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   FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16   

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https://dejure.org/2018,47491
FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16 (https://dejure.org/2018,47491)
FG München, Entscheidung vom 25.10.2018 - 14 K 2379/16 (https://dejure.org/2018,47491)
FG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 14 K 2379/16 (https://dejure.org/2018,47491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Gestattung der Ist-Versteuerung; Berechnung der Steuer des Unternehmers nach vereinbarten Entgelten hinsichtlich Gesamtumsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Maßgeblicher Umsatz für die Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unwahre Angaben führen zur Rücknahme der Ist-Besteuerung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Maßgeblicher Umsatz für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung im Gründungsjahr des Unternehmens - Rücknahme der infolge unrichtiger Angaben des Geschäftsführers erteilten Genehmigung zur Ist-Besteuerung nach § 20 UStG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Brandenburg, 13.01.2004 - 1 K 3045/02

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nur nach Genehmigung durch das FA;

    Auszug aus FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16
    Darüber hinaus sei im Rahmen des § 20 UStG im Jahr der Betriebsgründung der Umsatz nicht nach den vereinbarten Entgelten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen; dies werde im Schrifttum einhellig vertreten; die gegenteilige Auffassung des Finanzgerichts -FG- Brandenburg in seinem Urteil vom 13. Januar 2004 1 K 3045/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 857 ) sei nicht überzeugend.

    cc) Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, so kommt es nicht auf die Verhältnisse des vorangegangenen Jahres, sondern auf die voraussichtlichen Verhältnisse des aktuellen Jahres an (FG Brandenburg in EFG 2004, 857 ; Umsatzsteuer-Anwendungserlass in der Fassung des Jahres 2011 - UStAE - 20.1 Abs. 4 Satz 2; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG , Stand: 1. September 2018, § 20 Rz 11; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG , 83. Ergänzungslieferung Juni 2018, § 20 Rz 34; Müller in Weymüller, UStG , Stand: 17. September 2018, § 20 Rz 46.1; vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2009 V B 15/08, BFH/NV 2009, 1284 zu § 19 UStG ).

    dd) In diesem Fall sind die Umsätze nach den Grundsätzen der Soll-Besteuerung zu schätzen (FG Brandenburg in EFG 2004, 857 ; Michel in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, 81. Lieferung August 2018, § 224 Rz 38, Fußnote 3; a.A. Frye in Rau/Dürrwächter, UStG , 169. Lieferung Oktober 2018, § 20 Rz 161; Radeisen in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG , Stand: 16. August 2018, § 20 UStG Rz 54; Stadie, UStG , 3. Auflage 2015, § 20 Rz 13).

    Letztere liegt aber bei einem Antrag auf Ist-Versteuerung gerade noch nicht vor (vgl. FG Brandenburg in EFG 2004, 857 ).

  • BFH, 02.08.2006 - XI R 57/04

    Vermieten oder Verpachten von Gebäuden; Rücknahme von rechtswidrigen

    Auszug aus FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16
    Deshalb müssen die unrichtigen oder unvollständigen Angaben für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes von entscheidungserheblicher Bedeutung sein (BFH-Urteil vom 2. August 2006 XI R 57/04, BFH/NV 2007, 858 , unter II.3.a).
  • BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Änderung der

    Auszug aus FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16
    Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn bei seinem Erlass von einem tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt ausgegangen oder das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht unrichtig angewandt worden ist; eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage hingegen macht einen ursprünglich rechtmäßigen Verwaltungsakt grundsätzlich nicht im Sinne des § 130 AO rechtswidrig (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344 ).
  • BFH, 02.04.2009 - V B 15/08

    Besteuerung als Kleinunternehmer bei Neuaufnahme der gewerblichen oder

    Auszug aus FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16
    cc) Hat der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit erst im laufenden Jahr begonnen, so kommt es nicht auf die Verhältnisse des vorangegangenen Jahres, sondern auf die voraussichtlichen Verhältnisse des aktuellen Jahres an (FG Brandenburg in EFG 2004, 857 ; Umsatzsteuer-Anwendungserlass in der Fassung des Jahres 2011 - UStAE - 20.1 Abs. 4 Satz 2; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG , Stand: 1. September 2018, § 20 Rz 11; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, UStG , 83. Ergänzungslieferung Juni 2018, § 20 Rz 34; Müller in Weymüller, UStG , Stand: 17. September 2018, § 20 Rz 46.1; vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2009 V B 15/08, BFH/NV 2009, 1284 zu § 19 UStG ).
  • BFH, 27.10.2009 - VII R 51/08

    Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung - Ermessen bei der

    Auszug aus FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16
    Im Falle des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO handelt es sich aber dann um einen Fall des sog. intendierten Ermessens, wonach die Rücknahme grundsätzlich geboten ist, wenn der Begünstigte von der Unrichtigkeit seiner Angaben wusste oder zumindest hätte wissen können und müssen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2009 VII R 51/08, BStBl II 2010, 382 , Rz 30; von Wedelstädt, Gosch, AO , 141. Lieferung 1. August 2018, § 130 Rz 58).
  • BFH, 11.02.2010 - V R 38/08

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender

    Auszug aus FG München, 25.10.2018 - 14 K 2379/16
    Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Unternehmen, die gem. § 141 AO gar nicht der Buchführungspflicht unterliegen (BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 V R 38/08, BStBl II 2010, 873 ).
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    (1) Das FG hat sich mit der Vorentscheidung sowie mit seinem Urteil in einem Parallelverfahren vom gleichen Tag (14 K 2379/16, juris) der vom FG des Landes Brandenburg vertretenen Auffassung (Urteil in EFG 2004, 857), dass bei Neugründungen die voraussichtlichen Umsätze nach der Soll-Besteuerung zu bestimmen sind, angeschlossen.
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25.10.2018 - 14 K 2379/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) München wies die Klage mit seinem Urteil vom 25.10.2018 - 14 K 2379/16 als unbegründet ab.

  • BFH, 28.09.2022 - XI R 27/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 28.09.2022 XI R 28/20 - Zur

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25.10.2018 - 14 K 2379/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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