Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07, 2 W 135/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6235
OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07, 2 W 135/07 (https://dejure.org/2007,6235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 W 123/07, 2 W 135/07 (https://dejure.org/2007,6235)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 W 123/07, 2 W 135/07 (https://dejure.org/2007,6235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gegen den Beschluss zur Festsetzung einer Betreuervergütung

  • Judicialis

    FGG § 56g Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g Abs. 5 S. 2
    Keine Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei falscher Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 675
  • FGPrax 2007, 270
  • FamRZ 2008, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
    Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).

    Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

  • BayObLG, 08.08.2001 - 3Z BR 258/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
    Dagegen braucht die Nichtzulassung - als Regelfall - nicht ausdrücklich ausgesprochen zu werden (vgl. BayObLG Beschluss vom 08.08.2001 3 Z BR 258/01 - JURIS).
  • BayObLG, 01.02.2002 - 1Z BR 15/02
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
    Die sofortige weitere Beschwerde ist infolgedessen auch dann unzulässig, wenn das Landgericht sich zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat (BayObLGZ 1999, 121; BayObLG Beschluss vom 01.02.2002 1 Z BR 15/02 - JURIS).
  • BayObLG, 20.10.1999 - 3Z BR 305/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
    Kommt das Beschwerdegericht bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, das die im Gesetz genannten Gründe eine Zulassung erfordern, hat es die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde - als gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefall - in der Entscheidung ausdrücklich auszusprechen, sei es im Tenor oder in den Entscheidungsgründen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG Beschluss vom 20.10.1999 3 Z BR 305/99 - JURIS).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/07
    Die sofortige weitere Beschwerde ist infolgedessen auch dann unzulässig, wenn das Landgericht sich zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat (BayObLGZ 1999, 121; BayObLG Beschluss vom 01.02.2002 1 Z BR 15/02 - JURIS).
  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 135/07

    Keine Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei falscher

    2 W 123/07 2 W 135/07.

    Die Gegenstandswerte der Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betragen in der Sache 2 W 123/07 2.450,80 EUR und in der Sache 2 W 135/07 984, 27 EUR.

  • OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an die Identität des

    3 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens (Gebühren sowie Auslagen für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen) stellen nach allgemeiner Meinung gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar und zählen daher zu den Kosten des Rechtsstreites, die grundsätzlich über § 91 ZPO erstattungsfähig sind (vgl. BGH NJW 2007, 1279, 1281; BGH RPfl 2006, 338; RPfl 2004, 588; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 30.11.2007 (Az.:2 W 123/07) und vom 23.12.2008, Az.: 2 W 285/08).
  • OLG Köln, 17.10.2016 - 2 Wx 402/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspfleger im

    Eine - wie hier - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsweg (St. Rspr. z.B. BayObLGZ 2000, 318; OLG Schleswig FGPrax 2007, 270).
  • OLG Köln, 20.01.2010 - 2 Wx 109/09

    Maßgebliches Recht für das Grundbuchverfahren in Übergangsfällen; Zulässigkeit

    Eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsweg (vgl. auch BayObLGZ 2000, 318; OLG München, ZfIR 2009, 78; OLG Schleswig, FGPrax 2007, 270; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, vor §§ 19 bis 30 Rn. 30; jeweils für die Frage der Ersetzung der erforderlichen Zulassung eines Rechtsmittels).
  • OLG Schleswig, 20.06.2007 - 2 W 123/05
    Die Gegenstandswerte der Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betragen in der Sache 2 W 123/07 2 450, 80 EUR und in der Sache 2 W 135/07 984, 27 EUR.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07, 4 WF 135/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12664
OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07, 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,12664)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2007 - 4 WF 117/07, 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,12664)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 4 WF 117/07, 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,12664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06

    Gebühren des PKH-Anwalts bei Abschluss eines Prozessvergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07
    Es mag dahin stehen, wie diese Frage grundsätzlich zu entscheiden ist (bejahend OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691, das die Erstreckung auch auf die Terminsgebühr bezüglich der nichtsrechtshängigen Ansprüche als "folgerichtig" bezeichnet).
  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten

    Auf der Grundlage eines solchen Erweiterungsbeschlusses, mit dem ohne nähere Begründung einem ebenfalls nur floskelhaft formulierten Ergänzungsantrag entsprochen wird, kann der beigeordnete Anwalt daher nur die Erstattung der Einigungsgebühr beanspruchen (entgegen OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691; OLG Köln AGS 2008, 247 und OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1087).

    Selbst im rechtlichen Ausgangspunkt besteht eine (weitgehende) Übereinstimmung lediglich darin, dass 1. ein derartiger Erweiterungsbeschluss der Auslegung bedarf (vgl. etwa OLG Köln AGS 2008, 247; OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1087; Beschluss des OLG Bamberg vom 26.02.2010 - 2 WF 305/09 - sowie Müller-Rabe a.a.O.) und 2. im Festsetzungsverfahren eine Überprüfung der maßgebenden Bewilligungsentscheidung(en) in der Sache nicht stattfindet (vgl. statt aller OLG München NJW-RR 2004, 65; Müller-Rabe a.a.O. Rdn.33 zu Nr. 3335 VV).

    - Bei der Auslegung eines den Vergleichsüberhang betreffenden Bewilligungsbeschlusses könne grundsätzlich auch auf die im Rahmen des Erinnerungsverfahrens ergangene Entscheidung des Prozessgerichts zurückgegriffen werden (OLG Köln AGS 2008, 247, dort Rdn. 14, und Beschluss des OLG Bamberg vom 26.2.10).

  • OLG Köln, 29.04.2013 - 25 WF 235/12

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

    Dabei unterliegt es zunächst keinem Zweifel, dass das Gericht berechtigt ist, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf mit dem Vergleichsschluss zusammenhängende Gebühren (also die Verfahrens- und die Einigungsgebühr) zu erstrecken (OLG Köln [4. Zivilsenat] B. v. 12.07.2007 - 4 WF 117/07 = AGS 2008, 65; vgl. weiter OLG Köln [27. Zivilsenat] B. v. 12.11.2012 - 27 WF 171/12; OLG Schleswig B. v. 22.02.2012 - 15 WF 437/11 = FamRZ 2012, 1416 = NJW 2012, 1523; Gerold/Schmidt- Müller-Rabe , RVG, 20. Auflage 2012, § 48 Rz. 120; Anwaltkommentar-RVG- Fölsch/Schnapp/N. Schneider , 6. Auflage 2012, § 48 Rz. 11).
  • OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 135/07
    4 WF 117/07 4 WF 135/07.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht