Rechtsprechung
   EuGH, 03.06.1986 - 139/85, C 139/85   

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https://dejure.org/1986,269
EuGH, 03.06.1986 - 139/85, C 139/85 (https://dejure.org/1986,269)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.1986 - 139/85, C 139/85 (https://dejure.org/1986,269)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 139/85, C 139/85 (https://dejure.org/1986,269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - BEGRIFF - WEITE AUSLEGUNG - AUSÜBUNG EINER TATSÄCHLICHEN UND ECHTEN ERWERBSTÄTIGKEIT - INANSPRUCHNAHME EINER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG AUS ÖFFENTLICHEN MITTELN - KEINE AUSWIRKUNG

  • EU-Kommission

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

  • Wolters Kluwer

    Weite Auslegung der die Freizügigkeit der Arbeitnehmer regelnden Vorschriften; Ausschluss eines eine Teilzeitbeschäftigung Ausübenden vom Geltungsbereich der Bestimmungen über die Freizügigkeit; Verdienst aus der Teilzeitbeschäftigung unter dem Existenzminimum; Gewährung ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 177
    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln eines Mitgliedstaats zur Ergänzung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Tatsächliche und echte Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus EuGH, 03.06.1986 - 139/85
    Dieses Ergebnis sei im übrigen durch die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 27. März 1985 in den Rechtssachen 249/83, Hoeckx, und 122/84, Scrivner, Slg. 1985, 973 bzw. 1027) bestätigt worden, wonach eine soziale Leistung, durch die allgemein der notwendige Lebensunterhalt sichergestellt werden solle, eine soziale Vergünstigung im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 sei und als solche auch Arbeitnehmern, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten seien, ohne jegliche Diskriminierung gewährt werden müsse.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG (hier anwendbar in der Fassung des Vertrages von Nizza, BGBl II 2001, 1666 - der Vertrag von Lissabon ist erst zum 1.12.2009 in Kraft getreten, BGBl II 2009, 1223) fällt jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl ua EuGH, Rs 139/85 [Kempf], Slg 1986, 1741 [Rz 9 ff]; Rs 53/81 [Levin], Slg 1982, 1035 [Rz 17]; C-213/05 [Geven], Slg 2007, I-6347 [Rz 16]; so nun auch Ziffer 2.2.1.1.
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung oder der Umstand, dass der Betreffende die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht, kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14, vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Dass die Bezahlung einer unselbständigen Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG anzusehen (vgl. Urteile vom 23. März 1982, Levin, 53/81, Slg. 1982, 1035, Randnrn. 15 und 16, sowie vom 14. Dezember 1995, Nolte, C-317/93, Slg. 1995, I-4625, Randnr. 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.04.1986 - VII R 106, 107, 138, 139/85, VII R 106/85   

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https://dejure.org/1986,5239
BFH, 15.04.1986 - VII R 106, 107, 138, 139/85, VII R 106/85 (https://dejure.org/1986,5239)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1986 - VII R 106, 107, 138, 139/85, VII R 106/85 (https://dejure.org/1986,5239)
BFH, Entscheidung vom 15. April 1986 - VII R 106, 107, 138, 139/85, VII R 106/85 (https://dejure.org/1986,5239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Härtefall-Bescheinigungen - Verfahren - Klage - Finanzrechtsweg - Verwaltungsgerichte - Landwirtschaftskammer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 298
  • BB 1986, 1499
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 3 K 3089/13

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines unbeschränkt

    Bestätigt wird deren Aussage durch die Darlegungen der Nachbarin von S. B., NT als Zeugin gegenüber der Steufa am 17. Februar 2012 (Bl. 561 EA): Der Kläger habe bei seiner Familie nur noch eine Postadresse gehabt, wobei seine damalige Ehefrau (S. B. dies nur den gemeinsamen Kindern zuliebe akzeptiert hat. Der erkennende Senat berücksichtigt in diesem Zusammenhang die Niederschrift, die die Steufa über die Zeugenvernehmung der NT angefertigt hat, weil diese wegen ihres Wohnsitzes in der Schweiz für die Erhebung eines unmittelbaren Beweises durch eine Vernehmung bezüglich dieses Auslandssachverhalts (§ 90 Abs. 2 AO) vor dem erkennenden Senat nicht erreichbar war (BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 106/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1988, 558).
  • BVerwG, 07.09.1992 - 3 C 23.89

    Referenzmengenübergang nach Ablauf eines Pachtvertrages - Kündigung eines

    Die Verwaltungsgerichte sind nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs zur Entscheidung von Streitigkeiten wegen der Ausstellung von Bescheinigungen nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung berufen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] ; BFH, Urteil vom 15. April 1986 - BFHE 146, 298 ).
  • BFH, 20.10.1987 - VII B 128/87

    Rechtmäßigkeit eines Referenzmengenfeststellungsbescheids auf Grund nicht

    Im Gegensatz zur Auffassung des Antragstellers ist dem Senatsurteil in BFHE 146, 298 nicht zu entnehmen, daß für Bescheinigungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 6 MGVO etwas anderes gelte; der Senat hat in dem Urteil, wie der Wortlaut der Begründung klar ergibt, nicht danach unterschieden, auf welcher Regelung der MGVO die einzelnen Bescheinigungen beruhen.
  • VG Hamburg, 04.11.2010 - 11 K 2221/10

    Zum Rechtsweg für den Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die bei

    Rechtsstreitigkeiten sollen möglichst durch die Gerichte entschieden werden, die durch besondere Sachkunde und Sachnähe dazu berufen sind (vgl. BFH, Urt. v. 26.3.1985, VII B 12/85, BFHE 142, 534, 537, juris Rn. 13; Urt. v. 15.4.1986, VII R 106/85, BFHE 146, 298, 301 = BayVBl. 1987, 345, 346, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 139/85   

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https://dejure.org/1986,17375
Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 139/85 (https://dejure.org/1986,17375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.04.1986 - 139/85 (https://dejure.org/1986,17375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. April 1986 - 139/85 (https://dejure.org/1986,17375)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    R. H. Kempf gegen Staatssecretaris van de Justitie.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriff des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 139/85
    Es wurde auf die Urteile vom 27. März 1985 in den Rechtssachen 249/83 (Hoeckx/ Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn) und 122/84 (Scrivner/Centre public d'aide social de Chastre) verwiesen, in denen festgestellt wurde, daß eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts eine soziale Vergünstigung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 (ABl. L 257, S. 2) ist.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 139/85
    Ausgangspunkt ist das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 53/81 (Levin, Sig. 1982, 1035), in dem festgestellt worden ist, daß nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auch derjenige ein Arbeitnehmer ist, der eine Teilzeitbeschäftigung ausübt und weniger als das in der betreffenden Branche garantierte Mindesteinkommen verdient, wenn es sich a) um "die Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten [handelt], wobei solche Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen", und wenn b) der Betroffene "im Wirtschaftsleben tätig" ist.
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 19.08.1987 - O 139/85 KfH II   

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https://dejure.org/1987,17745
LG Heidelberg, 19.08.1987 - O 139/85 KfH II (https://dejure.org/1987,17745)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19.08.1987 - O 139/85 KfH II (https://dejure.org/1987,17745)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 19. August 1987 - O 139/85 KfH II (https://dejure.org/1987,17745)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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