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   AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12   

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https://dejure.org/2012,14066
AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12 (https://dejure.org/2012,14066)
AG Köln, Entscheidung vom 24.05.2012 - 137 C 53/12 (https://dejure.org/2012,14066)
AG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 137 C 53/12 (https://dejure.org/2012,14066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    45,00 EUR Schadensersatz pro unrechtmäßig verwendetem Foto bei eBay

  • openjur.de

    §§ 19a, 15 Abs. 2, 97 Abs. 2, 72 UrhG
    Zur rechtswidrigen Verwendung von Fotos im Rahmen einer eBay-Auktion; Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen des MFM; Lizenzhöhe pro Bild

  • JurPC

    Unberechtigte Nutzung von Fotos bei 4 Verkäufen über eBay

  • kanzlei.biz

    Bemessung fiktiver Lizenzgebühr "geklauter' Fotos bei eBay-Auktionen

  • info-it-recht.de

    Rechtswidrige Fotoverwendung bei eBay (hier: 4 Verkäufe; 45 EUR Lizenzgebühr pro Lichtbild; Anwendung der MFM-Tabelle)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fotoklau bei eBay: 45 Euro Schadensersatz pro Lichtbild

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fotoklau bei eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    45,- EUR Schadensersatz für geklautes Online-Bild

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Verwendung von Fotos in eBay-Auktion

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Bildnutzung auf eBay

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Verwendung von Fotos in eBay-Auktion

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    EBay-Fotos: Abmahnung wegen Fotoklau bei eBay-Auktion - nur 45 Euro Schadensersatz pro Bild

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Hobbyfotografen haben Anspruch auf Schadenersatz bei unberechtigter Nutzung ihrer Fotos - Höhe des Schadenersatzes bestimmt sich nach der Lizenzanalogie

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Auszug aus AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12
    Im Blick muss bleiben, dass der Kläger nicht zu dem Personenkreis gehört, für den die Honorarempfehlung gemacht sind, etwa (Berufs-)Fotografen oder Bildagenten, also Personen, deren Geschäft die Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012 - 2 U 7/11).

    Andererseits hat das OLG Braunschweig durch Urteil vom 08.02.2012 (2 U 7/11) erkannt, dass auf die MFM-Honorarempfehlungen nicht zurückgegriffen werden könne.

  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12
    Auch hat das OLG Braunschweig durch Beschluss vom 14.10.2011 (2 W 92/11) den Streitwert für einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch mit 300, 00 Euro bemessen.
  • OLG München, 20.01.2000 - 29 U 4724/99

    Umfang der Rechteeinräumung; Anforderungen an die Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12
    Es ist nicht dargelegt, dass es für ihn als eine auf dem Gebiet der Produktfotografie tätige Person von wesentlicher Bedeutung ist, dass er durch Namensnennung auf seine diesbezüglichen Leistungen hinweisen kann (vgl. OLG München NJW-RR 2000, 1574).
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11

    Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts

    Auszug aus AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12
    Mag auch der Gegenstandswert für die Abmahnung wegen der Verletzung der Rechte an nur einem Bild mit 3.000,00 Euro zu bemessen sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 6 W 256/11) und sich bei der gleichzeitigen Abmahnung wegen weiterer Rechtsverletzungen pro Bild eine Steigerung des Gegenstandswerts von 1.500,00 Euro ergeben, folgt daraus auch bei Rechtsverletzungen ein Gegenstandswert von insgesamt 7.500,00 Euro.
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