Rechtsprechung
AG München, 15.07.2011 - 133 C 7736/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§§ 249, 286 Abs. 1 BGB
Zum Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit - IWW
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 281 BGB, § 286 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Keine Erstattung von Anwaltskosten, wenn Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich war - bayern.de (Pressemitteilung)
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Schuldner und die Rechtsanwaltskosten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Versicherung zahlt nicht super-pünktlich - Deswegen muss die Versicherte nicht sofort einen Anwalt einschalten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Erstattung von Anwaltskosten nur, wenn diese erforderlich und zweckmäßig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Wer zu rasch den Anwalt beauftragt, zahlt selbst
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Keine Übertreibung beim Geldeintreiben: Schuldner muss Anwalt in einfachen Fällen nicht zahlen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Besprechungen u.ä.
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Keine Erstattung von Mahnkosten trotz Verzuges?