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   VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1699/08   

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VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1699/08 (https://dejure.org/2009,14677)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08 (https://dejure.org/2009,14677)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 14 K 1699/08 (https://dejure.org/2009,14677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kausalitätsnachweis für ein erhöhtes Aufkommen perfluorierter organischer Tenside (PFT) im Boden als Folge eines Eintrags von aus Industrieabfällen bestehenden Klärschlämmen in Oberflächengewässer; Auswirkungen einer PFT-Fracht im Trinkwasser auf den menschlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    21 Klageverfahren wegen PFT - Belastung in Brilon-Scharfenberg abgeschlossen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsführerhaftung für Umweltschäden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 20 B 61/07

    Heranziehung des Geschäftsführers einer juristischen Person

    Auszug aus VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1699/08
    Gleichzeitig machte er bei dem erkennenden Gericht das Eilrechtsschutzverfahren 14 L 1104/06 anhängig, welches in beiden Rechtszügen erfolglos war (Beschluss der Kammer vom 19. Dezember 2006; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2007 - 20 B 61/07 -).

    Zunächst kann in diesem Zusammenhang Bezug genommen werden auf den Beschluss der Kammer vom 19. Dezember 2006 - 14 L 1104/06 - sowie auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2007 - 20 B 61/07 -, in denen - teilweise unter Bezugnahme auf weitere Beschlüsse, die dem Kläger und dem Beklagten freilich bekannt sind - näher dargelegt wird, dass in T. auf dem hier interessierenden Gelände eine schädliche Bodenveränderung im Sinne von § 4 Abs. 1 BBodSchG hervorgerufen wurde, für die der Kläger verantwortlich ist.

    Auch zu diesem Gesichtspunkt finden sich in dem Beschluss der Kammer vom 19. Dezember 2006 - 14 L 1104/06 - und in der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 26. März 2007 - 20 B 61/07 - die auch für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Erwägungen, auf die - zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen - Bezug genommen werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - 20 B 2273/06

    Düngemittelfirma muss PFT-belasteten Boden sanieren

    Auszug aus VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1699/08
    Klage wurde nicht erhoben; ein zuvor eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren war in beiden Rechtszügen im Wesentlichen erfolglos (Beschluss des erkennenden Gerichts vom 6. Oktober 2006 - 14 L 943/06 - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 3. November 2006 - 20 B 2273/06 -).

    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht in seinem - die Terra Vital betreffenden und dadurch auch dem Kläger und seinen Prozessbevollmächtigten bekannten - Beschluss vom 3. November 2006 - 20 B 2273/06 - folgendes ausgeführt:.

  • VG Arnsberg, 06.10.2006 - 14 L 943/06

    Verarbeitung von Bioabfall zu Kompost; Verunreinigung von Trinkwasser; Sanierung

    Auszug aus VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1699/08
    Klage wurde nicht erhoben; ein zuvor eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren war in beiden Rechtszügen im Wesentlichen erfolglos (Beschluss des erkennenden Gerichts vom 6. Oktober 2006 - 14 L 943/06 - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 3. November 2006 - 20 B 2273/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09

    Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung

    Sowohl das dagegen angestrengte Eilrechtsschutzverfahren als auch die erhobenen Widersprüche und Klagen blieben erfolglos (VG Arnsberg, Urteil vom 22. Juni 2009 - 14 K 1699/08 - OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 2015 - 16 A 1686/09 - BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 7 B 36.15 -).
  • VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 3437/08

    Leistungsbescheid für voraussichtliche Kosten einer durchzuführenden

    Insoweit ist vor dem erkennenden Gericht das Verfahren 14 K 1699/08 anhängig, in welchem die Kammer die Klage mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen hat.

    Am 27. Oktober 2008 hat der Kläger die vorliegende Klage erhoben, zu deren Begründung er namentlich auf seine Ausführungen in dem Parallelverfahren 14 K 1699/08 Bezug nimmt.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 14 K 1699/08 und der zu jenem Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Die Verfügungen erfüllen die Merkmale des § 55 Abs. 1 VwVG NW, indem sie bestimmte Handlungen vorschreiben; das von dem Kläger eingelegte Rechtsmittel, nämlich die Klage in der Sache 14 K 1699/08, hat nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung.

  • VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1775/08

    Sanierung des Geländes wegen Eintritts einer schädlichen Bodenveränderung (hier:

    Der wesentliche Sach- und Streitstand ergibt sich aus dem Tatbestand des Urteils vom heutigen Tage in der Sache 14 K 1699/08.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 14 K 1699/08 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der ebenfalls beigezogenen Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Bielefeld Bezug genommen.

    In ihrem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 14 K 1699/08 hat die Kammer - wie sie meint: eingehend - dargestellt, dass der Kläger grundsätzlich verpflichtet ist, das Gelände in C. zu sanieren, weil dort eine schädliche Bodenveränderung im Sinne von § 4 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) eingetreten ist, die der Kläger zu verantworten hat.

  • VG Arnsberg, 10.05.2010 - 14 L 219/10

    Erfolg für Grundstückseigentümerin im Rechtsstreit um PFT-Belastung von Abwässern

    In einem der Urteile vom 22. Juni 2009 - 14 K 1699/08 - heißt es insoweit:.

    Dass Abwasserreinigung mit Hilfe von Aktivkohle technisch möglich ist, haben die Bediensteten der Bodenschutzbehörde u.a. anlässlich des gerichtlichen Ortstermins am 31. März vergangenen Jahres in dem Verfahren 14 K 1699/08 anschaulich und mit Nachdruck geltend gemacht.

    , die dem Gericht in der Sache 14 K 1699/08 vorlagen, mit beträchtlicher krimineller Energie.

  • VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1777/08
    Insoweit ist vor dem erkennenden Gericht das Verfahren 14 K 1699/08 anhängig, in welchem die Kammer die Klage mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen hat.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Parteien wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 14 K 1699/08 sowie der zu jenem Verfahren beigezogenen Akten des Beklagten und der Staatsanwaltschaft C1.

    Im vorliegenden Fall ist die erste Alternative nicht erfüllt, weil Rechtsmittel gegen das in der Sache 14 K 1699/08 ergangene Urteil der Kammer möglich sind.

  • VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 2826/08

    Kausalitätsnachweis für ein erhöhtes Aufkommen perfluorierter organischer Tenside

    Insoweit ist vor dem erkennenden Gericht das Verfahren 14 K 1699/08 anhängig, in welchem die Kammer die Klage mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen hat.

    Hierzu hat die Kammer in ihrem Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren 14 K 1699/08 Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1730/09

    Anordnung der Sanierung eines mit PFT belasteten Grundstücks i.R.d.

    Die Verfügung vom 17. November 2006 und eine dazu nachfolgend ergangene Änderungsverfügung vom 12. Mai 2015 sind Gegenstand des Berufungsverfahrens 16 A 1686/09 (VG Arnsberg 14 K 1699/08), in dem der Senat mit Urteil vom heutigen Tag die klageabweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt hat.

    Da sich die Sanierungsanordnung des Beklagten vom 17. November 2006 aus den Gründen des Urteils in dem Verfahren VG B. 14 K 1699/08 als rechtmäßig erweise, sei der Kläger grundsätzlich verpflichtet, das Gelände in C. -T. zu sanieren.

  • VG Karlsruhe, 10.04.2015 - 6 K 2584/14

    Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung; Ersatzvornahme

    Denn eine Bodenkontaminierung mit PFC dürfte eine schädliche Bodenveränderung darstellen (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen , Beschluss vom 03.11.2006 - 20 B 2273/06; Rdnrn. 6 ff., Beschluss vom 26.03.2007 - 20 B 61/07, Rdnrn. 5 f.; Verwaltungsgericht Lüneburg , Beschluss vom 15.04.2011 - 2 B 4/11, Rdnr. 22 f.; Verwaltungsgericht Arnsberg , Urteil vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08, Rdnrn. 38 ff.; Urteil vom 22.06.2009 - 14 K 2826/08, Rdnrn. 33 ff.; Beschluss vom 06.10.2006 - 14 L 943/06, Rdnr. 21; siehe auch Bundesgerichtshof , Urteil vom 21.05.2010 - VZR 244/09, Rdnrn. 7 ff. ).
  • VG Arnsberg, 23.10.2017 - 8 K 170/17
    Die hiergegen erhobene Klage war in drei Rechtszügen erfolglos (Urteil der [damaligen] 14. Kammer des erkennenden Gerichts vom 22.Juni 2009 - 14 K 1699/08 -, Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2015 - 16 A 1686/09 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 22. Februar 2016 - 7 B 36.15 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2023 - 20 A 2970/17

    Ersatzvornahme; Kosten; Festsetzung; Klage; Festsetzungsfrist; Hemmung;

    Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (VG Arnsberg, Urteil vom 22. Juni 2009 - 14 K 1699/08 - OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 2015 - 16 A 1686/09 - BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 7 B 36.15 -).
  • VG Düsseldorf, 03.08.2011 - 10 K 2228/09

    Anforderungen an den Widerruf einer Genehmigung zum Betrieb einer

  • VG Lüneburg, 15.04.2011 - 2 B 4/11

    Hinreichender Gefahrenverdacht; Perfluorierte Tenside; Schädliche

  • VG Köln, 08.05.2012 - 14 K 3435/10

    Anspruch eines Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage auf Erlaubnis zur

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