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   FG Köln, 15.11.2018 - 14 K 2164/17   

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https://dejure.org/2018,59254
FG Köln, 15.11.2018 - 14 K 2164/17 (https://dejure.org/2018,59254)
FG Köln, Entscheidung vom 15.11.2018 - 14 K 2164/17 (https://dejure.org/2018,59254)
FG Köln, Entscheidung vom 15. November 2018 - 14 K 2164/17 (https://dejure.org/2018,59254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld - Kindergeldanspruch für ein im EU-Ausland lebendes Kind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.02.2016 - III R 9/15

    Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes - Keine familienbezogene

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2018 - 14 K 2164/17
    Diese Prioritätsregelung ist gegenüber § 65 EStG grundsätzlich vorrangig (BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 9/15, BFHE 253, 139, BStBl II 2017, 121, Rz. 17, m.w.N.).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2018 - 14 K 2164/17
    Für die Annahme einer Kumulierung genügt es jedoch nicht, dass potenziell ein Anspruch in dem Staat besteht, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat, faktisch das Kindergeld aber nicht bezogen wird, weil wie im Streitfall die Einkommensgrenze für polnisches Kindergeld überschritten ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 19. Juni 2018 10 K 2995/17 LKg, juris; Urteile des Gerichtshofs der EU --EuGH-- Schwemmer vom 4. Oktober 2010 C 16/09, Slg. 2010, I-9717; Trapkowksi vom 22. Oktober 2015 C-378/14, DStRE 2015, 1501, NJW 2016, 1147).
  • FG Düsseldorf, 19.06.2018 - 10 K 2995/17

    Anrechnung eines in einem EU-Land bestehenden Kindergeldanspruchs auf das

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2018 - 14 K 2164/17
    Für die Annahme einer Kumulierung genügt es jedoch nicht, dass potenziell ein Anspruch in dem Staat besteht, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat, faktisch das Kindergeld aber nicht bezogen wird, weil wie im Streitfall die Einkommensgrenze für polnisches Kindergeld überschritten ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 19. Juni 2018 10 K 2995/17 LKg, juris; Urteile des Gerichtshofs der EU --EuGH-- Schwemmer vom 4. Oktober 2010 C 16/09, Slg. 2010, I-9717; Trapkowksi vom 22. Oktober 2015 C-378/14, DStRE 2015, 1501, NJW 2016, 1147).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-378/14

    Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG)

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2018 - 14 K 2164/17
    Für die Annahme einer Kumulierung genügt es jedoch nicht, dass potenziell ein Anspruch in dem Staat besteht, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat, faktisch das Kindergeld aber nicht bezogen wird, weil wie im Streitfall die Einkommensgrenze für polnisches Kindergeld überschritten ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 19. Juni 2018 10 K 2995/17 LKg, juris; Urteile des Gerichtshofs der EU --EuGH-- Schwemmer vom 4. Oktober 2010 C 16/09, Slg. 2010, I-9717; Trapkowksi vom 22. Oktober 2015 C-378/14, DStRE 2015, 1501, NJW 2016, 1147).
  • BFH, 18.02.2021 - III R 27/19

    Anspruch auf deutsches Kindergeld in den Wohnsitz-Wohnsitz-Fällen, wenn nur in

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.11.2018 - 14 K 2164/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des FG Köln vom 15.11.2018 - 14 K 2164/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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