Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 21.01.2010

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   VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285   

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VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285 (https://dejure.org/2010,28157)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2010 - 13a B 08.30285 (https://dejure.org/2010,28157)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 13a B 08.30285 (https://dejure.org/2010,28157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Iraker sind bei einer Rückkehr nach Mosul nach derzeitiger Sicherheitslage im allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt.Asylrecht Irak; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahr in Mosul; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2004/83/EG Art. 18, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 3
    Abschiebungsverbot, Irak, Rechtsschutzinteresse, subsidiärer Schutz, Niederlassungserlaubnis, Qualifikationsrichtlinie, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, erhebliche individuelle Gefahr, allgemeine Gefahr, Verfolgungsdichte, Sperrwirkung

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Das Bundesverwaltungsgericht erließ im Revisionsverfahren (BVerwG 10 C 44.07) am 24. Juni 2008 folgendes Urteil:.

    Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 - Parallelsache zu BVerwG 10 C 44.07) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie - QualRL).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwG 10 C 9.08 Rn. 17 AuAS 2010, 31 = NVwZ 2010, 196).

    Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

  • VG Augsburg, 29.03.2006 - Au 5 K 05.30475
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Die von der Ehefrau und den Kindern des Klägers erhobene Klage auf Erstanerkennung ist vom Verwaltungsgericht Augsburg durch (rechtskräftiges) Urteil vom 29. März 2006 (Az. Au 5 K 05.30475) abgewiesen worden.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Der Kläger hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in absehbarer Zukunft bei Rückkehr in den Irak infolge der durch den Sturz des Regimes von Saddam Hussein eingetretenen grundlegenden Veränderung der Verhältnisse eine unmenschliche Behandlung im Sinn von Art. 3 EMRK, d.h. Misshandlungen durch staatliche Organe (BVerwG vom 17.10.1995 BVerwGE 99, 331), nicht zu erwarten.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Da gemäß den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vgl. IMS vom 17.4.2007 Az. IA2-2082.40-72/Ri; IMS vom 3.7.2008 Az. IA2-2086.10-439) die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger nach wie vor grundsätzlich ausgesetzt ist und Duldungen bis auf Weiteres grundsätzlich um jeweils sechs Monate verlängert werden, liegt eine sog. Erlasslage vor, die bezüglich der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG Sperrwirkung hat (BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Falls die Gefahr aber so groß ist, dass grundsätzlich jeder Heimkehrer mit einem räuberischen Überfall rechnen muss (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 115, 1), wäre ihr die Bevölkerungsgruppe der Heimkehrer allgemein ausgesetzt, so dass sie gemäß § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG (nur) bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen wäre.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 - Parallelsache zu BVerwG 10 C 44.07) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie - QualRL).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Dies ergibt sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2009 - 1 LB 22/08

    Abschiebungsverbot, subsidiärer Schutz, Zentralirak, Irak, innerstaatlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
    Es bestehen bei dem Kläger, der früher als Kaufmann tätig war, auch keine individuellen gefahrerhöhenden Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O. Rn. 35; VGH BW vom 8.8.2007 NVwZ 2008, 447/449; OVG SH vom 3.11.2009 Az. 1 LB 22/08; Lagebericht vom 12.8.2009, S. 20).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 13a B 06.30996
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2007 - A 2 S 229/07

    Auslegung der sog. Qualifikationsrichtlinie anhand von Begründungserwägungen;

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 352/09

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten und Kurden im Irak; krankheitsbezogenes

    etwa OVG Münster, Urteil vom 29.10.2009, a.a.O., VGH Mannheim, Urteil vom 25.3.2010 - A 2 S 364/09 - und Beschluss vom 12.8.2010 - A 2 S 1134/10; VGH München, Beschlüsse vom 14.7.2011 - 20 B 10.30316 - und vom 5.7.2011 - 20 B 10.30312 -, jeweils im Falle eines sunnitischen Kurden aus der Region Tamim/Kirkuk sowie Urteil vom 21.1.2010 - 13a B 08.30285 - im Falle eines kurdischen Volkszugehörigen sunnitischer Religionszugehörigkeit aus Mossul, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Augsburg, 01.10.2018 - Au 5 K 17.32950

    Krankheitsbezogenes Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistans

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 21.1.2010 - 13a B 08.30285 - juris Rn. 27), ist jedenfalls ein Risiko von 1 : 800, in einem Gebiet verletzt oder getötet zu werden, nicht ausreichend, um eine individuelle, erhebliche Gefahr allein auf Grund der Anwesenheit in diesem Gebiet anzunehmen.

    Selbst bei einer Verdreifachung der Anzahl der Verletzten und Getöteten aufgrund einer hohen Dunkelziffer ergäbe sich eine Wahrscheinlichkeit von 1:1196, was nach dem vom Bundesverwaltungsgericht gebilligten Maßstab - danach ist ein Risiko von 1:800, in einem Gebiet verletzt oder getötet zu werden, nicht ausreichend, um eine individuelle, erhebliche Gefahr allein aufgrund der Anwesenheit in diesem Gebiet anzunehmen - (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 21.1.2010 - 13a B 08.30285 - juris Rn. 27) keine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.

  • VG Augsburg, 19.11.2018 - Au 5 K 17.31263

    Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen (Folgeantrag)

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 21.1.2010 - 13a B 08.30285 - juris Rn. 27), ist jedenfalls ein Risiko von 1 : 800, in einem Gebiet verletzt oder getötet zu werden, nicht ausreichend, um eine individuelle, erhebliche Gefahr allein auf Grund der Anwesenheit in diesem Gebiet anzunehmen.

    Selbst bei einer Verdreifachung der Anzahl der Verletzten und Getöteten aufgrund einer hohen Dunkelziffer ergäbe sich eine Wahrscheinlichkeit von 1:1196, was nach dem vom Bundesverwaltungsgericht gebilligten Maßstab - danach ist ein Risiko von 1:800, in einem Gebiet verletzt oder getötet zu werden, nicht ausreichend, um eine individuelle, erhebliche Gefahr allein aufgrund der Anwesenheit in diesem Gebiet anzunehmen - (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 21.1.2010 - 13a B 08.30285 - juris Rn. 27) keine erhebliche individuelle Gefahr darstellt.

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3409
VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283 (https://dejure.org/2010,3409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2010 - 13a B 08.30283 (https://dejure.org/2010,3409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Iraker sind bei einer Rückkehr nach Bagdad nach derzeitiger Sicherheitslage im allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt.Asylrecht Irak; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahr in Bagdad; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein europarechtlicher Abschiebeschutz für Iraker - Gefahrendichte nicht so hoch, dass ernsthafte Gefahr für Leib oder Leben von Personen im betroffenen Gebiet besteht

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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwG 10 C 9.08 Rn. 17 AuAS 2010, 31 = NVwZ 2010, 196).

    Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Bagdad so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 42.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Das Bundesverwaltungsgericht erließ im Revisionsverfahren (BVerwG 10 C 42.07) am 24. Juni 2008 folgendes Urteil:.

    Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 -Parallelsache zu BVerwG 10 C 42.07) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikationsrichtlinie - QualRL).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Da gemäß den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vgl. IMS vom 17.4.2007 Az. IA2-2082.40-72/Ri; IMS vom 3.7.2008 Az. IA2-2086.10-439) die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger nach wie vor grundsätzlich ausgesetzt ist und Duldungen bis auf Weiteres grundsätzlich um jeweils sechs Monate verlängert werden, liegt eine sog. Erlasslage vor, die bezüglich der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG Sperrwirkung hat (BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Die Kläger haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in absehbarer Zukunft bei Rückkehr in den Irak infolge der durch den Sturz des Regimes von Saddam Hussein eingetretenen grundlegenden Veränderung der Verhältnisse eine unmenschliche Behandlung im Sinn von Art. 3 EMRK, d.h. Misshandlungen durch staatliche Organe (BVerwG vom 17.10.1995 BVerwGE 99, 331), nicht zu erwarten.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Hier ist von einer gemeinsamen Rückkehr mit dem Ehemann bzw. Vater der Kläger, also der ganzen Familie auszugehen (vgl. BVerwG vom 21.9.1999 BVerwGE 109, 305/308).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Die Grundrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit und ihrem weltanschaulichen Neutralitäts- und Toleranzgebot kann nicht als verbindlicher Maßstab für fremde Kulturen erachtet werden (BVerwG vom 18.2.1986 BVerwGE 74, 31/37).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Falls die Gefahr aber so groß ist, dass grundsätzlich jeder Heimkehrer mit einem räuberischen Überfall rechnen muss (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 115, 1), wäre ihr die Bevölkerungsgruppe der Heimkehrer allgemein ausgesetzt, so dass sie gemäß § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG (nur) bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen wäre.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02

    Keine Zulassung der Berufung mangels Verfahrensfehler und grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Da Kleidervorschriften für Frauen der hergebrachten islamischen Ordnung entsprechen, wäre es für die Klägerin zu 1. als Muslimin auch zumutbar, diese zu beachten, selbst wenn jene unter dem alten Regime im Irak nicht so streng gehandhabt wurden (vgl. OVG RhPf vom 17.5.2002 AuAS 2002, 189).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2009 - 1 LB 22/08

    Abschiebungsverbot, subsidiärer Schutz, Zentralirak, Irak, innerstaatlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Im Übrigen bestehen bei der Klägerin zu 1. auch keine Anhaltspunkte für individuelle gefahrerhöhende Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O. Rn. 35; VGH BW vom 8.8.2007 NVwZ 2008, 447/449; OVG SH vom 3.11.2009 Az. 1 LB 22/08; Lagebericht vom 12.8.2009, S. 20).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283
    Dies ergibt sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

  • VGH Bayern, 15.02.2007 - 13a B 06.31013
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2007 - A 2 S 229/07

    Auslegung der sog. Qualifikationsrichtlinie anhand von Begründungserwägungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    bb.) Für die Frage, ob in Anbetracht der derzeitigen Situation im Irak der Klägerin zu 3 eine Rückkehr zumutbar ist, kommt es aufgrund des unterschiedlichen Maßstabs nicht darauf an, dass die Voraussetzungen für die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 oder 2 AufenthG hinsichtlich des Irak derzeit regelmäßig nicht vorliegen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.08.2010 - A 2 S 1134/10 - juris; OVG NRW, Urteil vom 29.10.2010 - 9 A 3642/06.A - ; BayVGH, Urteil vom 21.01.2010 - 13a B 08.30283 -, wonach der westliche Habitus weiblicher irakischer Staatsangehöriger nicht als individuell gefahrenerhöhender Umstand berücksichtigt werden könne).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 9 A 3642/06

    Anerkennung irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit und

    vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 13a B 08.30304 -, juris (bezogen auf Kirkuk); Urteil vom 21. Januar 2010 - 13a B 08.30283 -, juris (bezogen auf Bagdad); Urteil vom 21. Januar 2010 - 13a B 08.30285 -, juris (bezogen auf Mosul); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. März 2010 - A 2 S 364/09 -, juris (bezogen auf die Provinz Tamim); Beschluss vom 12. August 2010 - A 2 S 1134/10 - (bezogen auf den Zentralirak).
  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 13a B 10.30074

    Widerruf der Zuerkennung eines Abschiebungsverbots nach dem 31. Dezember 2008

    Bereits in seiner Entscheidung vom 21. Januar 2010 (Az. 13a B 08.30283 ) hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Gefahrendichte in Bagdad nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre.
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