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   AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04   

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AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04 (https://dejure.org/2004,25178)
AG Köln, Entscheidung vom 27.05.2004 - 138 C 48/04 (https://dejure.org/2004,25178)
AG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 138 C 48/04 (https://dejure.org/2004,25178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verspätung der Leistung und Gesamtrücktritt beim Ratenlieferungsvertrag - Erfordernis des Interessefortfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kauf eines vierbändigen HGB-Kommentars als Sukzessivlieferungsvertrag in Form eines Ratenlieferungsvertrages; Rücktritt des Käufers vom gesamten Vertrag einschließlich der bereits erhaltenen Teilleistungen bei Nicht-Erhalt der künftigen Raten; Pflicht des Käufers zum ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtskommentar bleibt unvollständig - Käufer kann vom Ratenlieferungsvertrag zurücktreten

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verspätung der Leistung und Gesamtrücktritt beim Ratenlieferungsvertrag - Erfordernis des Interessefortfalls

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3342
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 232/79

    Geltendmachung von Wechselansprüchen - Kauf von Kies und Baumaterial - Anspruch

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04
    Der bereits abgewickelte Teil des Vertrages bleibt von dem Rücktritt unberührt (Heinrich in Palandt, 63. Auflage, vor § 311 Rn. 31 ff; BGH WM 1979, 674, 674; BGH NJW 1981, 679, 680).

    In den vom BGH entschiedenen Fällen handelte es sich um Ratenlieferungsverträge über eine bestimmte Menge vertretbar, inhaltlich austauschbarer Sachen, z.B. über 4 Millionen Blumentöpfe (BGH NJW 1977, 35), über 40.000 cbm Frostschutzkies (BGH NJW 1981, 679) sowie über 400 t Erdbeeren (BGH NJW 1991, 2699).

  • RG, 03.02.1922 - III 156/21

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Rücktritt

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04
    In Fällen aber, in denen die bewirkten Leistungen ohne weiteres zurückgewährt werden können und die bereits erbrachten Teillieferungen für den Gläubiger analog §§ 325 Abs. 1 S. 2, 326 Abs. 1 S. 3 BGB a.F. jedes Interesse verloren haben, weil er die künftigen Raten nicht mehr erhält, ist der Gläubiger zum Rücktritt hinsichtlich des gesamten Vertrages einschließlich der bereits bewirkten Teilleistungen berechtigt (Battes in Erman, 10. Auflage, § 325 Rn. 33; Schulze in Hk-BGB vor §§ 311-319 Rn. 26; Otto in Staudinger § 325 Rn. 127, § 326 Rn. 191; Huber in Soergel vor § 433 Rn. 49; Wiedemann in Soergel vor § 323 Rn. 76; Ernst in MüKo § 323 Rn. 220; RGZ 104, 39, 41, 42).
  • BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84

    Zündholzschachteln; Zulässigkeit eines Preisbestimmungsrechts

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04
    Der über eine bestimmte Gesamtmenge geschlossene Ratenlieferungsvertrag ist kein Dauerschuldverhältnis (Heinrichs in Palandt, 63. Auflage, § 314 Rn. 2; Bereska in Henssler/von Westphalen Schuldrechtsreform Art. 229 § 5 EGBGB Rn. 13; BGH NJW 1985, 426, 427; a. A. Heß NJW 2002, 253, 256, der für einen weiten Begriff des Dauerschuldverhältnisses im Rahmen der Übergangsvorschrift plädiert).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90

    Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04
    In den vom BGH entschiedenen Fällen handelte es sich um Ratenlieferungsverträge über eine bestimmte Menge vertretbar, inhaltlich austauschbarer Sachen, z.B. über 4 Millionen Blumentöpfe (BGH NJW 1977, 35), über 40.000 cbm Frostschutzkies (BGH NJW 1981, 679) sowie über 400 t Erdbeeren (BGH NJW 1991, 2699).
  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 15/78

    Rücktritt als Kündigung eines wirksam geschlossenen Sukzessivlieferungsvertrages

    Auszug aus AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04
    Der bereits abgewickelte Teil des Vertrages bleibt von dem Rücktritt unberührt (Heinrich in Palandt, 63. Auflage, vor § 311 Rn. 31 ff; BGH WM 1979, 674, 674; BGH NJW 1981, 679, 680).
  • OLG Hamburg, 24.09.1973 - 8 U 3/73
    Auszug aus AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04
    Die Beklagte ist gem. §§ 346 S. 1, 347 S. 3, 246 BGB a.F. verpflichtet, dem Kläger den geleisteten Kaufpreis in Höhe von 246, 4( Euro zurückzugewähren und Zinsen in Höhe von 4 % aus 80, 78 Euro seit dem 15.11.1995, aus 75, 67 Euro seit dem 28.02.1996 sowie aus 90, 01 Euro seit dem 15.01.2000 zu zahlen. Die Zinspflicht trifft die Beklagte unabhängig davon, ob sie den Rücktritt zu vertreten hat oder nicht. Selbst der Rücktrittsberechtigte, der den Rücktritt nicht zu vertreten hat und nur nach Bereicherungsrecht haftet, ist zum Ersatz der Zinsen zumindest dann verpflichtet, wenn er Kaufmann ist (Heinrichs in Palandt, 61. Auflage, §; 347 Rn. 11; Kaiser in Staudinger § 347 Rn. 90; OLG Hamburg MDR 1974, 42, 42).
  • OLG Celle, 04.12.2014 - 13 U 205/13

    Voraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV;

    Die an das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27. Mai 2004 (138 C 48/04, NJW 2004, 3342) angelehnte Auffassung der Beklagten, die Nutzungsdauer sei mit höchstens 15 Jahren zu bemessen, ist unzutreffend.
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem.

    Die an das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27. Mai 2004 (138 C 48/04, NJW 2004, 3342) angelehnte Auffassung der Beklagten, die Nutzungsdauer sei mit höchstens 15 Jahren zu bemessen, ist unzutreffend.
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