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VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des Gebührenverzeichnisses zur GOZ; Steigerungsfaktor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808
- VGH Bayern, 12.07.2010 - Bay VGH 14 BV 09.808
- BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 64.10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07
Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808
Er muss innerhalb des Gebührenrahmens zwischen dem einfachen und dem 2, 3-fachen des Gebührensatzes die Gebühr unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei ihrer Ausführung nach billigem Ermessen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ bestimmen (BGH vom 8.11.2007 BGHZ 174, 101). - VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 08.915
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808
An seiner Auffassung, dass die Gewährleistung der Angemessenheit der zahnärztlichen Liquidation angesichts der überwiegend schematischen Anwendung eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors in den Fällen der Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen unter Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik analog Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses generell eine Begründung von dessen Bestimmung erfordert, hält der Verwaltungsgerichtshof seit seinen Entscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 08.915 und 14 BV 09.237) nicht mehr fest. - VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 09.237
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …
Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808
An seiner Auffassung, dass die Gewährleistung der Angemessenheit der zahnärztlichen Liquidation angesichts der überwiegend schematischen Anwendung eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors in den Fällen der Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen unter Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik analog Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses generell eine Begründung von dessen Bestimmung erfordert, hält der Verwaltungsgerichtshof seit seinen Entscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 08.915 und 14 BV 09.237) nicht mehr fest.
- OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10
Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der …
Dies gilt gleichermaßen für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.7.2010 - 14 BV 09.808 -, juris-Langtext Rn. 20; VGH Mannheim…, Urteil vom 28.01.2010 - 10 S 2582/08 -, juris-Langtext Rn. 24; offen lassend BVerwG…, Urteil vom 17.2.1994, a. a. O., juris-Langtext Rn. 20).