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   FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10   

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https://dejure.org/2011,63955
FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10 (https://dejure.org/2011,63955)
FG Köln, Entscheidung vom 27.10.2011 - 14 K 1612/10 (https://dejure.org/2011,63955)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 14 K 1612/10 (https://dejure.org/2011,63955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs 1 Satz 1
    Keine Eigenheimzulage für eine gegen Pflege- und Unterhaltsleistungen und ein Nießbrauchsrecht übertragene Immobilie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fördermittel: - Keine Eigenheimzulage für eine gegen Pflege- und Unterhaltsleistungen und ein Nießbrauchsrecht übertragene Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflege- und Unterhaltsleistungen als Anschaffungskosten bei der Eigenheimzulage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90

    Wert des der Mutter vorbehaltenen Wohnrechts als Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10
    Zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24.04.1991 (XI R 9/84, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 794) und 11.09.1991 (XI R 4/90, BFH/NV 1991, 169) sei anzumerken, dass die Urteile aus dem vergangenen Jahrtausend stammten.

    Die in dem Übertragungsvertrag vereinbarte Versorgungsleistung (die Verpflichtung zur Betreuung und Pflege) kann dementsprechend nicht als Anschaffungskosten für den Erwerb des Grundstücks berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.1991 XI R 9/84, BStBl II 1991, 794; vom 11.09.1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169 und aus neuerer Zeit BFH-Urteil vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 1086).

  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84

    Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10
    Zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24.04.1991 (XI R 9/84, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 794) und 11.09.1991 (XI R 4/90, BFH/NV 1991, 169) sei anzumerken, dass die Urteile aus dem vergangenen Jahrtausend stammten.

    Die in dem Übertragungsvertrag vereinbarte Versorgungsleistung (die Verpflichtung zur Betreuung und Pflege) kann dementsprechend nicht als Anschaffungskosten für den Erwerb des Grundstücks berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.1991 XI R 9/84, BStBl II 1991, 794; vom 11.09.1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169 und aus neuerer Zeit BFH-Urteil vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 1086).

  • BFH, 11.12.1996 - X R 262/93

    Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem fremden bebauten Grundstück im Hinblick

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10
    Im Übrigen entstünden nach dem BFH-Urteil vom 11.12.1996 (X R 262/93, BStBl II 1998, 100) Anschaffungskosten, wenn Gleichstellungsgelder oder Abstandszahlungen zu erbringen seien oder Verbindlichkeiten übernommen würden.
  • BFH, 17.12.2003 - X R 2/01

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10
    Die in dem Übertragungsvertrag vereinbarte Versorgungsleistung (die Verpflichtung zur Betreuung und Pflege) kann dementsprechend nicht als Anschaffungskosten für den Erwerb des Grundstücks berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.1991 XI R 9/84, BStBl II 1991, 794; vom 11.09.1991 XI R 4/90, BFH/NV 1992, 169 und aus neuerer Zeit BFH-Urteil vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 1086).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10
    Im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats vom 05.07.1990 (GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847) sind Versorgungsleistungen, die anlässlich der Übertragung von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, keine Anschaffungskosten, sondern Sonderausgaben (§ 10 EStG).
  • BFH, 15.06.1988 - II R 165/85

    Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10
    Der Umstand, dass die Klägerin, wie sie vorträgt, tatsächlich Pflegeleistungen erbracht hat, genügt nicht, ein durch schlüssiges Verhalten zustande gekommenes Dienstverhältnis anzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.1988 II R 165/85, BStBl II 1988, 1006); eine (bloß) sittliche oder moralische Verpflichtung, die durch diese Aussage gedeckt ist, reicht nicht aus.
  • BFH, 07.10.2003 - III B 5/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Köln, 27.10.2011 - 14 K 1612/10
    Unter "Anschaffung" im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG ist nach der auch im Rahmen des EigZulG maßgeblichen Rechtsprechung des BFH bezüglich des Sonderausgabenabzugs nach § 10e EStG nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen (vgl. BFH-Beschluss vom 07.10.2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164).
  • BVerfG, 09.08.2012 - 1 BvR 1304/12

    Pflegeleistungen und vorweggenommene Erbfolge

    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. März 2012 - IX B 180/11 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27. Oktober 2011 - 14 K 1612/10 -.
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