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   FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06 G   

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https://dejure.org/2010,3845
FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06 G (https://dejure.org/2010,3845)
FG Münster, Entscheidung vom 16.04.2010 - 14 K 116/06 G (https://dejure.org/2010,3845)
FG Münster, Entscheidung vom 16. April 2010 - 14 K 116/06 G (https://dejure.org/2010,3845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung der Teilnahme an Promotion-Maßnahmen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) eines Nationalspielers als gewerbliche Tätigkeit; Bestimmung der Abgrenzung zwischen der selbstständigen und unselbstständigen Ausübung einer Tätigkeit nach dem Gesamtbild der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung selbständige - nicht selbständige Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb: - Abgrenzung selbständige - nicht selbständige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Promotion für den DFB gewerblich!

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Promotion für den DFB gewerblich!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gewerbliche Tätigkeit der Nationalspieler

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilnahme eines Fußballers an Promotions-Maßnahmen des DFB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Promotion eines Fussballnationalspielers für den DFB gewerblich

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Fußballspieler
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1426
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 104/85

    Entgeltliche Werbeleistungen von Sportlern führen zu Einkünften aus

    Auszug aus FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), insbesondere dem Urteil vom 19. November 1985 (VIII R 104/85) führe eine Werbetätigkeit regelmäßig zu Einnahmen aus Gewerbebetrieb, wenn der Sportler diese selbstständig und nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht ausübe und sich die Tätigkeit als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstelle.

    Hierbei ist für die Annahme der selbstständigen Ausübung der Tätigkeit eine in nicht zu vernachlässigendem Umfang freie Entscheidungsmöglichkeit des Sportlers bei der Werbetätigkeit erforderlich (BFH, Urteil vom 19. November 1985 VIII R 104/85, BFHE 146, 115, BStBl. II 1986, 424).

  • BFH, 28.01.2004 - I R 73/02

    Beschränkte Steuerpflicht: Überlassung von Rechten an Personen

    Auszug aus FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06
    Abgesehen davon, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 3 EStG Einkünfte nach § 21 Abs. 1 EStG den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind, soweit sie zu diesen gehören, erfasst § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG nur die Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, die von einem Dritten erworben werden, nicht aber die Überlassung originär eigener Rechte des Steuerpflichtigen (BFH, Urteile vom 28. Januar 2004 I R 73/02, BFHE 205, 174, BStBl. II 2005, 550 unter II. b) bb); vom 12. Dezember 1969 VI R 301/67, BFHE 97, 546, BStBl. II 1970, 212 unter I.; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Kommentar, § 21 Rdnr. B 6; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, Kompaktkommentar, 8. Auflage 2008, § 21 Rdnr. 76; Drenseck in Schmidt, EStG, Kommentar, 29. Auflage 2010, § 21 Rdnr. 54; Lindberg in Frotscher, EStG, Kommentar, § 21 Rdnr. 60).
  • BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04

    Katalogberuf - beratender Betriebswirt

    Auszug aus FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06
    Auch Leistungen an einen einzigen Abnehmer begründen eine Marktteilnahme (BFH; Urteil vom 31. August 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505 unter II. 4.; Wacker in Schmidt, EStG, Kommentar, 29. Auflage 2010, § 15 Rdnr. 20 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 03.11.1982 - I R 39/80

    Die entgeltliche Mitwirkung von Berufssportlern bei industriellen

    Auszug aus FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06
    Auch ein Berufssportler übt dementsprechend eine Werbetätigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebs aus, wenn er insoweit selbstständig und nachhaltig sowie mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird und sich die Werbetätigkeit als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (BFH, Urteile vom 3. November 1982 I R 39/80, BFHE 137, 183, BStBl. II 1983, 182; vom 11. Oktober 2000 I R 44-51/99, BFHE 193, 343, BStBl. 2002, 271 unter III. 4. a) bb); A. Claßen in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum EStG, § 19 Anm. 54/118 Stichwort "Sportler"; so auch Bundesministerium der Finanzen - BMF -, Schreiben vom 25. August 1995 IV B 6 - S 2331-9/95 (inzwischen aufgehoben durch BMF, Schreiben "zur Eindämmung der Normflut" vom 29. März 2007 IV C 6-O 1000/07/0018)).
  • BFH, 12.12.1969 - VI R 301/67

    Übertragung des Gewinnbezugsrechts - Anteile einer GmbH - Entgelt für Übertragung

    Auszug aus FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06
    Abgesehen davon, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 3 EStG Einkünfte nach § 21 Abs. 1 EStG den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind, soweit sie zu diesen gehören, erfasst § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG nur die Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, die von einem Dritten erworben werden, nicht aber die Überlassung originär eigener Rechte des Steuerpflichtigen (BFH, Urteile vom 28. Januar 2004 I R 73/02, BFHE 205, 174, BStBl. II 2005, 550 unter II. b) bb); vom 12. Dezember 1969 VI R 301/67, BFHE 97, 546, BStBl. II 1970, 212 unter I.; Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Kommentar, § 21 Rdnr. B 6; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, Kompaktkommentar, 8. Auflage 2008, § 21 Rdnr. 76; Drenseck in Schmidt, EStG, Kommentar, 29. Auflage 2010, § 21 Rdnr. 54; Lindberg in Frotscher, EStG, Kommentar, § 21 Rdnr. 60).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06
    Darüberhinaus muss die Tätigkeit den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreiten (BFH, Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 197, 240, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2002, 291 unter C.; Wacker in Schmidt, EStG, 29. Auflage 2010, § 15 Rdnr. 46 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG Münster, 25.03.2015 - 7 K 3010/12

    Haftung, Lohnzahlung von Dritter Seite

    Jedoch kann die Abwesenheit des Spielers bei Spielen für den DHB, das damit verbundene Risiko einer Verletzung des Spielers sowie die bessere Verhandlungsposition eines zur Nationalmannschaft berufenen Spielers bei der Verlängerung des Arbeitsvertrags mit dem Verein auch Nachteile für den Verein bedeuten (vgl. Urteil des FG Münster vom 10.04.2010 14 K 116/06 G, EFG 2010, 1426).
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