiff 2015, Nr. 7, 86, 87; Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Juni 1994 - U 13/92 RhSch -, NZV 1996, 72, 74).

    Mit Blinker meine ich blaue Tafel."), das übliche Zeichen für eine Begegnung Steuerbord-Steuerbord (vgl. § 6.04.3. a) RheinSchPV), hätte sofort und eindeutig reagiert werden müssen (BGH, Urteil vom 09. November 1992 - II ZR 192/91 - [juris Rn. 11, 13]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Urteil vom 29. Dezember 2014 - 495 BZ 6/14 -, BinSchiff 2015, Nr. 4, 72, 73; Urteil vom 18. Juni 2015 - 497 Z 4/15 - BinSchiff 2015, Nr. 7, 86/87; Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Juni 1994 - U 13/92 RhSch -, NZV 1996, 72, 74), weil sich daraus zumindest gewichtige Zweifel an einer Begegnung Backbord-Backbord ergaben.

    Die Schiffsführung des TMS "A." hatte alle Maßnahmen zu ergreifen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht gebot, um die Gefährdung von Menschenleben sowie die Beschädigung anderer Fahrzeuge zu vermeiden (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 29. Juni 1994 - U 13/92 RhSch -, NZV 1996, 72, 73).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2021 - 22 U 4/20
    Denn einem ausdrücklichen Verlangen zur Übernahme der Befehlsgewalt (§ 14 Abs. 3 Satz 1 RheinLotsO) steht die Mitteilung, dass der Schiffsführer nicht über das für die Strecke notwendige Rheinschifferpatent verfügt, gleich mit der Folge, dass dann der Lotse - hier der Beklagte zu 2 - zum verantwortlichen Schiffsführer im Sinne von § 1.02 1. und 5. RheinSchPV wird und die Verantwortung des Kapitäns für die Einhaltung der sich aus der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ergebenden Verhaltenspflichten endete (BGH, Urteil vom 22.05.1978 - II ZR 111/76 - ZfB 1978, Sammlung Seite 694 f. [juris Rn. 10] = BGHZ 107, 32 ff.; Senat, Urteil vom 27.04.2015 - 22 U 1/14 RhSch - ZfB 2015, Sammlung Seite 2359 ff. [juris Rn. 50]; vgl. auch Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 29.06.1994 - U 13/92 RhSch - ZfB 1995, Sammlung Seite 1563 ff., NZV 1996, 72) .
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   AG Kelheim, 16.12.1992 - F 13/92   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 876
  • Rpfleger 1993, 106
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