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   AG Erkelenz, 30.07.2008 - 14 C 28/08   

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https://dejure.org/2008,17830
AG Erkelenz, 30.07.2008 - 14 C 28/08 (https://dejure.org/2008,17830)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 30.07.2008 - 14 C 28/08 (https://dejure.org/2008,17830)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 14 C 28/08 (https://dejure.org/2008,17830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • urteile-network.de PDF

    EE-Abzüge, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen, Vollkaskoversicherung 2Fahrer

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Erkelenz, 30.07.2008 - 14 C 28/08
    Im Hinblick auf die Höhe des danach vorliegend erstattungsfähigen Normaltarifs begegnet es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Tatrichter diese gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels (sog. Modus) des Schwacke-Mietpreisspiegels ermittelt (vgl. BGH NZV 2006, 464, NJW 2006, 2693 ff.; NJW 2007, 1124 ff.).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erkelenz, 30.07.2008 - 14 C 28/08
    Im Allgemeinen ist jedoch davon auszugehen, dass der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, solange dies dem Geschädigten nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH NJW 1996, 1958).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus AG Erkelenz, 30.07.2008 - 14 C 28/08
    Im Hinblick auf die Höhe des danach vorliegend erstattungsfähigen Normaltarifs begegnet es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Tatrichter diese gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels (sog. Modus) des Schwacke-Mietpreisspiegels ermittelt (vgl. BGH NZV 2006, 464, NJW 2006, 2693 ff.; NJW 2007, 1124 ff.).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Erkelenz, 30.07.2008 - 14 C 28/08
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199 ff., zitiert nach juris, m. w. N.), der sich neben der Berufungskammer des Landgerichts Mönchengladbach auch das erkennende Gericht anschließt, ist hierbei bei längerer Mietzeit jedoch nicht allein auf den Tagesmietpreis abzustellen, sondern auf eine der Mietdauer entsprechende Kombination der verschiedenen Wochen-, Mehrtages- und Einzeltagestarife.
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erkelenz, 30.07.2008 - 14 C 28/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2006, 2621 m.w.N.), der sich das Gericht anschließt, kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Erkelenz, 30.07.2008 - 14 C 28/08
    Zwar darf die Schadenshöhe, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 11. März 2008 (VI ZR 164/07) zutreffend ausgeführt hat, nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden.
  • AG Düsseldorf, 24.02.2011 - 54 C 1675/10

    Geschäftsmäßige Inkassotätigkeit eines Autovermieters im Rahmen der

    Insoweit kann der Erhebung mangels hinreichenden und erkennbaren Bezugs zu dem hier maßgeblichen regionalen Markt aufgrund der starken regionalen Schwankungen, die diesem überhaupt nicht entnommen werden können, kein konkreter Mietpreis für die hier in Rede stehende Anmietung entnommen werden, so dass sich hieraus auch nichts entgegen stehendes hinsichtlich eines Ansatzes der Schwacke-Liste ergibt (vgl. AG Erkelenz, Urteil v. 30.07.2008, Az.: 14 C 28/08 zitiert nach juris).
  • AG Düsseldorf, 25.02.2011 - 30 C 5629/10

    Ausgangspunkt für die Ermittlung von erforderlichen Mietwagenkosten nach einem

    Insoweit kann der Erhebung mangels hinreichenden und erkennbaren Bezugs zu dem hier maßgeblichen regionalen Markt aufgrund der starken regionalen Schwankungen, die diesem überhaupt nicht entnommen werden können, kein konkreter Mietpreis für die hier in Rede stehende Anmietung entnommen werden, so dass sich hieraus keine Einwendungen gegen den Ansatz der Schwacke-Liste ergibt (vgl. AG Erkelenz, Urteil v. 30.07.2008, Az.: 14 C 28/08 zitiert nach juris).
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