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   VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031   

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https://dejure.org/2015,21074
VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031 (https://dejure.org/2015,21074)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031 (https://dejure.org/2015,21074)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 13a ZB 15.30031 (https://dejure.org/2015,21074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Taliban; bewaffneter Konflikt; erhebliche individuelle Gefahr; extreme Gefahrenlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender; Bestehen einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit von Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag eines Klägers aus der Zentralregion Afghanistans auf Zulassung der Berufung im Asylstreitverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender; Bestehen einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit von Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 13a B 11.30391

    Afghanischer Asylbewerber - Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG 2004

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
    Nach der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG (§ 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.) ist bezüglich der Zentralregion, welche auch die Heimatprovinz des Klägers Maydan-Wardak umfasst, derzeit nicht davon auszugehen, dass bei Unterstellung eines bewaffneten Konflikts praktisch jede Zivilperson schon allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betreffenden Gebiet einer ernsthaften Bedrohung für Leib und Leben infolge militanter Gewalt ausgesetzt wäre (vgl. BayVGH, U.v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris; U.v. 8.11.2012 - 13a B 11.30391 - juris).
  • VGH Bayern, 16.04.2014 - 13a ZB 14.30069

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; erhebliche individuelle Gefahr;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
    Das Gleiche gilt für das Jahr 2013 (s. BayVGH, B.v. 16.4.2014 - 13a ZB 14.30069 - juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 13a B 14.30309

    Für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige ist, auch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
    Der Verwaltungsgerichtshof geht nach wie vor davon aus, dass bezüglich dieses Personenkreises im Allgemeinen nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung der genannten Vorschrift führen würde (BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 13a B 14.30309 - juris).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
    Dieses ist weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts entfernt (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454).
  • BVerwG, 30.10.2007 - 10 B 121.07

    Revisionsverfahren, Divergenzrüge, Darlegungserfordernis, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
    Wenn ein Urteil nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen (kumulativ) gestützt ist, kann ein Rechtsmittel nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick aufjede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und gegeben ist (BVerwG, B.v. 30.10.2007 - 10 B 121.07 - juris).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
    Dies gilt auch dann, wenn das Verwaltungsgericht in erster Linie davon ausgeht, dass die Verfolgungsgeschichte nicht glaubwürdig ist (BVerwG, B.v. 17.12.2010 - 9 B 60.10 - BayVBl 2011, 352).
  • VGH Bayern, 01.02.2013 - 13a B 12.30045

    Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG 2004 für afghanische Asylbewerber;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
    Nach der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG (§ 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.) ist bezüglich der Zentralregion, welche auch die Heimatprovinz des Klägers Maydan-Wardak umfasst, derzeit nicht davon auszugehen, dass bei Unterstellung eines bewaffneten Konflikts praktisch jede Zivilperson schon allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betreffenden Gebiet einer ernsthaften Bedrohung für Leib und Leben infolge militanter Gewalt ausgesetzt wäre (vgl. BayVGH, U.v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris; U.v. 8.11.2012 - 13a B 11.30391 - juris).
  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 13a ZB 17.30294

    Abschiebung nach Afghanistan

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der hinsichtlich § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F., der Vorgängerregelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG, für die in der Zentralregion gelegene Stadt Kabul die Voraussetzungen einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts verneint hat (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 13a ZB 17.30231; B.v. 17.8.2016 - 13a ZB 16.30090 - juris; B.v. 30.7.2015 - 13a ZB 15.30031 - juris; U.v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).
  • VGH Bayern, 25.01.2017 - 13a ZB 16.30374

    Weiterhin keine extreme Gefahrenlage in Afghanistan für alleinstehende männliche

    Hierbei ist das Verwaltungsgericht unter Heranziehung aktueller Lageberichte zu der Erkenntnis gelangt, dass das Risiko, durch Anschläge Schaden zu erleiden, in der Herkunftsregion des Klägers, K., weit unterhalb der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit liege (siehe hierzu BayVGH, B.v. 30.7.2015 - 13a ZB 15.30031 - juris; BayVGH, U.v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris; U.v. 8.11.2012 - 13a B 11.30391 - juris).
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 13a ZB 17.30400

    Abschiebung nach Afghanistan

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der hinsichtlich § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F., der Vorgängerregelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG, für die Zentralregion mit der Heimatprovinz des Klägers, Parwan, die Voraussetzungen einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts verneint hat (U.v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.) und hieran auch angesichts der aktuellen Auskünfte weiter festhält (BayVGH, B.v. 28.3.2017 - 13a ZB 17.30212 - juris; B.v. 30.1.2017 - 13a ZB 16.30824 - juris; B.v. 30.7.2015 - 13a ZB 15.30031 - juris).
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