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   AG Köln, 25.06.2012 - 137 C 27/12   

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https://dejure.org/2012,14491
AG Köln, 25.06.2012 - 137 C 27/12 (https://dejure.org/2012,14491)
AG Köln, Entscheidung vom 25.06.2012 - 137 C 27/12 (https://dejure.org/2012,14491)
AG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 137 C 27/12 (https://dejure.org/2012,14491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 7 Abs. 2 UWG als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB; Wettbewerbsrechtliche Relevanz von Ansprüchen auf Erstattung der Abmahnkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2; UWG § 13; BGB § 823 Abs. 2
    § 7 Abs. 2 UWG als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB; Wettbewerbsrechtliche Relevanz von Ansprüchen auf Erstattung der Abmahnkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amtsgericht für Ansprüche wegen Spam, Telefonwerbung etc. unabhänig vom Streitwert unzuständig - BGH sieht dies wohl anders

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen Spam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit wegen unzumutbarer Werbebelästigung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei unzumutbarer Werbebelästigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei unzumutbarer Werbebelästigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen Spam

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Unzumutbaren Werbebelästigung - fehlende Kompetenz

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gerichtliche Zuständigkeit wegen unzumutbarer Werbebelästigung

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 133/14

    Rückabwicklung eines telefonisch zustandegekommenen Geschäftsbesorgungsvertrags

    Nach den von der Klägerin in den Schriftsätzen vom 08.12.2014 und 07.01.2015 zitierten Ansichten dürfte der Charakter des § 7 UWG als "Schutzgesetz" im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu verneinen sein; die Kammer neigt dazu, sich der in Rechtsprechung (vgl. AG Köln, Beschluss vom 25.06.2012 - 137 C 27/12 -, zitiert nach "juris") und Literatur (Sack, WRP 2009, 1330 ff.) vertretenen gegenläufigen Ansicht anzuschließen.
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