Rechtsprechung
   EuGH, 06.11.1985 - 131/84   

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EuGH, 06.11.1985 - 131/84 (https://dejure.org/1985,2400)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.1985 - 131/84 (https://dejure.org/1985,2400)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 1985 - 131/84 (https://dejure.org/1985,2400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Umsetzung eines Urteils in Italien; Rechtfertigung der fehlenden Umsetzung durch Berufen auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 171

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 171
    1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 169]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.06.1982 - 91/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.11.1985 - 131/84
    Beklagte, wegen Feststellung, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie dem Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 nicht nachgekommen ist, erläßt.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 17. Mai 1984 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage auf Feststellung erhoben, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie dem Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1982, 2133) nicht nachgekommen ist.

    8 Es ist somit festzustellen, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie dem Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1982, 2133) nicht nachgekommen ist.

    für Recht erkannt und entschieden : 1) Die Italienische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG- Vertrag verstoßen, indem sie dem Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 nicht nachgekommen ist.

  • EuGH, 28.03.1980 - 24/80

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.11.1985 - 131/84
    In dem Beschluß vom 28. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 24 und 97/80 R (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 1319) habe der Gerichtshof ausgeführt, der betreffende Mitgliedstaat sei allein aufgrund des die Pflichtverletzung feststellenden Urteils gehalten, alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Pflichtverletzung zu ergreifen, ohne dem ein wie auch immer geartetes Hindernis entgegenstellen zu können.
  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/97

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteile vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7, vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14, und vom 7. März 1996, Kommission/Frankreich, Randnr. 31).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-568/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

    Was zweitens die Dauer der Vertragsverletzung angeht, legt Art. 228 EG zwar keine Frist fest, innerhalb deren einem Urteil nachzukommen ist, doch steht fest, dass mit dem Vollzug eines Urteils unverzüglich zu beginnen und dass er möglichst rasch abzuschließen ist (vgl. Urteil vom 6. November 1985, Kommission/Italien, 131/84, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7).
  • EuGH, 16.03.2023 - C-174/21

    Die erste Klage der Kommission wegen doppelter Vertragsverletzung im Bereich der

    Eine solche Durchführung muss unmittelbar nach Verkündung des Urteils in Angriff genommen werden und innerhalb kürzest möglicher Frist abgeschlossen sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 1985, Kommission/Italien, 131/84, EU:C:1985:447, Rn. 7, und vom 12. November 2019, Kommission/Irland [Windfarm Derrybrien], C-261/18, EU:C:2019:955, Rn. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-278/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS HAT DIE KOMMISSION SPANIEN KEINE ANGEMESSENE

    16: - Urteil des Gerichtshofes vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/98

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofes, durch das

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen sein muß (Urteile vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7, vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14, und vom 7. März 1996, Kommission/Frankreich, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-17/90

    Pinaud Wieger Spedition GmbH gegen Bundesanstalt für den Güterfernverkehr. -

    ( 16 ) Urteil vom 6. November 1985 in der Rechtssache 131/84 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531, Randnr. 7); siehe auch das Urteil vom 5. November 1986 in der Rechtssache 160/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 3245); Urteil vom 14. Januar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 227/85 bis 230/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 1); Urteil vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 69/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 773); Urteil vom 27. April 1988 in der Rechtssache 225/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 2271); Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093); Urteil vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-375/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-383).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1987 - 225/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    3 Z 130/84|RG; 05.02.1884; 131/84">131/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 3531.4 - Siehe das Urteil vom 14. Dezember 1982 in den verbundenen Rechtssachen 314 bis 316/81 und 83/82, Procureur de la République et Comité national de défense contre l'alcoolisme/Alex Waterkeyn und andere, Slg. 1982, 4337.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1986 - 17/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Nicht

    Nach Ihrer ständigen Rechtsprechung, auf die die Kommission hingewiesen hat und die in einem kürzlich ergangenen Urteil (6. November 1985, Rechtssache 131/84, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1985, 3531) bestätigt worden ist, "kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung der in den Richtlinien festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen" (Randnr. 6 der Entscheidungsgründe).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.10.1987 - IX R 129, 131/84, IX R 129/84, IX R 131/84   

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https://dejure.org/1987,20305
BFH, 21.10.1987 - IX R 129, 131/84, IX R 129/84, IX R 131/84 (https://dejure.org/1987,20305)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1987 - IX R 129, 131/84, IX R 129/84, IX R 131/84 (https://dejure.org/1987,20305)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - IX R 129, 131/84, IX R 129/84, IX R 131/84 (https://dejure.org/1987,20305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85

    Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - IX R 129/84
    Auch im Falle einer verbilligten Wohnungsüberlassung kann der Überlassende seine Aufwendungen nur in dem Verhältnis als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er nicht auf an sich erzielbare Mieteinnahmen verzichtet hat (vgl. BFH-Urteil vom 4.6.1986 IX R 80/85).3.
  • BFH, 16.04.1985 - VIII R 26/85

    Steuerrechtliche Einordnung von Zinsen resultierend aus Zuwendungen von

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - IX R 129/84
    Dieses Verschulden muß sich der Kläger wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 16.4.1985 VIII R 26/85).
  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 21.10.1987 - IX R 129/84
    NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen irrtümlicher Versäumung der Einlegungsfrist für eine unselbständige Anschlußrevision (ein Monat nach Zustellung der Revisionsbegründung) nicht gewährt, weil dem Prozeßbevollmächtigten mit der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 8.4.1981 II R 4/78 die geänderte Rechtsprechung hätte bekannt sein müssen.
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss eine unselbständige Anschlussrevision innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt und begründet werden (grundlegend BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534; ferner z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1991 IX R 55/85, BFH/NV 1991, 539, und vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 48).

    Dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin hätte die bereits durch das BFH-Urteil in BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534 eingeleitete ständige Rechtsprechung des BFH zur Fristwahrung im Fall der unselbständigen Anschlussrevision bekannt sein müssen (vgl. auch die BFH-Urteile in BFH/NV 1988, 437, unter 2. der Gründe, und in BFH/NV 1991, 539, unter 2. der Gründe; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 56 FGO Rz. 279 ff., insbesondere Rz. 282).

  • BFH, 23.03.1993 - IX R 130/92

    Für Veranlagungszeiträume vor 1987 ist bei Unterschreitung der ortsüblichen Miete

    Werde - wie im Streitfall - eine Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition einer nahen Angehörigen zu 77 v. H. der ortsüblichen Miete überlassen, so komme nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Senatsurteile vom 4. Juni 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839; vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322; vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437) eine dem Einnahmeverzicht entsprechende Kürzung des Werbungskostenabzugs (23 v. H.) in Betracht.
  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 26/95

    Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision

    Das Fehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrages (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO) ist unschädlich, weil sich aus dem Revisionsvorbringen das Begehren des Klägers entnehmen läßt, daß er an seinem bisherigen Antrag festhält und eine erneute Verhandlung und Entscheidung beim FG erstrebt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. März 1987 V R 96/86, BFH/NV 1987, 591; BFH-Urteil vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437).
  • BFH, 04.06.1997 - IX R 20/97

    Möglichkeit der wiederholten Wahrnehmung des Revisionsrechts nach Ablauf der

    Der Kläger, der sich das Verschulden seines Bevollmächtigten gemäß § 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung wie eigenes Verschulden anrechnen lassen muß (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437; vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769), war nicht schuldlos gehindert, das Rechtsmittel wirksam und rechtzeitig durch einen postulationsfähigen Vertreter einlegen zu lassen.
  • BFH, 12.11.1996 - II K 1/93

    Voraussetzungen der Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Verfahrens

    Denn ein Rechtsanwalt muß das Verfahrensrecht kennen bzw. es aufgrund des Gesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung prüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437, sowie BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, und vom 29. Mai 1992 VII B 14/92, BFH/NV 1993, 33, m. w. N.).
  • BFH, 19.03.1991 - IX R 55/85

    Anforderungen an Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer

    Das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten muß sich der Kläger nach § 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (Senatsurteil vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437).
  • BFH, 14.12.1995 - VIII R 27/95

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision

    Das Fehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrages (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO) ist unschädlich, weil sich aus dem Revisionsvorbringen das Begehren des Klägers entnehmen läßt, daß er an seinem bisherigen Antrag festhält und eine erneute Verhandlung und Entscheidung beim FG erstrebt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. März 1987 V R 96/86, BFH/NV 1987, 591; BFH-Urteil vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437).
  • BFH, 31.10.1995 - II S 14/95

    Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses

    Das Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten muß sich der Antragsteller gemäß § 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung wie eigenes Verschulden anrechnen lassen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437).
  • BFH, 14.11.1989 - III R 128/84
    Der BFH hat daher mehrfach entschieden, daß einem Prozeßbevollmächtigten mit der Veröffentlichung des Urteils in BFHE 133, 155, [BFH 08.04.1981 - II R 4/78] BStBl II 1981, 534 [BFH 08.04.1981 - II R 4/78] die geänderte Rechtsprechung zur Fristwahrung im Fall der unselbständigen Anschlußrevision hätte bekannt sein müssen (BFH-Urteile vom 16.April 1985 VIII R 26/85, BFH/NV 1985, 83, und vom 21.Oktober 1987 IX R 129, 131/84, BFH/NV 1988, 437; vgl. auch BFH-Urteil vom 12.März 1985 IX R 76/83, BFH/NV 1985, 82); er hat dementsprechend eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in den Fällen gewährt, in denen dem Prozeßbevollmächtigten die geänderte Rechtsprechung noch nicht bekannt sein konnte (BFH-Urteil vom 24.September 1985 IX R 39/80, BFH/NV 1986, 327; vgl. auch Urteil in BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130 - 134/84, BReg 3 Z 130/84, BReg 3 Z 131/84, BReg 3 Z 132/84, BReg 3 Z 133/84   

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BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130 - 134/84, BReg 3 Z 130/84, BReg 3 Z 131/84, BReg 3 Z 132/84, BReg 3 Z 133/84 (https://dejure.org/1984,10085)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130 - 134/84, BReg 3 Z 130/84, BReg 3 Z 131/84, BReg 3 Z 132/84, BReg 3 Z 133/84 (https://dejure.org/1984,10085)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 1984 - BReg. 3 Z 130 - 134/84, BReg 3 Z 130/84, BReg 3 Z 131/84, BReg 3 Z 132/84, BReg 3 Z 133/84 (https://dejure.org/1984,10085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 567 (Ls.)
  • BayObLGZ 1984, 178
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Die - vom Landgericht auszugsweise wiedergegebene und auch im übrigen vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigende (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; BayObLG NJW-RR 1989, 1092; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 42) - Einladung vom 15. Juni 2001 zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 3. Juli 2001 (Bl. 597 d.A.) kündigte eine Entscheidung über die Ausschließung der Beteiligten zu 1) - oder doch zumindest eines Mitgliedes (RG Recht 1909 Nr. 1960) - nicht an.
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. 1908b BGB Rn. 6; BayObLGZ 1984, 178/180).

    So können nicht festgestellte, sich aber aus dem Akteninhalt unzweideutig ergebende Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht herangezogen werden (BayObLGZ 1984, 178/180; BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 42) sowie Tatsachen, bei denen in der Beschwerdeentscheidung nicht gerechtfertigt ist, warum sie trotz Aktenwidrigkeit der Entscheidung zugrundegelegt worden sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 436; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 27 FGG Rn. 23; Jansen aaO § 27 Rn. 43; Keidel/Kahl aaO § 27 Rn. 44).

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178/180; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; OLG München FamRZ 2007, 853; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1908b BGB, Rdn. 6).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    In der Regel liegt die Ursache für die Nichteignung in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.), wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6; BayObLGZ 1984, 178/180) oder wenn er in anderer Weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528 S. 152 f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178/180; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6).
  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen, NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, Seite 152 f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178/180; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    aus dem Akteninhalt ergebenden Tatsachen selbständig heranziehen (BayObLGZ 1984, 178/180; Keidel/Kahl § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, S. 152 f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (BayObLGZ 1984, 178/180; Damrau/ Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908b BGB Rn. 6).
  • LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21

    Voraussetzung der Einrichtung einer Betreuung (hier: fehlende Zustimmung des

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen, NJWE-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann (BT-Drucks. 11/4528, S. 152f.) oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (BayObLGZ 1984, 178/180; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908b BGB Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der

  • OLG Köln, 25.02.1998 - 2 Wx 2/98

    Ersatz der Kosten für die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch; Vermutung

  • BayObLG, 11.05.1994 - 3Z BR 80/94

    Kostenhaftung in Grundbuchsachen

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 15.05.1987 - I 131/84   

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FG Hamburg, 15.05.1987 - I 131/84 (https://dejure.org/1987,25494)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.1987 - I 131/84 (https://dejure.org/1987,25494)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - I 131/84 (https://dejure.org/1987,25494)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   FG Niedersachsen, 16.09.1986 - V 131/84   

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FG Niedersachsen, 16.09.1986 - V 131/84 (https://dejure.org/1986,22808)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.1986 - V 131/84 (https://dejure.org/1986,22808)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 1986 - V 131/84 (https://dejure.org/1986,22808)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   RG, 05.02.1884 - 131/84   

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RG, Entscheidung vom 05.02.1884 - 131/84 (https://dejure.org/1884,431)
RG, Entscheidung vom 05. Februar 1884 - 131/84 (https://dejure.org/1884,431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist im Gebiete des preuß. Allg. Landrechtes die unberechtigte Wegnahme von Fischen aus einem geschlossenen, innerhalb desselben Grundstückes belegenen Gewässer als Diebstahl oder als unberechtigtes Fischen anzusehen? 2. Wird durch den Umstand, daß bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 10, 78
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 131/84   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 131/84 (https://dejure.org/1985,15782)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.07.1985 - 131/84 (https://dejure.org/1985,15782)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1985 - 131/84 (https://dejure.org/1985,15782)
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  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.06.1982 - 91/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 131/84
    In dieser Rechtssache beantragt die Kommission festzustellen, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie dem Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 nicht nachgekommen ist.

    Ebenso hat die Italienische Republik schon in der Rechtssache 91/81 argumentiert.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache 91/81 festgestellt, die Italienische Republik habe gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen, indem sie innerhalb der festgesetzten Frist der Richtlinie nicht uneingeschränkt nachgekommen sei.

    Abschließend beantrage ich, festzustellen, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstoßen hat, indem sie dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 91/81 nicht nachgekommen ist.

  • EuGH, 13.07.1972 - 48/71

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 131/84
    Schließlich muß das Gemeinschaftsrecht ohne weiteres gleichzeitig und mit gleicher Geltung im gesamten Hoheitsgebiet der Gemeinschaft Anwendung finden (Rechtssache 48/71, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1972, 529).

    Der Gerichtshof mußte bis jetzt erst zweimal in solchen Fällen entscheiden (Rechtssache 48/71, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1972, 529, und Beschluß in den verbundenen Rechtssachen 24 und 97/80 R, Kommission/Französische Republik, Slg. 1980, 1319).

  • EuGH, 28.03.1980 - 24/80

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 131/84
    Der Gerichtshof mußte bis jetzt erst zweimal in solchen Fällen entscheiden (Rechtssache 48/71, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1972, 529, und Beschluß in den verbundenen Rechtssachen 24 und 97/80 R, Kommission/Französische Republik, Slg. 1980, 1319).
  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1985 - 131/84
    Die Kommission hat in der mündlichen Verhandlung noch weitere Urteile angeführt, die, sogar noch detaillierter, in die gleiche Richtung gehen, so insbesondere das Urteil in der Rechtssache 39/72 (Slg. 1973, 101, 114 f.).
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