Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1979

Rechtsprechung
   EuGH, 31.05.1979 - 132/78   

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https://dejure.org/1979,416
EuGH, 31.05.1979 - 132/78 (https://dejure.org/1979,416)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.1979 - 132/78 (https://dejure.org/1979,416)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 132/78 (https://dejure.org/1979,416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit Loire

    1 . ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Denkavit Loire

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer Abgabe bei der Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Schweineschmalz als Abgabe mit zollgleicher Wirkung; Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts; Ausgangsverfahren zwischen der französischen Zollverwaltung und einem ...

  • Judicialis

    VO 2759/75 Art. 1; ; EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 9 , 12 , 13 UND 16]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 513
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
    Da im übrigen in der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964, Nr. 64/433/EWG (ABl. 1964, S. 2912) zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch eine Regelung der Gesundheitskontrolle im Ausfuhrmitgliedsstaat eingeführt worden sei, erfolge eine Kontrolle solchen Fleisches bei der Einfuhr - wenn sie nicht bereits in sich selbst aufgrund ihrer systematischen oder ungerechtfertigten Art eine durch Artikel 30 ff. des Vertrages verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung darstelle (EuGH 25. Januar 1977 - Bauhuis, 46/76 - Slg. 1977, 5) - zusätzlich; eine anläßlich dieser Kontrolle erhobene Abgabe könne daher der Sanitärabgabe im Inland nicht gleichgesetzt werden.

    7 Der Gerichtshof hat schon wiederholt, insbesondere in seinem Urteil vom 25. Januar 1977 - Baubuis, 46/76 - Slg. 1977, 5), erkannt, daß eine den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 9, 12, 13 und 16 des Vertrages darstellt.

  • EuGH, 25.05.1977 - 77/76

    Cucchi / Avez

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
    Eine Abgabe stelle selbst dann eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle dar, wenn sie Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung, aber ausschließlich zur Finanzierung von Tätigkeiten bestimmt sei, die den erfaßten einheimischen Erzeugnissen in spezifischer Weise zugute kämen, so daß für die letzteren die Belastung ausgeglichen werde (EuGH 25. Mai 1977 - Cucci, 77/76 - Slg. 1977, 987).

    Trotzdem müsse man sich fragen, ob die streitige Abgabe nicht angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere des Urteils vom 25. Mai 1977 (Cucchi, 77/76 - Slg. 1977, 987), als Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle betrachtet werden müsse, da sie ausschließlich zur Finanzierung von Tätigkeiten bestimmt sei, die den einheimischen Erzeugnissen besonders zugute kämen.

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
    Die Klägerin im Ausgangsverfahren verweist noch auf das Urteil vom 17. Februar 1976 (Rewe, 45/75 - Slg. 1976, 181), in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, daß "ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung ... sein [kann], ob das inländische und das eingeführte Erzeugnis derselben Position des Gemeinsamen Zolltarifs zugeordnet sind oder nicht".
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
    Somit liege der Fall vor, den das Urteil vom 22. März 1977 (Ianelli, 74/76 - Slg. 1977, 557) im Auge habe, wonach ein Verstoß gegen das Verbot des Artikels 95 des Vertrages vorliege, wenn nur für das eingeführte Erzeugnis Bewertungsgesichtspunkte berücksichtigt würden, die dessen Wert im Verhältnis zum entsprechenden nationalen Erzeugnis erhöhten.
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
    In seinem Urteil vom 5. Februar 1976 (Bresciani, 87/75 - Slg. 1976, 129) habe der Gerichtshof folgendes ausgeführt: "Wird die einheimische Erzeugung durch andere Abgaben ähnlich belastet, so ist dies unerheblich, wenn diese Belastung und die fragliche Abgabe .
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
    erhoben werden." Im Urteil vom 28. Juni 1978 (Simmenthai, 70/77 - Slg. 1978, 1453) sei klargestellt worden, daß die Erhebung auf der gleichen Handelsstufe erfolgen müsse.
  • EuGH, 22.06.1976 - 127/75

    Bobie Getränkevertrieb / Hauptzollamt Aachen Nord

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
    Zu Unrecht habe sich somit die Zollverwaltung vor dem nationalen Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1976 (Bobie, 127/75 - Slg. 1976, 1079) darauf berufen, daß die streitige Abgabe mit Artikel 95 vereinbar sei, denn in dieser Angelegenheit habe es sich um eine Abgabe gehandelt, die in beiden Fällen auf das gleiche Erzeugnis (Bier) erhoben worden sei.
  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 132/78
    Anders liege der Fall nur, wenn die fragliche Belastung das angemessene Entgelt für einen dem Importeur geleisteten Dienst darstelle oder wenn sie Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung sei, die systematisch und nach den gleichen Kriterien inländische wie eingeführte Erzeugnisse erfasse (vgl. beispielsweise: EuGH 11. Oktober 1973 - Rewe-Zentralfinanz, 39/73 - Slg. 1973, 1039).
  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78 (Denkavit, Slg. 1979, 1923) die Auffassung vertreten, eine Abgabe sei nur dann Teil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung, "wenn sie ein einheimisches und ein gleiches eingeführtes Erzeugnis in gleicher Höhe auf der gleichen Handelsstufe erfaßt und wenn der Steuertatbestand ebenfalls für beide Erzeugnisse derselbe ist".
  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Belastung wie die streitige Abgabe nicht als Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll einzustufen, wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung ist, die systematisch sämtliche inländischen, eingeführten und ausgeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst (in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit, Slg. 1979, 1923, Randnr. 7).

    Das Verbot der Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle würde jeden Inhalts entleert und bedeutungslos, wenn es eine Grenzabgabe nicht einschlösse, obwohl diese auf ein gleichartiges nationales Erzeugnis nicht oder auf einer anderen Handelsstufe erhoben wird, und das nur mit der Begründung, diese Abgabe solle eine interne steuerliche Belastung des gleichen Erzeugnisses ausgleichen (in diesem Sinne Urteil Denkavit, Randnr. 8).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96

    Outokumpu

    Outokumpu trägt jedoch vor, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. 1979, 1923, Randnr. 8) sei eine Abgabe nur dann Teil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung, wenn sie inländische und eingeführte Erzeugnisse auf der gleichen Handelsstufe erfasse und der Steuertatbestand für beide Arten von Erzeugnissen derselbe sei.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1979 - 132/78   

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https://dejure.org/1979,7360
Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1979 - 132/78 (https://dejure.org/1979,7360)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.03.1979 - 132/78 (https://dejure.org/1979,7360)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. März 1979 - 132/78 (https://dejure.org/1979,7360)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    SARL Denkavit Loire gegen Französischer Staat, administration des douanes.

    Abgaben gleicher Wirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1979 - 132/78
    Ob die einheimische Erzeugung durch andere Abgaben ähnlich belastet wird, ist unerheblich (vgl. insbesondere: - Bresciani, 87/75 Slg. 1976, 129, Randnummer 11 der Entscheidungsgründe).
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