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ArbG Nürnberg, 30.06.2003 - 14 BVGa 22/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der Zusammenlegung zweier Regionalbereiche vor Abschluss eines Interessenausgleichs und/oder Sozialplans; Zuständigkeit des Regionalbetriebsrates oder Gesamtbetriebsrates für die Betriebsänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95
Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung
Auszug aus ArbG Nürnberg, 30.06.2003 - 14 BVGa 22/03
Dies gilt insbesondere auch für die Zusammenlegung mehrerer Betriebe (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht vom 24.01.1996, Az. 1 AZR 542/95, AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG 1972, im Rahmen der Frage eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich).
- LAG Nürnberg, 21.12.2010 - 6 TaBVGa 12/10
Mitbestimmung bei Formularverträgen - persönliche Angaben - Globalantrag - …
Es kann dahinstehen, ob der örtliche Betriebsrat die Unterlassung von Maßnahmen verlangen kann, für deren Mitbestimmung nicht er selbst, sondern der Gesamtbetriebsrat zuständig ist (verneinend etwa LAG Hamm vom 21.05.2008, 10 TaBVGa 5/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 04.12.2004, 2 TaBV 19/04; ArbG Nürnberg vom 30.06.2003, 14 BVGa 22/03, jeweils zitiert nach juris).