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   AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13   

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https://dejure.org/2014,4809
AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13 (https://dejure.org/2014,4809)
AG Köln, Entscheidung vom 18.03.2014 - 137 C 334/13 (https://dejure.org/2014,4809)
AG Köln, Entscheidung vom 18. März 2014 - 137 C 334/13 (https://dejure.org/2014,4809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Luftfahrtunternehmen des ordnungsgemäß durchgeführten Anschlussflugs haftet nicht für Verspätung des Ausgangsflugs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Luftfahrtunternehmen des ordnungsgemäß durchgeführten Anschlussflugs haftet nicht für Verspätung des Ausgangsflugs

Besprechungen u.ä.

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Passivlegitimation bei verpasstem Anschlussflug nach der EUFluggastrechteverordnung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13
    Richtig mag zwar sein, dass einem Fluggast Ausgleichsleistungen zustehen, wenn ein Flug für sich nicht mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr ankommt, jedoch um so viel später, dass ein Anschlussflug nicht wahrgenommen werden kann und damit am Endziel die Verspätung von 3 Stunden oder mehr eintritt (vgl. EuGH Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11).

    Das Gericht sieht sich zwar nicht im Widerspruch zum Urteil des EuGH vom 26.02.2013 - C-11/11.

  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09

    Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge

    Auszug aus AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13
    Diese war nicht ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne des bei großen Verspätungen entsprechend heranzuziehenden (vgl. EuGH Urteil vom 19.11.2009 - C-402/09) Artikel 5 der Verordnung.
  • BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10

    BGH legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Köln, 18.03.2014 - 137 C 334/13
    Denn in dem dort zugrunde liegenden Fall (vgl. Vorlagebeschluss des BGH vom 09.12.2010 - Xa ZR 80/10) war es der Vertragspartner eines der Fluggäste, der eine Verspätung eintreten ließ, die zur Nichterreichung des Anschlussflugs führte.
  • LG Hamburg, 06.11.2015 - 320 S 41/15

    Fluggastrechte: Ausgleichsanspruch bei erheblicher Flugverspätung auf Grund

    Schließlich geht auch der Hinweis der Kläger auf das Urteil des AG Köln vom 18.03.2014, 137 C 334/13 fehl, weil sich der dort entschiedene Sachverhalt ebenfalls von dem hier vorliegenden unterscheidet.
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