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   AG Erkelenz, 10.08.2010 - 14 C 131/10   

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https://dejure.org/2010,24226
AG Erkelenz, 10.08.2010 - 14 C 131/10 (https://dejure.org/2010,24226)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 10.08.2010 - 14 C 131/10 (https://dejure.org/2010,24226)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 10. August 2010 - 14 C 131/10 (https://dejure.org/2010,24226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Unfallbeteiligten gegen einen anderen Unfallbeteiligten und dessen Kfz-Versicherung auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Unfallbeteiligten gegen einen anderen Unfallbeteiligten und dessen Kfz-Versicherung auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

    Auszug aus AG Erkelenz, 10.08.2010 - 14 C 131/10
    Bei der Abrechnung der Mietwagenkosten sind die sich bei mehrtägiger Vermietung ergebenden Reduzierungen nach der Schwacke-Liste nach Wochen-, 3-Tages- und Tagespauschalen zu berücksichtigen (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).

    Das Gericht hält zwar in Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Landgerichts Mönchengladbach einen pauschalen Aufschlag auf die Grundmietkosten nach Normaltarif in Höhe von 20 % für angemessen, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts im Vergleich zur "normalen" Autovermietung angemessen zu berücksichtigen (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Erkelenz, 10.08.2010 - 14 C 131/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen keine Bedenken gegen die Ermittlung des Normaltarifs gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels (sog. Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten (vgl. BGH NJW 2008, 1519, 1520 m.w.Nachw.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Schadenshöhe nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden (BGH NJW 2008, 1519 1520).

  • LG Bonn, 16.12.2008 - 18 O 242/08

    Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus AG Erkelenz, 10.08.2010 - 14 C 131/10
    Das Gericht schließt sich hier der Auffassung des Landgerichts Bonn an, dass überzeugend ausführt, dass nicht ersichtlich ist, dass die von den Versicherern in Auftrag gegebene Untersuchung des Fraunhofer-Instituts auf überzeugendere Weise zu verlässlicheren Schätzungsgrundlagen kommt als die Schwacke-Liste 2007 (vgl. LG Bonn, NZV 2009, 147; Braun, ZfS 2009, 183).
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 202/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines in zweiter Reihe haltenden Fahrzeugs beim

    Diese Vorschrift, die ein Höchstmaß an Sorgfalt von demjenigen verlangt, der ein- oder aussteigt, schützt den fließenden Verkehr (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2009, 850 ff.; AG Erkelenz, Urteil vom 10. August 2010 - 14 C 131/10, zitiert nach juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 14 Rdn. 5; in der Sache auch OLG Karlsruhe VersR 2012, 875; a.A. Siegel SVR 2012, 321, 326).
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