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   FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06   

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FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06 (https://dejure.org/2009,20391)
FG München, Entscheidung vom 25.06.2009 - 14 K 2353/06 (https://dejure.org/2009,20391)
FG München, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 14 K 2353/06 (https://dejure.org/2009,20391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erhebung von Zoll, Ausgleichszoll und Antidumpingzoll für PET-Folien aus Indien - Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gutgläubigkeit hinsichtlich des Präferenznachweises bei Zollangelegenheiten; Entrichtung von Ausgleichszoll und Antidumpingzoll als Einfuhrabgaben i.S.v. Art. 4 Nr. 10 Zollkodex (ZK); Entstehung einer Ausgleichszollschuld und Antidumpingzollschuld; Erfassung ...

  • Judicialis

    ZK Art. 4 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antidumpingzoll für PET-Folien; Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei Irrtum der Zollbehörden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antidumpingzoll für PET-Folien - Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei Irrtum der Zollbehörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein vom Abgabenschuldner erkennbarer Irrtum anzunehmen ist, ist vor allem auf die Art des Irrtums, die Erfahrung des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und die von ihm aufgewandte Sorgfalt abzustellen (vgl. EuGH-Urteile vom 26. Juni 1990 Rs. C-64/89 -Deutsche Fernsprecher GmbH- Slg. 1990, I-2535 und vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 -Hewlett Packard- Slg. 1993, I-1819).

    Sie hätte sich deshalb schon vor der streitgegenständlichen Einfuhr über die richtige Einreihung der eingeführten PET-Folien informieren bzw. sich - ggf. durch Einholung einer vZTA - weitest möglich Aufschluss darüber verschaffen müssen (vgl. EuGH in Slg. 1990, I-2535).

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein vom Abgabenschuldner erkennbarer Irrtum anzunehmen ist, ist vor allem auf die Art des Irrtums, die Erfahrung des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und die von ihm aufgewandte Sorgfalt abzustellen (vgl. EuGH-Urteile vom 26. Juni 1990 Rs. C-64/89 -Deutsche Fernsprecher GmbH- Slg. 1990, I-2535 und vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 -Hewlett Packard- Slg. 1993, I-1819).

    Wenn - wie vorliegend - die niederländische Zollverwaltung vergleichbare Waren mit vZTA vom 24. September 2001 in die Unterposition 3921 9010 der KN eingereiht hat und die Kommission eine Einreihungsverordnung erlassen hat (VO Nr. 1224/2003 vom 9. Juli 2003, ABl. Nr. 1 172/4), kann dies zwar als Indiz dafür gesehen werden, das die Tarifierung der streitgegenständlichen Waren komplexer Natur ist, weil es angesichts der Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten über die Tarifierung der Ware erforderlich war, eine Verordnung zu erlassen, die die Tarifposition, in die die Ware einzustufen ist, abschließend klärt (vgl. EuGH in Slg. 1993, I-1819).

  • EuGH, 28.03.1996 - C-99/94

    Birkenbeul / Hauptzollamt Koblenz

    Auszug aus FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 28. März 1996 Rs. C-99/94, Slg. 1996, I-1791).
  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
    Der Begriff des Irrtums kann nicht auf bloße Schreib- oder Rechenfehler beschränkt werden, sondern erfasst jedweden Irrtum, der die getroffene Entscheidung fehlerhaft macht, was insbesondere bei einer unrichtigen Auslegung oder Anwendung der anwendbaren Rechtsvorschriften der Fall ist (vgl. EuGHUrteil vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89, Slg. 1991, I-3277).
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02

    Tarifierung eines Vitamine und Mineralstoffe enthaltenden Präparats als

    Auszug aus FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
    Darüber hinaus sind die Erläuterungen zum HS und zur KN ein maßgebendes, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Rs. C-514/04, Slg. 2006, I-6721; BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-514/04

    Uroplasty - Tarifierung - Sterile Polydimethylsiloxanflocken - Siliconelastomer -

    Auszug aus FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
    Darüber hinaus sind die Erläuterungen zum HS und zur KN ein maßgebendes, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Rs. C-514/04, Slg. 2006, I-6721; BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-467/03

    Ikegami

    Auszug aus FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
    Der Verwendungszweck der Ware kann deshalb nur dann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 17. März 2005 Rs. C-467/03, Ikegami, Slg. 2005, I-2389, Randnr. 23, ZfZ 2005, 161).
  • FG Hamburg, 08.02.2006 - IV 138/05

    Antidumping- und Ausgleichszoll auf die Einfuhr von metallisierten und lackierten

    Auszug aus FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
    Sie verweist hierzu auf die Einreihungsverordnung Nr. 1224/2003 vom 9. Juli 2003 sowie den Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 8. Februar 2006 IV 138/05.
  • FG Hamburg, 19.06.2012 - 4 K 88/09

    Zollrecht - Einfuhrabgaben - Zolltarif: Antidumping- und Ausgleichszoll für die

    Er verteidigt den angegriffenen Einfuhrabgabenbescheid mit den Gründen der Einspruchsentscheidung und verweist ergänzend auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 25.06.2009 (Az.: 14 K 2353/06), wonach metallisierte und zugleich lackierte PET-Folien vom Anwendungsbereich der in Rede stehenden Antidumping- bzw. Ausgleichszollverordnung erfasst seien.

    Durch die Anführung der zehnstelligen TARIC-Codes wird mit der neunten und zehnten Stelle also nicht nur der gemeinschaftlich vorgesehene Antidumping- bzw. Ausgleichszoll verschlüsselt dargestellt, sondern es wird darüber hinaus auch eine Warenbeschreibung vorgenommen (vgl. Lux, in: Dorsch, Zollrecht, Stand: 134. Aktualisierung 2/2012, Band, 4, Art. 14 AntidumpingVO Rn. 35 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 24.06.1993, Rs. C-90/92, und Urteil vom 28.03.1996, Rs. C-99/94; FG München, Urteil vom 25.06.2009, Az. 14 K 2353/06, in: juris).

    Wie eingangs ausgeführt, ist bei einer Ware, für die ein Antidumping- bzw. Ausgleichszoll festgelegt und die als KN ex-Position gekennzeichnet ist, die gegenüber dem betreffenden KN-Code geringere Tragweite der betroffenen Unterposition durch Auslegung zu ermitteln; dabei kann auch berücksichtigt werden, welche Waren Gegenstand der Antidumping- bzw. Antisubventionsuntersuchung gewesen sind oder auf welche Weise eine sinnwidrige Anwendung des Antidumping- bzw. Ausgleichszolls vermieden werden kann (Lux, in: Dorsch, a. a. O., Art. 14 AntidumpingVO Rn. 35 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 24.06.1993, Rs. C-90/92 und Urteil vom 28.03.1996, Rs. C-99/94; FG München, Urteil vom 25.06.2009, Az.: 14 K 2353/06, in: juris).

    Das Finanzgericht München, das über den Anwendungsbereich der Art. 1 Abs. 1 VO Nr. 1676/2001 und Art. 1 Abs. 1 VO Nr. 2597/1999 für eine der hier streitgegenständlichen PET-Folie vergleichbare Folie zu entscheiden hatte, hat dazu mit Urteil vom 25.06.2009 (Az.: 14 K 2353/06, in: juris) ausgeführt:.

  • FG Hamburg, 28.10.2009 - 4 K 1/09

    Zollrecht: Antidumpingzoll

    Für die Einreihung der Waren in die Unterpositionen der KN oder des TARIC gelten die allgemeinen zolltariflichen Grundsätze (vgl. FG München, Urteil vom 25. Juni 2009 14 K 2353/06, ZFZ 2009 Beilage 4, S. 50 m.w.N.).

    Durch die Anführung der zehnstelligen TARIC-Codes werden mit der neunten und zehnten Stelle also nicht nur der gemeinschaftlich vorgesehene Ausgleichs- und Antidumpingzoll verschlüsselt dargestellt, sondern es wird darüber hinaus auch eine Warenbeschreibung vorgenommen (vgl. FG München, Urteil vom 25. Juni 2009 14 K 2353/06, ZFZ 2009 Beilage 4, S. 50 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10

    Zollrecht - Einfuhrabgaben - Zolltarif: Erhebung von Antidumpingzoll für Schuhe,

    Durch die Anführung der zehnstelligen TARIC-Codes wird mit der neunten und zehnten Stelle also nicht nur der gemeinschaftlich vorgesehene Antidumpingzoll verschlüsselt dargestellt, sondern es wird darüber hinaus auch eine Warenbeschreibung vorgenommen (vgl. FG München, Urteil vom 25.06.2009, Az.: 14 K 2353/06, in: juris, m.w.N.).
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