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   VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439   

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https://dejure.org/2012,23767
VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439 (https://dejure.org/2012,23767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2012 - 13a B 11.30439 (https://dejure.org/2012,23767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2012 - 13a B 11.30439 (https://dejure.org/2012,23767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Kriminelle; extreme Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226).

    Hinzu kommt, dass - wie bereits dargestellt - eine extreme Gefahrenlage zwar auch dann besteht, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226), jedoch Mangelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und eine schwierige Arbeitssuche nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit "alsbald" zu einer extremen Gefahr führen.

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Dies stellt jedoch eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG dar, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden kann, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77).

    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Der Kläger hat jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt und in absehbarer Zukunft bei Rückkehr nach Afghanistan eine unmenschliche Behandlung im Sinn von Art. 3 EMRK, d.h. Misshandlungen durch staatliche Organe (BVerwG vom 17.10.1995 BVerwGE 99, 331), nicht zu erwarten.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Es besteht kein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 oder § 60 Abs. 5 AufenthG (zur Einheitlichkeit des Streitgegenstands vgl. BVerwG vom 8.9.2011 NVwZ 2012, 240).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Die allgemeine Gefahr in Afghanistan hat sich für den Kläger aber nicht derart zu einer extremen Gefahr verdichtet, dass eine entsprechende Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG geboten ist (vgl. bereits Urteile des Senats vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 8.12.2011 AuAS 2012, 35 -LS- und vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394 ).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30394

    Asyl Afghanistan; Gefahrendichte Ostregion - Provinz Nangarhar; Glaubhaftigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30439
    Die allgemeine Gefahr in Afghanistan hat sich für den Kläger aber nicht derart zu einer extremen Gefahr verdichtet, dass eine entsprechende Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG geboten ist (vgl. bereits Urteile des Senats vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 , vom 8.12.2011 AuAS 2012, 35 -LS- und vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30394 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Danach begründet derzeit die schlechte soziale Lage in diesem Staat für volljährige gesunde arbeitsfähige Männer, auch wenn sie weder über eine Ausbildung noch über familiären Rückhalt am Abschiebungszielort Kabul verfügen, nicht einen Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.2013 - 9 LA 128/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439 - und vom 30.01.2014 - 13a B 13.30279 - VGH Bad.-Württ., Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 - Sächs. OVG, Urteil vom 10.10.2013 - A 1 A 474/09 - Hess. VGH, Urteil vom 30.01.2014 - 8 A 119/12.A - sämtlich veröffentlicht in juris).
  • VG Würzburg, 26.09.2012 - W 2 K 11.30396

    Asyl; Afghanistan; Provinz Herat; Alkoholverkäufer; betrunkene Kunden

    Die Bewertung dieser Auskünfte durch die Gerichte ist unterschiedlich (vgl. statt vieler z.B. VG Sigmaringen vom 16.03.2006 Az. A 2 K 10668/05 ; VG München vom 16.10.2007 Az. M 23 K 06.51077 ; VG des Saarlandes vom 26.11.2009 Az. 5 K 623/08 ; VG Ansbach vom 04.08.2011 Az. AN 11 K 11.30262 ; VG Augsburg vom 05.04.2011 Az. AU 6 K 10.30152 ; BayVGH vom 03.02.2011 Az. 13a B 10.30394 ; BayVGH vom 15.03.2012 Az. 13a B 11.30439 jeweils m.w.N.).

    Dieser Rechtsprechung folgend muss davon ausgegangen werden, dass ein junger, gesunder, lediger Afghane ohne gesundheitliche Einschränkungen, ohne familiäre Bindungen bzw. ohne soziales Netzwerk, ohne nennenswertes Vermögen und ohne abgeschlossene Berufsausbildung in seinem Heimatland in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten etwa in Kabul wenigstens ein kümmerliches Einkommen zu erzielen, damit ein Leben am Rand des Existenzminimums zu finanzieren und sich allmählich wieder in die afghanische Gesellschaft zu integrieren (BayVGH vom 03.02.2011 a.a.O., RdNr. 37; vom 15.03.2012 Az. 13a B 11.30439 für den Großraum Kabul und die Provinz Ghazni).

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2018 - 9 LA 160/17

    Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer Zivilperson durch einen Akt willkürlicher

    Widrige Lebensumstände, wie insbesondere eine Mangelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Annahme einer Extremgefahr aber nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.6.2010 - 10 C 10.09 - juris Rn. 14 ff. und vom 8.9.2011 - 10 C 14.10 - juris Rn. 24 ff.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439 - juris Rn. 24).
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