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LG Koblenz, 23.12.2008 - O 133/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.12.2008 - O 133/08
- LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HKO 133/08
- OLG Koblenz, 06.05.2009 - 9 U 117/09
Wird zitiert von ... (2)
- AG Göttingen, 04.05.2011 - 62 Ds 106/11
Zur Strafbarkeit des SIM-Lock-Entfernens
Selbst wenn darüber hinaus in einem Mediationsverfahren (29 C 133/08 = 99 AR 99/09) wegen eines gegen den Angeklagten (überdies nur) im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Einwirkung auf die firmware eines Handys geltend gemachten, zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs kein Hinweis auf die Strafbarkeit seines Handelns erfolgt wäre, bliebe auch dies für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung, da die strafrechtliche Relevanz des Handelns des Angeklagten in einem Verfahren, das die unstreitige Beendigung eines zivilrechtlichen Rechtsstreits in (ausschließlicher) Abhängigkeit von der zu befriedenden Interessenlage der Verfahrensbeteiligten zum Ziel hatte, nicht geprüft zu werden brauchte und es im damaligen Verfahren bereits nach Darstellung des Angeklagten nur um den Schadenersatz für ein nach seinem Eingriff nichts mehr funktionsfähiges Handy gehandelt hatte. - LG München I, 02.02.2018 - 12 O 13461/15
Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag über einen Ferrari
Sie hat die Pflichtverletzung erst dann zu vertreten, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2009, Az.: VZR 133/08, Rz. 20, nach juris, m.w.N.).