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   FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/1999   

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https://dejure.org/2001,8665
FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/1999 (https://dejure.org/2001,8665)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23.10.2001 - I 131/1999 (https://dejure.org/2001,8665)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - I 131/1999 (https://dejure.org/2001,8665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Qualifizierung eines Forstbetriebes als Liebhabereibetrieb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
    Hiervon ist der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405 , BStBl II 1984, 751) ausgegangen.
  • BFH, 26.06.1985 - IV R 149/83

    Forstbetrieb - Mindestgröße

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 26. Juni 1985 IV R 149/83 (BFHE 144, 67 , BStbl II 1985, 549) hervorgehoben, dass von solchen Grundsätzen auch bei Beurteilung der Frage auszugehen ist, ob eine forstliche Betätigung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist.
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
    n unterhalten wird, weil nämlich der Kläger wegen anderer hoher Einkünfte in der Lage ist, die jährlich anfallenden erheblichen Verluste zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 15.11.1984 IV R 139/81 BStBl II 1985, 205).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86

    Gewinnerzielungsabsicht im Falle eines forstwirtschaftlichen Betriebes trotz

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
    Ist danach bei objektiver Betrachtung ein positives Ergebnis nicht zu erwarten, kann dies unter Heranziehung weiterer Umstände die Feststellung erlauben, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt bzw. weiterführt (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.1988 IV R 88/86 BFH/NV 1998, 771 m.w.N.).
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 52/72

    Erwerb eines Forstgrundstücks - Unternehmer eines forstwirtschaftlichen Betriebes

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
    Vielmehr hat der BFH in seinem Urteil vom 18. März 1976 IV R 52/72 (BFHE 118, 441 , BStBl II 1976, 482) darauf hingewiesen, dass auch der zwischenzeitliche Eigentümer durch den natürlichen Zuwachs der Nadelhölzer an der Fruchtziehung teilnimmt und diese durch eine Veräußerung der Waldfläche realisieren kann.
  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
    Dabei können auch nach dem Veranlagungszeitraum liegende Verluste und die Reaktion des Steuerpflichtigen darauf als Indiz für eine Gewinnerzielungsabsicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1989 X R 109/87 BStBl II 1990, 278).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
    Abgesehen davon gilt allein wegen des Übergangs zur Liebhaberei der Betrieb nicht als aufgegeben (BFH BStBl II 1982, 381), so dass auch begrifflich keine nachträglichen Schuldzinsen (hervorgerufen durch Betriebsschulden, die durch einen Aufgabegewinn nicht gedeckt sind) vorliegen, sondern laufende Ausgaben eines steuerlich irrelevanten Liebhabereibetriebs.
  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
    Ist danach bei objektiver Betrachtung ein positives Ergebnis nicht zu erwarten, kann dies unter Heranziehung weiterer Umstände die Feststellung erlauben, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt bzw. weiterführt (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.1988 IV R 88/86 BFH/NV 1998, 771 m.w.N.).
  • EGMR, 04.12.2008 - 44036/02

    Rechtssache A. gegen DEUTSCHLAND

    Erstes Verfahren (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01).

    Nach der Zurückverweisung an das Amtsgericht erhielten die Gerichtsakten (ursprüngliches Az. 75 F 131/99) ein neues Aktenzeichen (72 F 86/01).

    DIE DAUER DER UMGANGSVERFAHREN DER AKTENZEICHEN 75 F 131/99 UND 72 F 86/01 UND DES AKTENZEICHENS 72 F 209/01.

    Die Beschwerdeführer rügten die Dauer der von ihnen betriebenen Umgangsverfahren (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01 sowie 72 F 209/01) und beriefen sich dabei auf Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 8 der Konvention, die, soweit einschlägig, wie folgt lauten:.

    (a) Verfahren über den Antrag des ersten Beschwerdeführers auf Umgang mit C. (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01).

    dass Artikel 6 der Konvention ist in Bezug auf das erste Umgangsverfahren des ersten Beschwerdeführers (Az. 75 F 131/99 und 72 F 86/01) verletzt worden ist;.

  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

    Die Einstellung eines Verfahrens nach den §§ 153, 153a StPO steht der Überzeugungsbildung des Widerrufsgerichts von der Begehung der zugrunde liegenden Straftat nicht stets entgegen (vgl. für § 154 Abs. 2 StPO: KG, Beschluß vom 15. September 1999 - 5 Ws 131/99 -); Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., § 56f Rdn. 3a; Tröndle/Fischer, § 56f StGB Rdn. 7).
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