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   ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19   

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ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19 (https://dejure.org/2019,3567)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2019 - 14 Ca 465/19 (https://dejure.org/2019,3567)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 14 Ca 465/19 (https://dejure.org/2019,3567)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16

    Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    Denn gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 des Dritten Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 ist ein Lizenznehmer, der Briefzustelldienstleistungen erbringt, nur mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet und damit beliehener Unternehmer, soweit er Schriftstücke nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, förmlich zustellt (vgl. ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16, Rn. 23; LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 847/01 m.w.N.).

    (bb)               Nach Maßgabe dieser Grundsätze begründet der Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens keinen Beweis des ersten Anscheins (vgl. ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16, Rn. 21; ArbG Ulm 07.10.2014 - 5 Ca 129/14; LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, Rn. 43; LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08).

    Insoweit fehlen gesicherte Erkenntnisse darüber, wie häufig es noch beim Vorgang des Einsortierens in die Postfächer zu Fehlern kommt (vgl. ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16, Rn. 23; LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99).

    Anders als bei der Zustellung an einem Einfamilienhaus ist es gerade bei der Zustellung an ein Postfach oder bei großen Mehrfamilienhäusern nicht ausgeschlossen, dass der Auslieferungsbeleg ordnungsgemäß reproduziert wird und die Sendung sodann doch in das falsche Postfach bzw. den falschen Briefkasten eingeworfen wird (vgl. ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16, Rn. 23).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    a)               Die Stilllegung eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, die eine Kündigung sozial rechtfertigen können (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, Rn. 51; BAG 26.05.2011 - 8 AZR 37/10, Rn. 25).

    Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muss die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt sein, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, Rn. 52; BAG 13.02.2008 - 2 AZR 543/06, Rn. 22).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, Rn. 52; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, Rn. 37).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    Wenn danach für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob und wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände für einige Zeit gehindert war (LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, Rn. 43).

    (bb)               Nach Maßgabe dieser Grundsätze begründet der Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens keinen Beweis des ersten Anscheins (vgl. ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16, Rn. 21; ArbG Ulm 07.10.2014 - 5 Ca 129/14; LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, Rn. 43; LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08).

    Wird der Mitarbeiter der E. ausfindig gemacht und als Zeuge benannt, wird er sich in den meisten Fällen nicht an den konkreten Einwurf, an das Einlegen gerade dieses Schriftstücks erinnern können, sondern lediglich bekunden, wenn er diesen Vorgang dokumentiert habe, sei es auch so erfolgt (LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, Rn. 50).

  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15

    GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    Soweit dies in der Rechtsprechung zum Teil anders gesehen wird (vgl. BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15, Rn. 31; OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz, 31.01.2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt, 20.06.2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn, 27.07.2000 - 51 C 76/00), kann dies die Kammer nicht überzeugen.

    Sofern der Beklagte insbesondere auf die gegenteilige Rechtsprechung des BGH verweist (BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15, Rn. 31), sei zudem darauf hingewiesen, dass diese eine Sondervorschrift betrifft.

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    Hierzu reicht es aber etwa aus, wenn ein entsprechender Geschäftsführungsbeschluss vorliegt, ohne dass es bereits der Umsetzung vorbereitender Maßnahmen bedarf (BAG 20.11.2014 - 2 AAZR 512/13; 19.06.1991 - 2 AZR 127/91).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muss die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt sein, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, Rn. 52; BAG 13.02.2008 - 2 AZR 543/06, Rn. 22).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, Rn. 52; BAG 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, Rn. 37).
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    a)               Die Stilllegung eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, die eine Kündigung sozial rechtfertigen können (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, Rn. 51; BAG 26.05.2011 - 8 AZR 37/10, Rn. 25).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    Der Richter kann im Einzelfall auch allein auf Grund von Indizien, auch trotz entgegen stehender Zeugenaussagen, zu einer bestimmten Überzeugung gelangen (LAG Düsseldorf, 24.10.2018 - 12 Sa 106/18; BAG 25.02.1998 - 2 AZR 327/97, Rn. 18).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19
    Ob eine spezifische Aussage glaubhaft ist, richtet sich nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der forensischen Aussagepsychologie von der sog. Nullhypothese (vgl. LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10).
  • LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08

    Wirksame Kündigung bei Versäumung der Kündigungsfrist; Kenntniserlangung der

  • LAG Düsseldorf, 24.10.2018 - 12 Sa 106/18

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer teilzeitbeschäftigten

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

  • LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

  • LAG München, 09.11.1988 - 5 Sa 292/88

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06

    Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines anfänglich unbefristeten

  • LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 847/01

    Zustellung einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben

  • ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14

    Zugang einer Kündigung - Einwurfeinschreiben

  • AG Paderborn, 03.08.2000 - 51 C 76/00

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 1 Sa 159/21

    Kündigung, Zugang, Einwurf-Einschreiben, Anscheinsbeweis

    Wird ein Küdigungseinschreiben per Einwurf-Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger (wie BGH v. 27.9.2016 - II ZR 299/15 - ; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 12.03.2019 - 2 Sa 139/18 - ; LAG Baden-Württemberg v. 28.07.2021 - 4 Sa 68/20; gegen: LAG Rheinland-Pfalz v. 17.09.2019 - 5 Sa 18/13 - ; ArbG Düsseldorf v. 22.02.2019 - 14 Ca 465/19).

    b) Ob bei Vorlage des Einlieferungsbelegs und der Reproduktion eines Auslieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens der Beweis des ersten Anscheins dafür begründet wird, dass eine Sendung durch Einlegung in einen Briefkasten oder ein Postfach zugegangen ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (dagegen etwa LAG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2013 - 5 Sa 18/13 - und vom 17.09.2019 - 8 Sa 57/19 - Arbeitsgericht Düsseldorf vom 06.04.2017 - 10 Ca 1762/16 - und vom 22.02.2019 - 14 Ca 465/19 - LAG Hamm vom 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08 -, wobei dort der Auslieferungsbeleg keinem bestimmten Empfänger zugeordnet werden konnte; dafür zuletzt: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12.03.2019 - 2 Sa 139/18 - LAG Baden-Württemberg vom 28.07.2021 - 4 Sa 68/20 - OVG Schleswig-Holstein vom 26.02.2015 - 3 LB 11/14 - BGH vom 27.09.2016 - II ZR 299/15 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2019 - 8 Sa 57/19

    Zugang einer Kündigung durch Einwurfeinschreiben

    Da es sich bei der Deutschen Post AG weder um eine öffentliche Behörde noch - bezogen auf Einwurfeinschreiben - um einen beliehenen Unternehmer handelt (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, 23. September 2013 - 5 Sa 18/13 - Rn. 46 ff.; ArbG Düsseldorf, 22. Februar 2019 - 14 Ca 465/19 - Rn. 36, juris) .

    Streitig ist, ob der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einlegen in den Briefkasten zugegangen ist, wenn das vorbeschriebene Verfahren eingehalten wurde (so Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 12. März 2019 - 2 Sa 139/18 - Rn. 40, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2016 - II ZR 299/15 - NJW 2017, 68, Rn. 33 zu der Frage, ob das gesetzliche Merkmal des eingeschriebenen Briefes aus § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG auch durch Zustellung per Einwurfeinschreiben gewahrt ist; a. A. LAG Rheinland-Pfalz, 23. September 2013 - 5 Sa 18 /13 - Rn. 50 f.; Arbeitsgericht Düsseldorf, 22. Februar 2019 - 14 Ca 465/19 - Rn. 39-41, LAG Hamm, 5 August 2009 - 3 Sa 1677/08 - Rn. 107, juris) .

  • ArbG Gera, 03.11.2021 - 7 Ca 233/20

    Zustellung per Einwurfeinschreiben - Zugang einer Kündigung

    Streitig ist, ob der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einlegen in den Briefkasten zugegangen ist, wenn das vorbeschriebene Verfahren eingehalten wurde (so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 12. März 2019 - 2 Sa 139/18 - Rn. 40 , unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2016 - II ZR 299/15 - NJW 2017, 68 , Rn. 33 zu der Frage, ob das gesetzliche Merkmal des eingeschriebenen Briefes aus § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG auch durch Zustellung per Einwurfeinschreiben gewahrt ist; a. A. LAG Rheinland-Pfalz, 23. September 2013 - 5 Sa 18 /13 - Rn. 50 f.; Arbeitsgericht Düsseldorf, 22. Februar 2019 - 14 Ca 465/19 - Rn. 39 -41, LAG Hamm, 5 August 2009 - 3 Sa 1677/08 - Rn. 107 , juris) .
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