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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - 14 A 2385/09   

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https://dejure.org/2010,8812
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - 14 A 2385/09 (https://dejure.org/2010,8812)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2010 - 14 A 2385/09 (https://dejure.org/2010,8812)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 14 A 2385/09 (https://dejure.org/2010,8812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verrechnung von negativen Einspielergebnissen eines Spielgerätes mit positiven Einspielergebnissen eines anderen Gerätes; Weitreichende Gestaltungsfreiheit eines Satzungsgebers bei der Bemessung und folglich Zulässigkeit einer periodischen Erhebung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergnügungssteuersatzung § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Zulässigkeit der Verrechnung von negativen Einspielergebnissen eines Spielgerätes mit positiven Einspielergebnissen eines anderen Gerätes; Weitreichende Gestaltungsfreiheit eines Satzungsgebers bei der Bemessung und folglich Zulässigkeit einer periodischen Erhebung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - 14 A 2385/09
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (971, 973, 975).
  • VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09

    Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit

    Der Maßstab ist daher geeignet, den zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler in einer dem Charakter der Steuer genügenden Weise abzubilden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2009 - 9 B 27.08 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 46; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18. Januar 2010 - 14 A 2385/09 -, juris; Hessischer VGH, Urt. v. 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 - juris; BFH, Beschl. v. 27. November 2009 - II B 75/09 -, juris).

    Daher besteht verfassungsrechtlich nach dem Grundsatz gleicher Zuteilung steuerrechtlicher Lasten (Art. 3 Abs. 1 GG) keine Verpflichtung, das defizitäre Einspielergebnis eines Gerätes mit dem positiven Einspielergebnis eines anderen Gerätes vergnügungssteuerlich zu verrechnen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18. Januar 2010 - 14 A 2385/09 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. März 2010 - 14 A 324/09 -, juris; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 42/08 -, juris).

    Der Satzungsgeber ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, die sachgerechteste Lösung zu wählen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18. Januar 2010 - 14 A 2385/09 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Das Defizit eines Spielgerätes, das entsteht, wenn mehr als Gewinn ausgeschüttet wird, als an Spieleinsätzen eingeworfen wurde, mindert zwar den - vergnügungssteuerlich unerheblichen - Gewinn des Aufstellers, löst aber bei den gewinnenden Spielern keine Vergnügungssteuerlast "unter Null" aus, so dass nach dem Grundsatz gleicher Zuteilung steuerrechtlicher Lasten keine Verpflichtung besteht, das defizitäre Einspielergebnis eines Gerätes mit dem positiven Einspielergebnis eines anderen Gerätes vergnügungssteuerrechtlich zu verrechnen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18. Januar 2010 - 14 A 2385/09 -, zit. nach JURIS).
  • VG Cottbus, 04.05.2010 - 1 L 358/09

    Vergnügungssteuer

    (5) Die in § 4 Abs. 1 VStS getroffene Wahl der Einspielergebnisse, in § 4 Abs. 2 VStS definiert als elektronisch gezählte Bruttokasse, als Bemessungsgrundlage der Steuer ist nicht zu beanstanden, da sie geeignet ist, den zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler in einer dem Charakter der Steuer genügenden Weise abzubilden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2009 - 9 B 27.08 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 46; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18. Januar 2010 - 14 A 2385/09 -, juris; Hessischer VGH, Urt. v. 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 - juris; BFH, Beschl. v. 27. November 2009 - II B 75/09 -, juris).

    Der Satzungsgeber ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, die sachgerechteste Lösung zu wählen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18. Januar 2010 - 14 A 2385/09 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Das Defizit eines Spielgerätes, das entsteht, wenn mehr als Gewinn ausgeschüttet wird, als an Spieleinsätzen eingeworfen wurde, mindert zwar den - vergnügungssteuerlich unerheblichen - Gewinn des Aufstellers, löst aber bei den gewinnenden Spielern keine Vergnügungssteuerlast "unter Null" aus, so dass nach dem Grundsatz gleicher Zuteilung steuerrechtlicher Lasten keine Verpflichtung besteht, das defizitäre Einspielergebnis eines Gerätes mit dem positiven Einspielergebnis eines anderen Gerätes vergnügungssteuerrechtlich zu verrechnen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18. Januar 2010 - 14 A 2385/09 -, zit. nach JURIS).
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Daher besteht nach dem Grundsatz gleicher Zuteilung steuerrechtlicher Lasten auch keine Verpflichtung, das defizitäre Einspielergebnis eines Gerätes mit dem positiven Einspielergebnis eines anderen Gerätes vergnügungssteuerrechtlich zu verrechnen (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 23.08.2011 - 4 L 34/10 -, juris 56; OVG Münster, Beschl. v. 18.01.2010 - 14 A 2385/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2015 - 14 A 1851/15

    Rechtmäßigkeit der Vergnügungssteuer hinsichtlich einer Qualifizierung als eine

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2010 - 14 A 2385/09 -, NRWE Rn. 8 ff.
  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10

    Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert

    Das Defizit eines Spielgerätes, das entsteht, wenn mehr als Gewinn ausgeschüttet wird, als an Spieleinsätzen eingeworfen wurde, mindert zwar den - vergnügungssteuerlich unerheblichen - Gewinn des Aufstellers, löst aber bei den gewinnenden Spielern keine Vergnügungssteuerlast "unter Null" aus, so dass nach dem Grundsatz gleicher Zuteilung steuerrechtlicher Lasten keine Verpflichtung besteht, das defizitäre Einspielergebnis eines Gerätes mit dem positiven Einspielergebnis eines anderen Gerätes vergnügungssteuerrechtlich zu verrechnen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.11.2010 - 14 A 2385/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 14 A 1107/15

    Harmonisierung der Geldspielgerätesteuer; Abwälzung der nach dem Spieleinsatz

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.1.2010 - 14 A 2385/09 -, NRWE Rn. 8 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2011 - 14 A 2290/10

    Rechtmäßigkeit einer steuerlichen Regelung zur monatlichen Besteuerung von

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2010 14 A 2385/09 -, NRWE Rn. 8 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2011 - 14 A 2292/10

    Unterwerfung eines Geräteaufstellers der Vergnügungssteuerpflicht

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2010 14 A 2385/09 -, NRWE Rn. 8 ff.
  • VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 1155/10

    Vereinbarkeit der Besteuerung von Geldspielgeräten nach dem Maßstab des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 14 A 324/09

    Erforderlichkeit der Verrechnung von negativen mit positiven Einspielergebnissen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2011 - 14 A 2293/10

    Falsche Bezeichnung einer Steuer für Geldspielgeräte in der Satzung als Grund für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2010 - 14a A 769/10

    Verfassungsmäßigkeit einer nach der Vergnügungssteuersatzung vorgenommenen

  • VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1352/10

    Rechtswirksamkeit der Regelungen der Veranlagungszeiträume in einer

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