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   AG Köln, 28.01.2010 - 137 C 436/09   

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https://dejure.org/2010,10442
AG Köln, 28.01.2010 - 137 C 436/09 (https://dejure.org/2010,10442)
AG Köln, Entscheidung vom 28.01.2010 - 137 C 436/09 (https://dejure.org/2010,10442)
AG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 137 C 436/09 (https://dejure.org/2010,10442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang des Verlangens der Nacherfüllung vor Rücktritt bei vertragswidriger Lieferung; Sachmangel bei Höhendifferenz zwischen Sitzelementen eines Polstermöbels

  • rabüro.de

    Zum Rücktritt des Verbrauchers vom Kaufvertrag auch ohne Nacherfüllungsverlangen

  • vertragsrechtsiegen.de

    Vertragswidrige Lieferung des Verkäufers - kein Nacherfüllungsverlangen vor Rücktritt notwendig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 323 Abs. 1, 440 S. 1, 474 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § Art. 3 Abs. 3 EU-RL 1999/44 (EG)
    Ein Verbraucher kann unverzüglich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht vertragsgemäß ist

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne Nacherfüllungs-Begehr

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nacherfüllungsbegehren

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

    Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

    Auszug aus AG Köln, 28.01.2010 - 137 C 436/09
    Das zeigt deren Erwägungsgrund Nr. 15, wonach die Mitgliedsstaaten vorsehen können, dass eine dem Verbtaucher zu leistende Erstattung gemindert werden kann, um der Benutzung der Ware Rechnung zu tragen, die durch ihn seit der Lieferung erfolgt ist (vgl. BGH MDR 2009, 1378).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus AG Köln, 28.01.2010 - 137 C 436/09
    Das Gericht sieht sich jedoch auf Grund des Umsetzungsangebotes gemäß Artikel 249 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der bis 30.11.2009 geltenden Fassung (im Folgenden nur EG-Vertrag genannt) und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Artikel 10 EG-Vertrag gehalten (vgl. BGH MDR 2009, 248), § 323 Abs. 1 BGB einschränkend bzw. § 474 Abs. 2 BGB erweiternd dahin auszulegen, dass beim Verbrauchsgüterkauf der Verbraucher vor Rücktritt wegen vertragswidrig gelieferter Ware seinem Vertragspartner nicht erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben muss.
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