Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 K 2635/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entziehung; 18-Punkte
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG
Entziehung; 18-Punkte - verkehrslexikon.de
Hat der Fahrerlaubnisinhaber die 18-Punkteschwelle erreicht oder überschritten, sind nachträglich eintretende Tilgungen unbeachtlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung von nachträglich eintretenden Tilgungen beim Erreichen oder Überschreiten der 18 Punkteschwelle durch den Fahrerlaubnisinhaber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 K 2635/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist eine eintretende Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister unbeachtlich, wenn der Fahrerlaubnisinhaber zuvor einen Punktestand erreicht hat, der nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, BVerwG, Urteil vom 25.09.2009 - 3 C 21/07 -, juris. - VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 7 S 09.513
Entzug der Fahrerlaubnis; mehr als 18 Punkte; Verkehrszuwiderhandlungen …
Auszug aus VG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 K 2635/10
Verneint man hingegen eine Erledigung mit dem Argument, dass die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins zugleich den Rechtsgrund für das Behaltendürfen bilde, vgl. VG Augsburg, Beschluss vom18.05.2009 - Au 7 S 09.513 -, juris, ist die Klage jedenfalls unbegründet, denn gegen die auf § 3 Abs. 2 Satz 3 StVG, § 47 Abs. 1 Satz 1 FeV beruhenden Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins bestehen keine rechtlichen Bedenken. - VG Düsseldorf, 28.05.2010 - 14 L 625/10
Entziehung Fahrerlaubnis; 18 Punkte;Tilgung nach Erreichen der 18 Punkte …
Auszug aus VG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 K 2635/10
Das Gericht hat mit Beschluss vom 28.05.2010 den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt (14 L 625/10). - VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584
Auszug aus VG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 K 2635/10
Damit hat sich die Androhung des Zwangsgeldes erledigt, denn die Zwangsgeldandrohung entfaltet seit diesem Zeitpunkt für den Kläger keine Beschwer mehr, vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.01.2006 - 11 CS 05.1584 -, juris.
- VG Düsseldorf, 28.05.2010 - 14 L 625/10 Er hat am 21.04.2010 gegen die Verfügung vom 22.03.2010 Klage erhoben(14 K 2635/10) und zugleich einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.