Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 15.30241   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8362
VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 15.30241 (https://dejure.org/2016,8362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.2016 - 13a B 15.30241 (https://dejure.org/2016,8362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 2016 - 13a B 15.30241 (https://dejure.org/2016,8362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylverfahrensrechtliche Beurteilung einer Zwangsheirat als erniedrigende Behandlung; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Vorbringen von stichhaltigen Gründen für die Annahme eines drohenden ernsthaften Schadens im Herkunftsland durch den Ausländer; Berücksichtigung ...

  • rewis.io

    Zwangsheirat als erniedrigende Behandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 3; EMRK Art. 13; AsylG § 4 I 2 Nr. 2
    Abschiebungsschutz; Asylantrag; Irak; kurdisches Autonomiegebiet; subsidiärer Schutz; Zwangsheirat; erniedrigende Behandlung

  • rechtsportal.de

    Asylverfahrensrechtliche Beurteilung einer Zwangsheirat als erniedrigende Behandlung; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Vorbringen von stichhaltigen Gründen für die Annahme eines drohenden ernsthaften Schadens im Herkunftsland durch den Ausländer; Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 15.30241
    Die Kriterien hierfür sind jeweils aus allen Umständen des Einzelfalls abzuleiten (EGMR, U. v. 7.7.1989 - Nr. 1/1989/161/217 Rn. 100 - EuGRZ 1989, 314 = NJW 1990, 2183/2186).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 15.30241
    Diese Vorschrift entspricht derjenigen des Art. 3 EMRK, so dass zur Auslegung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK heranzuziehen ist (vgl. BVerfG, B. v. 26.3.1987 - 2 BvR 589/79, 740/81, 284/85 - BVerfGE 74, 358/370).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 15.30241
    Die Prognose des Verwaltungsgerichts, dass diese Region in absehbarer Zeit von der IS-Miliz erobert sein dürfte, hat sich zu dem nach § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG maßgebenden Zeitpunkt der mündlichen Berufungsverhandlung nicht bestätigt (zum Prognosehorizont: BVerwG, U. v. 31.3.1981 - 9 C 286.80 - BayVBl 1981, 662).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.03.2016 - 13a B 15.30241
    Ob Zivilpersonen im kurdischen Autonomiegebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts ausgesetzt sind, erscheint zweifelhaft, weil gemäß den aktuellen Erkenntnisquellen dort kein hohes Niveau willkürlicher Gewalt bzw. keine hohe Gefahrendichte anzunehmen sein dürfte (s. BVerwG, U. v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360).
  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 15 ZB 22.30779

    Zur drohenden Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der jungen,

    cc) Es ist schließlich - unabhängig von der eingeschränkten Formulierung der von der Beklagten als rechtsgrundsätzlich angesehenen Frage (s.o.) - nicht ersichtlich, welchen Beitrag die über viele Seiten der Antragsbegründung sich erstreckenden wörtlich zitierten Passagen der (auch im angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts in Bezug genommenen) "Länderinformation der Staatendokumentation" des (österreichischen) Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom Dezember 2021 sowie eines Urteils des 13a. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 17.3.2016 - 13a B 15.30241 - juris Rn. 18 ff.) zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des Zulassungsgrunds gem. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG bezogen auf den zwischen den Parteien streitigen Anspruch der Klägerin auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft leisten könnten.

    Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Rahmen seines Urteils vom 17. März 2016 (13a B 15.30241) keinen Anlass zur Beurteilung, ob die von Privatpersonen (Familienmitgliedern) ausgehende Gefahr einer Zwangsverheiratung bei den im Übrigen angenommenen Voraussetzungen des § 3c Nr. 3 AsylG neben dem bejahten Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes gem. § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 AsylG auch einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begründen könnte.

    Denn der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2016 lag ein Sachverhalt zugrunde, nach dem die dortige Klägerin ihren Klageantrag zuletzt selbst auf die Verpflichtung der Beklagten auf Zuerkennung des subsidiären Schutzes begrenzt hatte, ohne einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geltend zu machen (vgl. die Sachverhaltsdarstellung bei BayVGH, U.v. 17.3.2016 - 13a B 15.30241 - juris Rn. 3).

  • VG Lüneburg, 04.04.2017 - 3 A 93/16

    Hazara; Zina; Zwangsehe; Zwangsheirat

    Die Erzwingung einer Heirat ist eine das Selbstbestimmungsrecht der Frau verletzende, verwerfliche Handlung und erniedrigende Behandlung - auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG -, die gegen internationale Konventionen verstößt und in Deutschland mit § 237 StGB strafbewehrt ist (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 17.03.2016 - 13a B 15.30241 -, juris Rn. 18, 20 f.).

    Danach sind Zwangsverheiratungen, insbesondere von jungen Mädchen, wie auch Gewalt gegen Frauen, in Afghanistan keine Seltenheit (vgl. auch Bay. VGH, Urt. v. 17.03.2016 - 13a B 15.30241 -, juris Rn. 20; VG Hamburg, Urt. v. 10.09.2014 - 10 A 477/13 -, juris Rn. 43 ff.), sondern weit verbreitet (Lagebericht des Auswärtigen Amtes v. 19.10.2016, S. 12).

  • VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 119/16

    Badal; Blutfehde; Ehrverletzung; Sippenhaft; Zwangsheirat

    Die Erzwingung einer Heirat ist eine das Selbstbestimmungsrecht der Frau verletzende, verwerfliche Handlung und erniedrigende Behandlung - auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG -, die gegen internationale Konventionen verstößt und in Deutschland mit § 237 StGB strafbewehrt ist (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 17.03.2016 - 13a B 15.30241 -, juris Rn. 18, 20 f.).

    Danach sind Zwangsverheiratungen, insbesondere von jungen Mädchen, wie auch Gewalt gegen Frauen, in Afghanistan keine Seltenheit (vgl. auch Bay. VGH, Urt. v. 17.03.2016 - 13a B 15.30241 -, juris Rn. 20; VG Hamburg, Urt. v. 10.09.2014 - 10 A 477/13 -, juris Rn. 43 ff.), sondern weit verbreitet (Lagebericht des Auswärtigen Amtes v. 19.10.2016, S. 12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht