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   ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15   

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ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15 (https://dejure.org/2016,29307)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.2016 - 14 BV 160/15 (https://dejure.org/2016,29307)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 2016 - 14 BV 160/15 (https://dejure.org/2016,29307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl von Mitgliedern einer Arbeitnehmervereinigung auf die Gewerkschaftspositionen ; Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern trotz Fehlen der Wählbarkeitsvoraussetzung (hier: Fehlen der Gewerkschaftseigenschaft)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    Mit Beschluss vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - (Bl. 74 ff. dA.) stellte das Hessische Landesarbeitsgericht in einem am 05.09.2014 eingeleiteten Statusfeststellungsverfahren nach § 97 Abs. 1 bis 3 ArbGG fest, dass der O. e.V. keine tariffähige Gewerkschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG ist.

    Dem Wahlvorstand ist sicher auch die Entscheidung des LAG Frankfurt/Main vom 9. April 2015 - 9 TaBV 225/14 - bekannt.

    Unter dem 10.07.2015 wurde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht eingelegt, die dort unter dem Aktenzeichen 1 ABN 39/15 geführt wurde.

    Mit Beschluss vom 17.11.2015 (Az.: 1 ABN 39/15) wies das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - zurück.

    Durch die rechtskräftige Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - stehe fest, dass der O. e.V. keine tariffähige Gewerkschaft sei.

    Die Kammer hat Beweis erhoben über die Behauptung der Antragstellerin, der Vorsitzende des ehemals bei der Arbeitgeberin bestehenden Unternehmenswahlvorstands zur Wahl eines Aufsichtsrats, Herr K., habe Kenntnis von den Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22.04.2015 - 6 TaBVGa 1/15 - gehabt, durch Vernahme des Herrn K.

    Die Kammer hat weiter Beweis erhoben über die Behauptung der Antragstellerin, dass die Mitglieder des ehemals bei der Arbeitgeberin bestehenden Unternehmenswahlvorstands zur Wahl eines Aufsichtsrats entweder am 05.06.2015 oder am 06.06.2015 Kenntnis von den Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22.04.2015 - 6 TaBVGa 1/15 - hatten, durch Vernahme des Herrn K., der Frau Q., der Frau T., der Frau L. und des Herrn W. sowie des Beteiligten zu 2).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    a.Eine Wahl ist nur bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts nichtig, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (vgl. BAG 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972 mwN.).

    Die Wahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (vgl. BAG 23.07.2014 - 7 ABR 23/12, NZA 2014, 1288; 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, aaO.; 21.09.2011 - 7 ABR 54/10, BAGE 139/197; 17.01.1978 - 1 ABR 71/76, BAGE 30, 12).

    Allerdings kann eine Betriebsratswahl, die entgegen einer bindenden gerichtlichen Entscheidung in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG durchgeführt worden ist, nichtig sein, weil der Betriebsbegriff offensichtlich verkannt wurde (BAG 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, aaO.).

    Auch eine nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ist von den am Verfahren Beteiligten zu berücksichtigen (BAG 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, aaO.).

    Diese hatten aber bereits eine Prüfung vorgenommen, die der Wahlvorstand hätte beachten müssen (vgl. BAG 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, aaO.).

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    a.Nach § 83 Abs. 3 ArbGG haben in einem Beschlussverfahren neben dem Antragsteller diejenigen Stellen ein Recht auf Anhörung, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer kollektivrechtlichen Rechtsposition unmittelbar betroffen sind (vgl. BAG 04.11.2015 - 7 ABR 42/13, NZA 2016, 559; 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, NZA 2014, 439; 09.07.2013 - 1 ABR 17/12, NZA 2013, 1166; 16.04.2008 - 7 ABR 6/07, BAGE 126, 286).

    b.Daher sind zunächst die Aufsichtsratsmitglieder, deren Wahl angefochten wird, beteiligt, da sie in ihrer mitbestimmungsrechtlichen Stellung betroffen sind (BAG 16.04.2008 - 7 ABR 6/07, aaO.; 27.01.1993 - 7 ABR 37/92, BAGE 72, 161; Henssler in Hanau/Ulmer Mitbestimmungsrecht 3. Aufl. § 22 MitbestG Rn. 7).

    Die Nichtigkeit einer Aufsichtsratswahl kann jederzeit geltend gemacht werden (BAG 16.04.2008 - 7 ABR 6/07, AP Nr. 1 zu § 98 AktG).

    Dem entspricht, dass eine Aufsichtsratswahl dann nichtig ist, wenn die Voraussetzungen für eine Wahl überhaupt nicht vorlagen (BAG 16.04.2008 - 7 ABR 6/07, aaO.).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    Handelt es sich um Verstöße des Wahlvorstands, so ist für die Frage der Nichtigkeit somit entscheidend, inwiefern sie für die Wahlberechtigten selbst, für den Arbeitgeber wie auch für an der Wahl interessierte dritte Stellen, etwa die Verbände, evident waren (vgl. BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, BAGE 108, 375; 28.04.1964 - 1 ABR 1/64, BAGE 16, 1; 24.01.1964 - 1 ABR 14/63, BAGE 15, 235; GK-Kreutz BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 134 für die Betriebsratswahl).

    (b)Die Kammer übersieht nicht, dass von der Nichtigkeit einer Wahl aufgrund einer erst durch Beweisaufnahme zu ermittelnden Tatsachenfeststellung nicht ausgegangen werden kann (vgl. BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, aaO.; 15.11.2000 - 7 ABR 23/99 -).

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    b.Daher sind zunächst die Aufsichtsratsmitglieder, deren Wahl angefochten wird, beteiligt, da sie in ihrer mitbestimmungsrechtlichen Stellung betroffen sind (BAG 16.04.2008 - 7 ABR 6/07, aaO.; 27.01.1993 - 7 ABR 37/92, BAGE 72, 161; Henssler in Hanau/Ulmer Mitbestimmungsrecht 3. Aufl. § 22 MitbestG Rn. 7).

    Beteiligt sind auch die Arbeitgeberin (§ 83 Abs. 3 ArbGG) sowie der Aufsichtsrat (BAG 27.01.1993 - 7 ABR 37/92, aaO.; Henssler in Hanau/Ulmer aaO. Rn. 8; Wlotzke/Wißmann/Koberski/Kleinsorge Mitbestimmungsrecht 4. Aufl. § 22 Rn. 50).

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 23/99

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    (b)Die Kammer übersieht nicht, dass von der Nichtigkeit einer Wahl aufgrund einer erst durch Beweisaufnahme zu ermittelnden Tatsachenfeststellung nicht ausgegangen werden kann (vgl. BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, aaO.; 15.11.2000 - 7 ABR 23/99 -).

    Sind Nichtigkeitsgründe erst aufgrund umfangreicher und langwieriger Ermittlungen feststellbar, ist es nicht zu rechtfertigen, dass in einem solchen Fall die Wahl nicht einmal mehr dem Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl entsprechen soll (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 23/99 -).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    Die Wahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (vgl. BAG 23.07.2014 - 7 ABR 23/12, NZA 2014, 1288; 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, aaO.; 21.09.2011 - 7 ABR 54/10, BAGE 139/197; 17.01.1978 - 1 ABR 71/76, BAGE 30, 12).

    Die Wahl trägt den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn (vgl. insoweit BAG 23.07.2014 - 7 ABR 23/12, aaO.).

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    Handelt es sich um Verstöße des Wahlvorstands, so ist für die Frage der Nichtigkeit somit entscheidend, inwiefern sie für die Wahlberechtigten selbst, für den Arbeitgeber wie auch für an der Wahl interessierte dritte Stellen, etwa die Verbände, evident waren (vgl. BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, BAGE 108, 375; 28.04.1964 - 1 ABR 1/64, BAGE 16, 1; 24.01.1964 - 1 ABR 14/63, BAGE 15, 235; GK-Kreutz BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 134 für die Betriebsratswahl).

    Es haben keine ernsthaften und nach näherer Überlegung nicht von der Hand zuweisenden Erwägungen zu der von der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts abweichenden Entscheidung des Wahlvorstands geführt (vgl. insoweit BAG 28.04.1964 - 1 ABR 1/64, aaO.).

  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    Unter dem 10.07.2015 wurde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht eingelegt, die dort unter dem Aktenzeichen 1 ABN 39/15 geführt wurde.

    Mit Beschluss vom 17.11.2015 (Az.: 1 ABN 39/15) wies das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - zurück.

  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15
    aa.In einem Verfahren über die Nichtigkeit einer Aufsichtsratswahl bezogen auf die gewählten Gewerkschaftsvertreter, die sich nach dem MitbestG vollzogen hat, ist eine Gewerkschaft beteiligtenfähig (vgl. BAG 20.07.1982 - 1 ABR 19/81, DB 1982, 2087).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96

    Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 46/11

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

  • BVerfG, 13.09.2019 - 1 BvR 1/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Tariffähigkeit von Gewerkschaften

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16

    Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung;

    Zur Begründung hat es auf Entscheidungen in einem Parallelrechtsstreit Bezug genommen (14 BV 160/15 Arbeitsgericht Düsseldorf und 3 Ta 63/16 Landesarbeitsgericht Düsseldorf, versehentlich mit 4 Ta 63/16 bezeichnet).

    Zur Begründung hat es sich die Ermessensentscheidung der 14. Kammer im Parallelverfahren zu eigen gemacht (14 BV 160/15 Arbeitsgericht Düsseldorf) und ergänzend darauf hingewiesen, eine Aussetzung des Verfahrens scheide erst recht aus, wenn - wie in der Beschwerdebegründung - die Vorgreiflichkeit der Verfassungsbeschwerde verneint würde.

    Dies geht jedenfalls aus der bloßen Inbezugnahme des Arbeitsgerichts auf die Erwägungen der 14. Kammer in dem Parallelrechtsstreit 14 BV 160/15 nicht hervor.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 14 BV 160/15 vom 22.01.2013 wie auch auf die weitere Nichtabhilfeentscheidung vom 29.01.2016 (Bl. 459-468 d. A.) hat das Arbeitsgericht die maßgeblichen Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen und eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen.

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine

    I.Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2), 3), 4), 5) und 8) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2016 - 14 BV 160/15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Sie beantragen, den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2016 - 14 BV 160/15 - abzuändern und die Anträge abzuweisen.

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