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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 14 A 1379/12   

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https://dejure.org/2012,103016
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 14 A 1379/12 (https://dejure.org/2012,103016)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.08.2012 - 14 A 1379/12 (https://dejure.org/2012,103016)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. August 2012 - 14 A 1379/12 (https://dejure.org/2012,103016)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07

    Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 14 A 1379/12
    Nichts anderes gilt, soweit das Bundesverwaltungsgericht in der sogenannten "Diensthundentscheidung", vgl. Urteil vom 16. Mai 2007 - 10 C 1.07 -, NVwZ 2008, 91, darauf abgestellt hat, die Haltung eines Diensthundes sei keine Angelegenheit der persönlichen Lebensführung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit indiziere, sondern die Erfüllung einer Dienstpflicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - 14 A 1569/03

    Wer einen Wachhund zum Bewachen nicht nur des landwirtschaftlichen Betriebs,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 14 A 1379/12
    Diesen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 3. Februar 2005 - 14 A 1569/03 -, AUR 2005, 129; Urteil vom 3. November 2005 - 14 A 3852/04 -, AUR 2006, 139, gewählten rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts zieht die Beklagte im Rahmen der Begründung des Zulassungsantrages nicht in Zweifel.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3852/04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 14 A 1379/12
    Diesen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 3. Februar 2005 - 14 A 1569/03 -, AUR 2005, 129; Urteil vom 3. November 2005 - 14 A 3852/04 -, AUR 2006, 139, gewählten rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts zieht die Beklagte im Rahmen der Begründung des Zulassungsantrages nicht in Zweifel.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 1860/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) gem.

    Dementsprechend führt auch ein Vergleich mit der Besteuerung von Hunden, die sowohl zu beruflichen als auch zu privaten Zwecken gehalten werden, vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 31. August 2012 - 14 A 1379/12 -, nicht weiter.
  • VG Münster, 26.10.2017 - 8 K 1158/16
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW ist für die Bestimmung der Hundehaltungsinteressen die Zielrichtung der Hundehaltung maßgeblich (zu einem Therapiehund: OVG NRW Beschluss vom 31. August 2012 - 14 A 1379/12 -, nicht veröffentlicht).
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