Rechtsprechung
AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleichszahlungen bei Verpassen des Anschlussfluges wegen Verspätung des Erstfluges
- reise-recht-wiki.de
Verspätung bei Erreichen des Endziels
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Luftfahrtunternehmen des ordnungsgemäß durchgeführten Anschlussflugs haftet nicht für Verspätung des Ausgangsflugs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Luftfahrtunternehmen des ordnungsgemäß durchgeführten Anschlussflugs haftet nicht für Verspätung des Ausgangsflugs
Besprechungen u.ä.
- transportrecht.org (Entscheidungsbesprechung)
Passivlegitimation bei verpasstem Anschlussflug nach der EUFluggastrechteverordnung
Verfahrensgang
- AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13
- LG Köln - 11 S 142/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 26.02.2013 - C-11/11
Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …
Auszug aus AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13
Richtig mag zwar sein, dass einem Fluggast Ausgleichsleistungen zustehen, wenn ein Flug für sich nicht mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr ankommt, jedoch um so viel später, dass ein Anschlussflug nicht wahrgenommen werden kann und damit am Endziel die Verspätung von 3 Stunden oder mehr eintritt (vgl. EuGH Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11).Das Gericht sieht sich zwar nicht im Widerspruch zum Urteil des EuGH vom 26.02.2013 - C-11/11.
- EuGH, 07.04.2011 - C-402/09
Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge …
Auszug aus AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13
Diese war nicht ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne des bei großen Verspätungen entsprechend heranzuziehenden (vgl. EuGH Urteil vom 19.11.2009 - C-402/09) Artikel 5 der Verordnung. - BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10
BGH legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei …
Auszug aus AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13
Denn in dem dort zugrunde liegenden Fall (vgl. Vorlagebeschluss des BGH vom 09.12.2010 - Xa ZR 80/10) war es der Vertragspartner eines der Fluggäste, der eine Verspätung eintreten ließ, die zur Nichterreichung des Anschlussflugs führte.
- LG Hamburg, 06.11.2015 - 320 S 41/15
Fluggastrechte: Ausgleichsanspruch bei erheblicher Flugverspätung auf Grund …
Schließlich geht auch der Hinweis der Kläger auf das Urteil des AG Köln vom 18.03.2014, 137 C 334/13 fehl, weil sich der dort entschiedene Sachverhalt ebenfalls von dem hier vorliegenden unterscheidet.