Rechtsprechung
FG München, 23.06.2005 - 14 K 1035/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Vorstands eines eingetragenen Vereins für nicht einbehaltene und nicht abgeführte Steuerabzugsbeträge unter Berücksichtigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei Auftragserteilung an ein ausländisches Unternehmen; Haftung des Vereinsvorstands für entstandende ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Haftung der ehrenamtlich tätigen Vorstände eines inzwischen zahlungsunfähigen Vereins bei unterlasssenenem Steuerabzugsverfahren - umsatzsteuerliches Abzugsverfahren gemeinschaftsrechtkonform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Unwissenheit schützt nicht vor der Haftung für Steuerschulden
- streifler.de (Kurzinformation)
Vereinsvorstand: Unwissenheit schützt nicht vor der Haftung für Steuerschulden
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Haftung - Vereins-Vorstandsmitglieder haften persönlich
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 16.02.2005 - 1 K 3016/03
- FG München, 23.06.2005 - 14 K 1035/03
- BFH, 22.09.2005 - V B 65/05
- BFH, 10.08.2006 - V B 65/05
- BFH, 10.08.2006 - V B 65/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.06.1998 - VII R 4/98
Haftung des Vereinsvorsitzenden
Auszug aus FG München, 23.06.2005 - 14 K 1035/03
Die Pflichtverletzung und das für die Haftung erforderliche Verschulden werden schließlich nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 23. Juni 1998 VII R 4/98, BStBl II 1998, 761) nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Kläger nicht - wie etwa ein angestellter GmbH-Geschäftsführer- entgeltlich und hauptberuflich, sondern nur ehrenamtlich für den Fanclub tätig waren. - BFH, 13.01.2005 - V R 12/02
USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV 1993
Auszug aus FG München, 23.06.2005 - 14 K 1035/03
Die Vorschriften verstoßen insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot oder gegen die allgemeinen Grundfreiheiten (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02, veröffentlicht unter www.bundesfinanzhof.de).