Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,46158
VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808 (https://dejure.org/2010,46158)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2010 - 14 BV 09.808 (https://dejure.org/2010,46158)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 14 BV 09.808 (https://dejure.org/2010,46158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,46158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des Gebührenverzeichnisses zur GOZ; Steigerungsfaktor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07

    Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808
    Er muss innerhalb des Gebührenrahmens zwischen dem einfachen und dem 2, 3-fachen des Gebührensatzes die Gebühr unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei ihrer Ausführung nach billigem Ermessen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ bestimmen (BGH vom 8.11.2007 BGHZ 174, 101).
  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 08.915

    Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808
    An seiner Auffassung, dass die Gewährleistung der Angemessenheit der zahnärztlichen Liquidation angesichts der überwiegend schematischen Anwendung eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors in den Fällen der Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen unter Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik analog Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses generell eine Begründung von dessen Bestimmung erfordert, hält der Verwaltungsgerichtshof seit seinen Entscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 08.915 und 14 BV 09.237) nicht mehr fest.
  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 09.237

    Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808
    An seiner Auffassung, dass die Gewährleistung der Angemessenheit der zahnärztlichen Liquidation angesichts der überwiegend schematischen Anwendung eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors in den Fällen der Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen unter Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik analog Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses generell eine Begründung von dessen Bestimmung erfordert, hält der Verwaltungsgerichtshof seit seinen Entscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 08.915 und 14 BV 09.237) nicht mehr fest.
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10

    Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der

    Dies gilt gleichermaßen für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.7.2010 - 14 BV 09.808 -, juris-Langtext Rn. 20; VGH Mannheim, Urteil vom 28.01.2010 - 10 S 2582/08 -, juris-Langtext Rn. 24; offen lassend BVerwG, Urteil vom 17.2.1994, a. a. O., juris-Langtext Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht