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   FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04   

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https://dejure.org/2007,7208
FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04 (https://dejure.org/2007,7208)
FG Köln, Entscheidung vom 02.03.2007 - 14 K 2373/04 (https://dejure.org/2007,7208)
FG Köln, Entscheidung vom 02. März 2007 - 14 K 2373/04 (https://dejure.org/2007,7208)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von entrichteten Nachzahlungszinsen zur Einkommentsteuer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Erfassung von Erstattungszinsen als Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Zulässigkeit des Abzugs von Nachzahlungszinsen zur ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 12 Nr. 3; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen, hingegen aber Erstattungszinsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte: - Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen, hingegen aber Erstattungszinsen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit des Abzugsverbots für Nachzahlungszinsen zur ESt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1241
  • EFG 2008, 617
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.08.2005 - VIII B 324/04

    Nachzahlungszinsen nach § 233a AO keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04
    Zwar begründet der BFH die Nichtabzugsfähigkeit vorrangig damit, dass es - in den betreffenden den Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen - im erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Nachzahlungszinsen einerseits und der Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen andererseits fehle; er verweist jedoch zusätzlich auch auf die Regelung des § 12 Nr. 3 EStG (so in den Beschlüssen vom 18.06.2003 IX B 199/02, BFH/NV 2003, 1326; vom 10.08.2005 VII 324/04, BFH/NV 2006, 47).
  • BFH, 13.12.2005 - VIII B 74/05

    NZB: Divergenz, Nachzahlungszinsen als WK

    Auszug aus FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04
    Aus dem Beschluss vom 13.12.2005 (VIII B 74/05, BFH/NV 2006, 740) lässt sich nichts Gegenteiliges herleiten.
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03

    Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04
    Im übrigen hat auch die Rechtsprechung die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen mit Wirkung ab 1999 als verfassungsgemäß beurteilt (BFH-Urteil vom 15.11.2006 XI R 73/03, BFH/NV 2007, 556).
  • BFH, 18.06.2003 - IX B 199/02

    NZB: Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04
    Zwar begründet der BFH die Nichtabzugsfähigkeit vorrangig damit, dass es - in den betreffenden den Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen - im erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Nachzahlungszinsen einerseits und der Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen andererseits fehle; er verweist jedoch zusätzlich auch auf die Regelung des § 12 Nr. 3 EStG (so in den Beschlüssen vom 18.06.2003 IX B 199/02, BFH/NV 2003, 1326; vom 10.08.2005 VII 324/04, BFH/NV 2006, 47).
  • BFH, 08.11.2005 - VIII R 105/03

    Erstattungszinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04
    Es handelt sich um eine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne der Vorschrift (BFH-Urteil vom 08.11.2005 VIII R 105/03, BFH/NV 2006, 527, auf das wie in der weiteren Begründung Bezug genommen wird).
  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 33/07

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 617 veröffentlicht.
  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03

    Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 2. März 2007 14 K 2373/04, EFG 2008, 617), wonach der Gesetzgeber nicht aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet ist, parallele Regelungen zu schaffen; denn die Erfassung von Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und damit auch aus privaten Geldforderungen als steuerpflichtige Einnahmen entspricht der Befugnis des Gesetzgebers, die Besteuerungsgrundlagen breit anzulegen.
  • FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!

    Auch das der BFH-Entscheidung vom 15.06.2010 VIII R 33/07 aaO zugrunde liegende Verfahren und die mit dem Hilfsantrag aufgeworfene Rechtsfrage zur Verfassungsmäßigkeit der fehlenden Gesetzessymmetrie bei Erstattungs- und Nachzahlungszinsen mit Wirkung ab dem 01.01.1999 war seit 2004 in erster Instanz beim Finanzgericht (FG Köln Urteil vom 02.03.2007 Az. 14 K 2373/04) und seit 2007 im Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
  • FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 703/08

    Zulassung von Nachzahlungszinsen zum Betriebsausgabenabzug; Steuermindernde

    Ergänzend verweist der Beklagte auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14.11.2006 (8 K 4710/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 617), wonach Nachzahlungszinsen auch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden könnten.
  • FG Hamburg, 22.03.2013 - 6 K 69/11

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus

    Er bezieht sich im Wesentlichen auf die Begründung der streitigen Einspruchsentscheidung und verweist im Übrigen auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20.03.2007 - Az. 14 K 2373/04.
  • FG Schleswig-Holstein, 01.06.2011 - 2 V 35/11

    Keine ernstlichen Zweifel an der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen - Verfahren

    Die nun eindeutig geregelte gesetzgeberische Entscheidung, Erstattungszinsen einerseits als Kapitaleinkünfte zu behandeln und Nachzahlungszinsen andererseits nicht zum Abzug zuzulassen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (s. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 2. März 2007, 14 K 2373/04, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 617; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Dezember 2010, 5 K 3626/03 E, EFG 2011, 649).
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