Weitere Entscheidung unten: BSG, 03.08.2012

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   BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B   

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https://dejure.org/2013,4537
BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B (https://dejure.org/2013,4537)
BSG, Entscheidung vom 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B (https://dejure.org/2013,4537)
BSG, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B (https://dejure.org/2013,4537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 SGG, § 54 Abs 4 SGG, § 54 Abs 5 SGG, § 60 Abs 1 SGB 1, § 66 Abs 1 S 1 SGB 1
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen fehlender Mitwirkung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Bestreitung einer Einstehensgemeinschaft - Mitwirkungs- bzw Auskunftspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen fehlender Mitwirkung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Bestreitung einer Einstehensgemeinschaft - Mitwirkungs- bzw Auskunftspflicht

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen fehlender Mitwirkung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Bestreitung einer Einstehensgemeinschaft - Mitwirkungs- bzw Auskunftspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B
    Hinsichtlich der ersten vom Kläger formulierten Rechtsfrage, "Ist eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage dann statthaft, wenn der Versagung nach § 66 Abs. 1 SGB I von existenzsichernden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II wegen verweigerter Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines vermuteten Partners eindeutige Aussagen des Antragstellers und seines vermuteten Partners zum Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft vorausgegangen sind?" ist nicht ausreichend dargelegt, inwieweit sich die vorliegende Fallgestaltung von der Fallgestaltung unterscheidet, die der vom Kläger zitierten Entscheidung des 4. Senats (Urteil vom 1.7.2009 - B 4 AS 78/08 R - BSGE 104, 26 = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5) zugrunde lag, und welche weitergehenden Rechtsfragen deshalb im vorliegenden Fall entscheidungserheblich sein könnten.
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91

    Erziehungsgeld - Behördliche Ermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B
    Die Auskunftspflicht erstreckt sich vielmehr nur auf die Tatsachen, die ihm selbst bereits bekannt sind (BSGE 72, 118, 120 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2) .
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B
    So hat das BSG den Empfänger von Arbeitslosenhilfe für verpflichtet gehalten, über die Einkommensverhältnisse seines Partners Auskunft zu erteilen, wenn feststeht, dass ihm diese bekannt sind (BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13 S 14) , und zwar gerade auch für den Fall, dass - wie hier - davon ausgegangen werden muss, dass der behauptete Partner keine Angaben machen wird (aaO S 14/15) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B
    Hierzu muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, dass eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Einheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B
    Hierzu muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, dass eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Einheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Zusätzlich zu einer Anfechtungsklage gegen den Versagensbescheid ist eine unmittelbare Klage auf Leistungsgewährung nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn die anderweitige Klärung der Leistungsvoraussetzungen behauptet wird oder zwischen den Beteiligten unstreitig ist (BSG, Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R - m.w.N.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B - ) und sich bei einer Aufhebung der Entscheidung über die Versagung wegen fehlender Mitwirkung das bisherige Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013, a.a.O.).

    Zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I gehören unter Umständen auch Auskünfte bzw. Angaben, die einen Dritten betreffen, soweit dies für die Gewährung der begehrten Leistung von Bedeutung ist (statt vieler nur BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013, a.a.O., ; Senatsurteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - , jeweils m.w.N.).

    bb) Soweit das SG davon ausgegangen ist, die Klägerin habe "als Kopf der Bedarfsgemeinschaft" wenigstens den Versuch unternehmen müssen, die Vordrucke in Bezug auf S.D. "soweit wie möglich" auszufüllen, ergeben sich aus der angefochtenen Versagungsentscheidung an keiner Stelle irgendwelche Feststellungen dazu, über welche Tatsachenkenntnis die Klägerin genau verfügt haben soll (vgl. dazu erneut BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013, a.a.O.) und welche Angaben in den Vordrucken von ihr unter Zugrundelegung dessen abverlangt wurden und auch abverlangt werden konnten.

  • BSG, 29.06.2021 - B 12 KR 2/20 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Berücksichtigung

    Die Klägerin ist ihrer Meldepflicht nach § 10 Abs. 6 SGB V aber dadurch nachgekommen, dass sie die ihr bekannten Daten mitgeteilt hat (zu dem grundsätzlich auf bekannte Tatsachen beschränkten Umfang von Mitwirkungspflichten vgl § 21 Abs. 2 Satz 2 SGB X; bezüglich § 60 Abs. 1 SGB I vgl BSG Urteil vom 10.3.1993 - 14b/4 REg 1/91 - BSGE 72, 118, 120 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2 S 7 = juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 25.2.2013 - B 14 AS 133/12 B - juris RdNr 6; zu § 10 Abs. 6 SGB V im Rückschluss aus § 289 SGB V vgl Luthe in Hauck/Noftz, SGB V, Stand: Dezember 2011, § 289 RdNr 5) .
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - L 7 SO 1138/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Erwogen wird eine Erweiterung der Anfechtungsklage um eine Leistungsklage ferner bei Streitigkeiten um existenzsichernde Leistungen, wenn sich - bei zur Überzeugung des Gerichts bereits zu verneinender Einstandsgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft - bei einer Aufhebung der Entscheidung über die Versagung wegen fehlender Mitwirkung das bisherige Verwaltungsverfahren lediglich wiederholen würde (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B - unter Verweis auf BSGE 104, 26 = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5 ).

    Zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I gehören unter Umständen auch Auskünfte, die einen Dritten betreffen, soweit dies für die Gewährung der begehrten Leistung von Bedeutung ist und soweit sie dem Antragsteller bekannt sind (BSGE 72, 118, 120 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2; BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 a.a.O. ; Senatsurteile vom 22. September 2016 a.a.O. und vom 19. Juli 2007 a.a.O. ).

    Die Behörde kann von ihm dagegen nicht verlangen, Beweismittel - etwa Nachweise über Einkommensverhältnisse - von dem Partner oder sonstigen Dritten zu beschaffen und vorzulegen (BSGE 72, 118, 120; BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 a.a.O. ; Senatsurteile vom 22. September 2016 a.a.O. und vom 19. Juli 2007 a.a.O. ; ferner schon BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13 ; BVerwGE 98, 195 ; Voelzke in jurisPK-SGB XII, a.a.O. Rdnr. 54).

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Rechtsprechung
   BSG, 03.08.2012 - B 14 AS 133/12 S   

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https://dejure.org/2012,25653
BSG, 03.08.2012 - B 14 AS 133/12 S (https://dejure.org/2012,25653)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2012 - B 14 AS 133/12 S (https://dejure.org/2012,25653)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2012 - B 14 AS 133/12 S (https://dejure.org/2012,25653)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2012 - L 13 AS 150/12
    Auszug aus BSG, 03.08.2012 - B 14 AS 133/12 S
    Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Verfahren gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. Juli 2012 - L 13 AS 150/12 B ER - Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
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