Rechtsprechung
VG Berlin, 31.08.2012 - 14 K 113.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 39 Abs 2 LFGB, § 39 Abs 1 LFGB, EGV 852/2004
Ausstattung ortsveränderlicher Betriebsstätten; vertragliche Vereinbarung des Marktbetreibers mit einer unmittelbar am Markt gelegenen Gaststätte; Benutzung der Umkleideräume und Toilettenanlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- berlin.de (Pressemitteilung)
EU-Hygiene erfordert keine Handwaschbecken an Marktständen
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
EU-Hygiene erfordert keine Handwaschbecken an Marktständen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Marktstand mit zugefrorenem Handwaschbecken
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Handwaschbecken an Marktständen
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Hygiene auf Wochenmärkten - Lebensmittelstände brauchen keine Handwaschbecken
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Braucht ein Marktstand ein Handwaschbecken?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Hygieneanforderungen der EU an Marktstände
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EU-Hygiene-Verordnung: Handwaschbecken an Marktständen nicht erforderlich - Marktstandbesitzerin muss lediglich für geeignete Hygienevorrichtungen in der Nähe des Marktstandes sorgen