Rechtsprechung
FG München, 24.11.2011 - 14 K 1167/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Steuerfreiheit innergemeinschaftliche Lieferung
- verkehrslexikon.de
Steuerfreiheit innergemeinschaftliche Lieferung beim Kfz-Handel
- webshoprecht.de
Steuerfreiheit innergemeinschaftliche Lieferung beim Kfz-Handel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerfreiheit für die Lieferung eines Ferraris ins EU-Ausland bei fehlendem Eigentum an dem Ferrari durch den Kraftfahrzeughändler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b; UStG § 6a Abs. 1
Innergemeinschaftliche Lieferung eines Kfz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Innergemeinschaftliche Lieferung eines Kfz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95
Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter …
Auszug aus FG München, 24.11.2011 - 14 K 1167/10
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt auch unter Kraftfahrzeughändlern der Grundsatz, dass der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum bzw. die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nur geschützt ist, wenn er sich zumindest den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt (BGH-Urteil vom 9. Februar 2005 VIII ZR 82/03, NJW 2005, 1365, vom 13. Mai 1996 II ZR 222/95, NJW 1996, 2226). - BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03
Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die …
Auszug aus FG München, 24.11.2011 - 14 K 1167/10
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt auch unter Kraftfahrzeughändlern der Grundsatz, dass der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum bzw. die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nur geschützt ist, wenn er sich zumindest den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt (BGH-Urteil vom 9. Februar 2005 VIII ZR 82/03, NJW 2005, 1365, vom 13. Mai 1996 II ZR 222/95, NJW 1996, 2226). - BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05
Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus FG München, 24.11.2011 - 14 K 1167/10
Der Kraftfahrzeugbrief ist nach § 25 Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der für das Streitjahr maßgebenden Fassung (StVZO) zur Sicherung des Eigentums oder anderer Rechte am Fahrzeug bei jeder Befassung der Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug, besonders bei Meldungen über den Eigentumswechsel gemäß § 27 Abs. 3 StVZO, vorzulegen und soll dadurch - auch wenn er kein Traditionspapier ist - den Eigentümer oder sonst dinglich am Kraftfahrzeug Berechtigten vor Verfügungen Nichtberechtigter schützen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 13. September 2006 VIII ZR 184/05, NJW 2006, 3488).