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   AG Erkelenz, 07.06.2013 - 14 C 120/13   

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https://dejure.org/2013,15421
AG Erkelenz, 07.06.2013 - 14 C 120/13 (https://dejure.org/2013,15421)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 07.06.2013 - 14 C 120/13 (https://dejure.org/2013,15421)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 14 C 120/13 (https://dejure.org/2013,15421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ra-frese.de

    Erneut: Auch Kleinvieh macht Mist

  • captain-huk.de

    HDI zur Freistellung restlicher Mietwagenkosten nach Schwacke sowie zur Freistellung der Kosten für Fahrzeugreinigung und Probefahrt verurteilt

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Erkelenz, 07.06.2013 - 14 C 120/13
    Denn der durch einen Unfall Geschädigte ist während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt (BGH Urt. v. 12.2. 2005 Az.: VI ZR 74/04).
  • LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

    Auszug aus AG Erkelenz, 07.06.2013 - 14 C 120/13
    Das Gericht hält in Anschluss an die Rechtsprechung des LG Mönchengladbach einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Höhe von 20% für angemessen, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeugsgeschäfts im Vergleich zur "normalen" Autovermietung angemessen zu berücksichtigen (vgl. LG Mönchengladbach Urt. v. 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).
  • LG Bonn, 26.06.2009 - 15 O 7/09

    Unfallersatztarif, Erforderlichkeit der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erkelenz, 07.06.2013 - 14 C 120/13
    Er hat regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. LG Bonn Urt. v. 26.06.2009, Az.: 15 0 7/09).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die

    Auszug aus AG Erkelenz, 07.06.2013 - 14 C 120/13
    Die Notwendigkeit eines Abschlages in dieser Höhe beruht auf der Erwägung, dass die Schwacke-Liste als "Normaltarif" nicht den erstattungsfähigen Normalpreis im Sinne des allgemeinen Schadensrechts wiedergibt, sondern einen Wert darstellt, der aufgrund der in der Methodik der Preisermittlung liegenden Besonderheiten in einem Maße überhöht ist, dass eine Korrektur nach unten gerechtfertigt erscheint (so auch LG Nürnberg-Fürth DAR 2011, 589 ff.).
  • LG Mönchengladbach, 24.01.2012 - 5 S 55/11

    "Normaltarif" abzüglich eines Abschlags in Höhe von 17 % als die erforderlichen

    Auszug aus AG Erkelenz, 07.06.2013 - 14 C 120/13
    Im Anschluss an die neueste Rechtsprechung des Landgerichts Mönchengladbach (LG Mönchengladbach Urt. v. 24.01.2012, Az.: 5 S 55/11) schätzt das Gericht die erforderlichen Herstellungskosten im Sinne des Normalpreises auf einen Betrag, der sich nach dem "Normaltarif" abzüglich eines Abschlags in Höhe von 17% errechnet.
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