Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2614/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abschleppen; absolutes Haltverbot; hinterlegte Mobilfunknummer; Gleichbehandlungsgrundsatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abschleppen; absolutes Haltverbot; hinterlegte Mobilfunknummer; Gleichbehandlungsgrundsatz
- verkehrslexikon.de
Zu den erforderlichen Maßnahmen der Behörde vor Einleitung einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids infolge einer Abschleppmaßnahme durch die Polizei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00
Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig
Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2614/09
Der Beklagte liegt damit im mittleren Bereich des zulässigen Gebührenrahmens von 25, 00 bis 150, 00 Euro und hält sich in dem von der Rechtsprechung anerkannten Rahmen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.11.2000 - 5 A 2625/00 -, NJW 2001, 2035. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 5 A 1746/94
Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungsrechtlichen Abschleppanordnung; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2614/09
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen stehen die Folgen des Abschleppens im Regelfall selbst dann nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg, wenn der Zweck des Abschleppens allein in der Beseitigung des Rechtsverstoßes liegt, OVG NRW, Urteil vom 15.05.1990 - 5 A 1687/89 -, NJW 1990, 2835; Urteil vom 26.09.1996 - 5 A 1746/94, VRS 94, 159, jeweils m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89
Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen …
Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2614/09
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen stehen die Folgen des Abschleppens im Regelfall selbst dann nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg, wenn der Zweck des Abschleppens allein in der Beseitigung des Rechtsverstoßes liegt, OVG NRW, Urteil vom 15.05.1990 - 5 A 1687/89 -, NJW 1990, 2835; Urteil vom 26.09.1996 - 5 A 1746/94, VRS 94, 159, jeweils m.w.N. - BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01
Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für …
Auszug aus VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2614/09
Hat sich der Fahrer von dem verbotswidrig geparkten Fahrzeug entfernt und steht er nicht unmittelbar wie jemand, der sich in Ruf- oder Sichtweite seines Fahrzeugs aufhält, zur Verfügung, sind grundsätzlich keine Ermittlungen nach dem Verbleib des Verantwortlichen veranlasst, weil deren Erfolg zweifelhaft ist und zu nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen führt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.05.2002 - 3 B 67/02 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.11.2009 - 5 A 813/09 - gilt auch bei hinterlegter Mobilfunknummer: BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122.
- OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20
1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von …
Eine scharfe Kurve liegt jedenfalls dann vor, wenn der Winkel der Kurve - wie hier - 90 Grad oder weniger beträgt (VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 14 K 2614/09, juris Rn. 13;… Freymann/Wellner-Müther, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO, Rn. 33).Eine scharfe Kurve liegt jedenfalls dann vor, wenn der Winkel der Kurve - wie hier - 90 Grad oder weniger beträgt (VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 14 K 2614/09, juris Rn. 13;… Freymann/Wellner-Müther, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 12 StVO, Rn. 33).
- VG Düsseldorf, 01.12.2020 - 14 K 1640/20
Abschleppen eines Fahrzeugs wegen Parkens an einer engen Straßenstelle im Bereich …
Eine scharfe Kurve ist danach dann gegeben, wenn der Kurvenradius so klein ist, dass die Gefahr des Abweichens von der Richtung in besonderem Maße gegeben ist, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) , Beschluss vom 15. Juli 2020- 10 ZB 20.1368 - juris; VG München, Urteil vom 28. April 2020 - 7 K 18.5617 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 14 K 2614/09 - juris; vgl.: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., 2019, § 12, Rdnr. 24; Berr/Schäpe/Müller/Rebler, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 3. Aufl., 2020, 7. Kapitel, Rdnr. 16. - VG München, 28.04.2020 - M 7 K 18.5617
Abschleppmaßnahme wegen Parken im Bereich einer scharfen Kurve
Denn ausweislich der vorgelegten und der in der Behördenakte befindlichen Lichtbilder sowie einer Luftbildkarte (BayernAtlas) verläuft die B. Straße an der Stelle, an der das klägerische Fahrzeug geparkt war im 90° Winkel und stellt damit auf Grund des Radius des Straßenverlaufs eine scharfe Kurve dar (vgl. auch VG Düsseldorf, U.v. 17.2.2010 - 14 K 2614/09 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 15.07.2020 - 10 ZB 20.1368
Kosten einer Abschleppmaßnahme
Das Verwaltungsgericht hat sich auch nicht in Widerspruch zu seiner eigenen Rechtsansicht gesetzt, indem es auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2010 (14 K 2614/09) verwiesen hat. - VG München, 06.04.2020 - M 7 K 19.2832
Abschleppmaßnahme wegen Parkens in scharfer Kurve
Denn ausweislich der vorgelegten und der in der Behördenakte befindlichen Lichtbilder sowie einer Luftbildkarte (BayernAtlas) verläuft die B... Straße an der Stelle, an der das klägerische Fahrzeug geparkt war im 90° Winkel und stellt damit auf Grund des Radius des Straßenverlaufs eine scharfe Kurve dar (vgl. auch VG Düsseldorf, U.v. 17.2.2010 - 14 K 2614/09 - juris Rn. 13).
Rechtsprechung
VG Köln, 22.03.2011 - 14 K 2614/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zum Fällen einer Rosskastanie liegt wegen der rechtmäßigen Satzung zum Schutz des Baumbestands nicht vor; Eigentumsschutz wird durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen privatem und sozialem Nutzen des Eigengebrauchs gewahrt
- RA Kotz
Baumfällgenehmigung Verschattung - Interesse des Grundstückseigentümers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung zum Fällen einer Rosskastanie wegen ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Minden, 29.08.2005 - 9 K 3761/04
Auszug aus VG Köln, 22.03.2011 - 14 K 2614/09
vgl. VG Minden, Urteil vom 29.08.2005 - 9 K 3761/04 -, Rn. 32, zitiert nach Juris. - VG Düsseldorf, 30.07.2008 - 11 K 3691/07
Baumschutz
Auszug aus VG Köln, 22.03.2011 - 14 K 2614/09
vgl. Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2008 - 11 K 3691/07 -, Rn. 19 m.w.N., zitiert nach Juris. - VG Köln, 07.10.2003 - 14 K 736/02
Erteilung einer Genehmigung zum Rückschnitt der auf einem Grundstück …
Auszug aus VG Köln, 22.03.2011 - 14 K 2614/09
vgl. OVG NRW, a.a.O., dem sich die erkennende Kammer mit Urteil vom 07.10.2003 - 14 K 736/02 -, Rn. 27 f. zitiert nach Juris, angeschlossen hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2003 - 8 A 5373/99
Allergie durch Baum
Auszug aus VG Köln, 22.03.2011 - 14 K 2614/09
So zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 13.02.2003 - 8 A 5373/99 -, Rn. 15 f. m.w.N., zitiert nach Juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 7 A 2021/92
Auszug aus VG Köln, 22.03.2011 - 14 K 2614/09
vgl. zur Bestimmtheit des Anwendungsbereichs von Baumschutzsatzungen und zur Verhältnismäßigkeit eines entsprechenden Verbotes Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 08.10.1993 - 7 A 2021/92 -, NWVBl. 1994, 140 ff.
- VG Köln, 21.01.2014 - 14 K 3986/11
Löschung der Eintragung von Eichen in die Liste der geschützten Bäume von Amts …
vgl. VG Köln, Urteil vom 22. März 2011 - 14 K 2614/09 -, juris Rn. 30 ff. m.w.N.vgl. VG Köln, Urteile vom 7. Oktober 2003 - 14 K 736/02 -, juris Rn. 34 und vom 22. März 2011 - 14 K 2614/09 -, juris Rn. 24;.
- VG Köln, 21.01.2014 - 14 K 3913/12
Voraussetzungen für die Erteilung einer Baumfällgenehmigung aufgrund behaupteter …
vgl. VG Köln, Urteile vom 7. Oktober 2003 - 14 K 736/02 -, juris Rn. 34 und vom 22. März 2011 - 14 K 2614/09 -, juris Rn. 24; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2011 - 25 K 6448/10 -, juris Rn. 20 ff.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 8 A 2003/09 -, juris Rn. 8.