Weitere Entscheidung unten: AG Lebach, 26.03.2014

Rechtsprechung
   AG Siegen, 28.05.2013 - 14 C 78/13   

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https://dejure.org/2013,74665
AG Siegen, 28.05.2013 - 14 C 78/13 (https://dejure.org/2013,74665)
AG Siegen, Entscheidung vom 28.05.2013 - 14 C 78/13 (https://dejure.org/2013,74665)
AG Siegen, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 14 C 78/13 (https://dejure.org/2013,74665)
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Wird zitiert von ...

  • LG Siegen, 06.05.2014 - 1 S 50/13

    Kostenbeitrag; Übererlös

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. Mai 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen - 14 C 78/13 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13   

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https://dejure.org/2014,57761
AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13 (https://dejure.org/2014,57761)
AG Lebach, Entscheidung vom 26.03.2014 - 14 C 78/13 (https://dejure.org/2014,57761)
AG Lebach, Entscheidung vom 26. März 2014 - 14 C 78/13 (https://dejure.org/2014,57761)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Lebach verurteilt am 26.3.2014 - 14 C 78/13 (71) - den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten, nachdem die HUK-COBURG diese vorgerichtlich gekürzt hatte.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13
    Denn hierdurch überschreitet der Sachverständige noch nicht die Grenzen zulässiger Preisgestaltung (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az.: 13 S 109/10, S. 6, bei juris Rn. 32).

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Berufungsgerichts darf der Geschädigte auch weiterhin jedenfalls dann regelmäßig von der Erforderlichkeit der Grundgebühr der Gutachterkosten ausgehen, wenn diese sich innerhalb des Honorarkorridors bewegen, in dem nach der BVSK-Honorarbefragung 2008/09 - vergleichbares gilt für die BVSK-Honorarbefragung 2010/11 - je nach Schadenshöhe zwischen 40 und 60 % der Honorarmitglieder ihr Honorar berechnen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az.: 13 S 109/10, S. 6 f.).

    Denn der BVSK-Honorarkorridor III (2008/09) bzw. V (2010/11) ist geeignet, realistische Aussagen über das "Grundhonorar" auf dem regionalen Markt zu treffen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az.: 13 S 109/10, S. 7, bei juris Rn. 33 ff.).

    Fehlen besondere Umstände, die einen gesteigerten Begutachtungsaufwand erforderlich gemacht hätten, darf der Geschädigte - in Fällen, in denen ein Sachverständiger für die Erstellung eines routinemäßigen Schadensgutachtens seine eigentliche Gutachtertätigkeit pauschal abrechnet - nach der o.g. Entscheidung der Berufungskammer Nebenkosten in einer Höhe von bis zu 100 Euro für erforderlich halten (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2012, Az.: 13 S 109/10, S. 8 ff., bei juris Rn. 38 ff.; vgl. auch AG Lebach, Urteil vom 20.06.2012, Az.: 3B C 474/10 - bestätigt durch LG Saarbrücken, Beschluss vom 29.10.2012, Az.: 13 S 123/12).

  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 108/08

    Ersatz restlicher Sachverständigengebühren aus einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Auszug aus AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13
    Erst wenn für ihn als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008 - 13 S 108/08 -, juris, Absatz-Nr. 11 m.w.N.).

    Dies ist unbedenklich (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.2008, a.a.O., Absatz-Nr. 13).

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2014 - 4 U 49/13

    Deliktshaftung eines GmbH-Geschäftsführers: Inanspruchnahme bei fahrlässiger

    Auszug aus AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13
    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob neben dem Zinsanspruch gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO ein weitergehender materiell-rechtlicher Anspruch auf Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten für die Zeit von deren Einzahlung bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrages aus § 286 BGB besteht, ebenso wie dahingestellt bleiben kann, ob ein Zinsschaden auf zur Durchsetzung einer Forderung verauslagte Gerichtskosten nicht als Geldschuld im Sinne des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB anzusehen ist und daher nur konkret berechnet werden kann, d. h. insbesondere anhand einer Kreditbelastung oder entgangener Guthabenzinsen (vgl. hierzu Saarländisches OLG, Urteil vom 30.01.2014, Az.: 4 U 49/13, bei juris Rn. 38 m.w.N.).

    Denn zu berücksichtigen ist, dass eine Verzinsung der verauslagten Gerichtskosten nicht bereits mit dem Verzug in Bezug auf die Hauptforderung oder mit der Zahlung des Gerichtskostenvorschusses eintritt (vgl. hierzu Saarländisches OLG, Urteil vom 30.01.2014, Az.: 4 U 49/13, a.a.O.).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13
    Durch die ernsthafte und endgültige Zahlungsverweigerung des Beklagten hat sich der zunächst bestehende Freistellungsanspruch gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch gewandelt (vgl. BGH, NJW 2004, S. 1868, 1869).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13
    bb) Sachverständigenkosten sind vom Schädiger insoweit zu ersetzen, als diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH, NJW-RR 1989, S. 953; BGH VersR 2007, S. 560, LG Saarbrücken, DAR 2007, S. 270).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13
    bb) Sachverständigenkosten sind vom Schädiger insoweit zu ersetzen, als diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH, NJW-RR 1989, S. 953; BGH VersR 2007, S. 560, LG Saarbrücken, DAR 2007, S. 270).
  • LG Saarbrücken, 20.10.2006 - 13 A S 12/06
    Auszug aus AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13
    bb) Sachverständigenkosten sind vom Schädiger insoweit zu ersetzen, als diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (vgl. BGH, NJW-RR 1989, S. 953; BGH VersR 2007, S. 560, LG Saarbrücken, DAR 2007, S. 270).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus AG Lebach, 26.03.2014 - 14 C 78/13
    Insbesondere ist der Entscheidung des BGH vom 13.01.2011 (Az.: IX ZR 110/10, bei Juris) nicht zu entnehmen, dass eine Erhöhung der Regelgebühr von 1, 3 auf eine 1, 5-fache Gebühr hinsichtlich des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung der Regelgebühr von 1, 3 der gerichtlichen Überprüfung entzogen sei (vgl. BGH Urteil vom 11.07.2012, Az.: Vfll ZR 323/11, bei juris Rn. 12).
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