Rechtsprechung
   AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9719
AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16 (https://dejure.org/2017,9719)
AG Essen, Entscheidung vom 30.01.2017 - 14 C 81/16 (https://dejure.org/2017,9719)
AG Essen, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 14 C 81/16 (https://dejure.org/2017,9719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,9719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchsdiebstahls gegenüber dem Hausratversicherer

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratversicherung: Nachweis eines Einbruchsdiebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nicht geführter Entwendungsnachweis

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98

    Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung

    Auszug aus AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16
    Das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt neben dem Vorhandensein von Einbruchsspuren voraus, dass zumindest einige der als gestohlen gemeldeten Gegenstände vor dem behaupteten Diebstahl am versicherten Ort vorhanden und danach verschwunden waren (BGH IV ZR 130/05, Urteil vom 18.10.2006; BGH IV ZR 116/94, Urteil vom 14. Juni 1995; OLG Hamm 20 U 236/98, Urteil vom 28. April 1999; OLG Hamm 20 U 278/95, Urteil vom 24. Januar 1997).

    Zum Nachweis des Vorhandenseins der auf der Stehlgutliste aufgeführten Gegenstände sind Originalquittungen dabei nicht geeignet, da diese allenfalls den Erwerb, aber nicht den Verbleib der Gegenstände belegen (OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 186).

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16
    Er genügt seiner Beweislast schon dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine solche Entwendung zulassen (BGH IV ZR 130/05, Urteil vom 18.10.2006; BGH Iva ZR 341/88, Urteil vom 18.10.1989).

    Das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt neben dem Vorhandensein von Einbruchsspuren voraus, dass zumindest einige der als gestohlen gemeldeten Gegenstände vor dem behaupteten Diebstahl am versicherten Ort vorhanden und danach verschwunden waren (BGH IV ZR 130/05, Urteil vom 18.10.2006; BGH IV ZR 116/94, Urteil vom 14. Juni 1995; OLG Hamm 20 U 236/98, Urteil vom 28. April 1999; OLG Hamm 20 U 278/95, Urteil vom 24. Januar 1997).

  • OLG Hamm, 24.01.1997 - 20 U 278/95

    Widerlegung des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16
    Das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt neben dem Vorhandensein von Einbruchsspuren voraus, dass zumindest einige der als gestohlen gemeldeten Gegenstände vor dem behaupteten Diebstahl am versicherten Ort vorhanden und danach verschwunden waren (BGH IV ZR 130/05, Urteil vom 18.10.2006; BGH IV ZR 116/94, Urteil vom 14. Juni 1995; OLG Hamm 20 U 236/98, Urteil vom 28. April 1999; OLG Hamm 20 U 278/95, Urteil vom 24. Januar 1997).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16
    Das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt neben dem Vorhandensein von Einbruchsspuren voraus, dass zumindest einige der als gestohlen gemeldeten Gegenstände vor dem behaupteten Diebstahl am versicherten Ort vorhanden und danach verschwunden waren (BGH IV ZR 130/05, Urteil vom 18.10.2006; BGH IV ZR 116/94, Urteil vom 14. Juni 1995; OLG Hamm 20 U 236/98, Urteil vom 28. April 1999; OLG Hamm 20 U 278/95, Urteil vom 24. Januar 1997).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht