Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015

Rechtsprechung
   BSG, 27.08.2014 - B 14 AS 66/14 B   

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https://dejure.org/2014,31651
BSG, 27.08.2014 - B 14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2014,31651)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2014 - B 14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2014,31651)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2014 - B 14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2014,31651)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 69/99 R

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren beim vereinfachten

    Auszug aus BSG, 27.08.2014 - B 14 AS 66/14 B
    Für eine solche Änderung der Prozesssituation genügt nicht jeder Vortrag eines Beteiligten, weil sonst immer wieder eine erneute Anhörung erfolgen müsste; notwendig ist vielmehr aufgrund dieses Vortrags eine geänderte Sachlage, die weitere Ermittlungen erfordert (vgl das von dem Kläger angeführte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.8.2000 - B 13 RJ 69/99 R -, in dem im Anhörungsschreiben auf das Urteil des SG Bezug genommen wurde und in der dann erfolgten Stellungnahme unter Beweisantritt auf zwischenzeitliche Behandlungen hingewiesen wurde, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein konnten).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus BSG, 27.08.2014 - B 14 AS 66/14 B
    Soweit es um die Erledigungsgebühr für die Erarbeitung einer eidesstattlichen Versicherung geht, fehlt es an der Herausarbeitung eines Rechtssatzes, mit dem das LSG einem Rechtsgrundsatz in dem Urteil des BSG vom 2.10.2008 (B 9/9a SB 5/07 R - SozR 4-1935 VVNr 1002 Nr. 1) widersprochen hat.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 27.08.2014 - B 14 AS 66/14 B
    Der Kläger hat jedoch nicht ausreichend dargelegt, dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss des LSG um eine Überraschungsentscheidung in dem Sinne gehandelt hat, dass der Rechtsstreit aufgrund des bisherigen Verfahrens eine für die Beteiligten unerwartete Wendung genommen hat, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, VII. Kap, RdNr 155) und mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl Bundesverfassungsgericht [BVerfG] Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,103752
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2015,103752)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2015,103752)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B (https://dejure.org/2015,103752)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Eine solche widerspräche auch dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. Juli 2009 zum Aktenzeichen B 4 AS 21/09.

    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn 15 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20% zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R).

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 1. Juli 2009 zum Aktenzeichen B 4 AS 21/09 R.

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Die Voraussetzungen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).

    Der Rechtsanwalt muss danach über die bloße Erfüllung des Verfahrensauftrags hinaus zusätzlich Besonderes gerade mit dem Ziel der Erledigung der Rechtssache ohne streitige Entscheidung geleistet haben, wobei die bloße Verfahrensführung mit schriftsätzlichem oder mündlichem Vortrag in einem gerichtlichen Verfahren nicht ausreicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Klees in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 1002 VV Rn 16 ff. m.w.N.).

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Diese kommt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90) grundsätzlich nicht zur Anwendung, sofern tatsächlich die Mittelgebühr angemessen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - L 2 KR 43/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Die Voraussetzungen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Dieser Auffassung hat sich der Senat aus eigener Überzeugung bereits im Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B angeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2015 - L 7/14 AS 66/14
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn 15 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2020 - L 7 AS 16/20
    Für die Entstehung einer Einigungsgebühr reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. August 2018 - L 7 R 20/18 B -, vom 3. Mai 2018 - L 7 AS 56/17 B -, vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht aus, sondern es müsste im Ergebnis vielmehr ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen.

    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. April 2019 - L 7 AS 7/18 B, vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2020 - L 7 AS 18/20
    Für die Entstehung einer Einigungsgebühr reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. August 2018 - L 7 R 20/18 B -, vom 3. Mai 2018 - L 7 AS 56/17 B -, vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht aus, sondern es müsste im Ergebnis vielmehr ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen.

    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. April 2019 - L 7 AS 7/18 B, vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2019 - L 7 AS 7/18
    Für die Entstehung einer Einigungsgebühr reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. August 2018 - L 7 R 20/18 B -, vom 3. Mai 2018 - L 7 AS 56/17 B -, vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht aus, sondern es müsste im Ergebnis vielmehr ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen.

    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2018 - L 7 AS 56/17
    Eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1005, 1006, 1000 VV RVG ist nicht entstanden, weil hierfür nach der ständigen Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nach einer gerichtlichen Erläuterung fehlender Erfolgsaussichten der Klage nicht ausreicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2019 - L 7 AS 8/19
    Für die Entstehung einer Einigungsgebühr reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. August 2018 - L 7 R 20/18 B -, vom 3. Mai 2018 - L 7 AS 56/17 B -, vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht aus, sondern es müsste im Ergebnis vielmehr ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zu-stande kommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017 - L 7 AS 46/16
    bb) Die Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG a.F. liegen nicht vor, weil nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Mai 2016 - L 7 KR 69/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht zur Entstehung einer Einigungsgebühr führt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2016 - L 7/14 SB 56/14
    Nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) ist für die Entstehung einer Einigungsgebühr eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - SozR 4-1935 VV Nr. 1002 Nr. 1; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 7 KR 69/15
    Nach der Rechtsprechung des beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für Vergütungsfestsetzungsbeschwerden gemäß § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG zuständigen Senats (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B) führt eine alleinige und einseitige verfahrensbeendende Erklärung nicht zur Entstehung einer Einigungsgebühr.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2020 - L 7 AS 17/20
    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. April 2019 - L 7 AS 7/18 B, vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 7 AS 1/20
    Eine solche, in jedem Verfahrensstadium verpflichtend gebotene, Erläuterungs- und Beratungstätigkeit unterfällt vielmehr bereits dem durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Verfahren abgegoltenen anwaltlichen Basistätigkeitsbereich (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. April 2019 - L 7 AS 7/18 B, vom 11. März 2016 - L 7 AS 177/15 B - und vom 2. Oktober 2015 - L 7/14 AS 66/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2017 - L 7 SB 33/16
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