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   FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13 AO   

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https://dejure.org/2014,39433
FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13 AO (https://dejure.org/2014,39433)
FG Münster, Entscheidung vom 07.11.2014 - 14 K 2901/13 AO (https://dejure.org/2014,39433)
FG Münster, Entscheidung vom 07. November 2014 - 14 K 2901/13 AO (https://dejure.org/2014,39433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs 6; AO § 147 Abs 1
    Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer Apotheke bei Außenprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außenprüfung - Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer Apotheke bei Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenvorlage aus dem Warenwirtschaftssystem in der Betriebsprüfung

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Datenträgerzugriff nur mit Augenmaß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung: Zugriff auf Warenwirtschaftssysteme muss begründet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung: Zugriff auf Warenwirtschaftssysteme muss begründet werden

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13
    aa) Die --nach § 121 Abs. 1 AO zu begründende (vgl. BFH-Beschluss vom 27.09.2010 - II B 164/09, BFH/NV 2011, 193)-- Ermessensentscheidung der Finanzbehörde ist im finanzgerichtlichen Verfahren dahingehend zu überprüfen, ob der Verwaltungsakt deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder vom Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist, § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO).

    Zwar besteht kein Rangverhältnis der einzelnen in § 147 Abs. 6 AO genannten Zugriffsmethoden; bei der Ausübung des der Finanzbehörde zustehenden Ermessens ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) zu beachten (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 193).

    Der Zugriff auf die Daten und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf daher nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig --also geeignet, erforderlich und angemessen--, erfüllbar und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 193; Drüen in Tipke/Kruse, § 147 AO Rz 76a; Rätke in Klein, § 147 Rz 66).

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13
    Denn soweit sich die Aufforderung der Finanzbehörde auf nicht aufbewahrungspflichtige Daten erstrecken sollte, ist die Aufforderung bereits deshalb rechtswidrig, weil die Voraussetzungen des § 147 Abs. 6 AO ("Unterlagen nach § 147 Abs. 1 AO") nicht vorliegen (BFH-Urteil vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, m.w.N.; Rätke in Klein, § 147 Rz 66).

    Der Zugriff auf die Daten und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf daher nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig --also geeignet, erforderlich und angemessen--, erfüllbar und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 193; Drüen in Tipke/Kruse, § 147 AO Rz 76a; Rätke in Klein, § 147 Rz 66).

  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12

    Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13
    Soweit sich der Beklagte auf die Ausführungen des FG Sachsen-Anhalt stütze, sei dem mit dem Urteil des Hessischen FG vom 24.04.2013 - 4 K 422/12 (EFG 2013, 1186) entgegenzuhalten, dass ein Datenzugriffsrecht auf freiwillig geführte Unterlagen nicht bestehe.

    Es ist umstritten, ob ein Datenzugriffsrecht auch auf solche Daten besteht, die --wie hier-- im Rahmen des Betriebs einer Apotheke freiwillig oder aus berufsrechtlichen Gründen geführten werden (für das Bestehen eines Datenzugriffsrechts: FG Sachsen-Anhalt in DStRE 2014, 230; a. A.: FG Münster in EFG 2014, 91; Hessisches FG in EFG 2013, 1186, Leitsatz 1).

  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13
    Daher sei zunächst die Frage der Rechtmäßigkeit des Datenanforderungsbescheides zu klären (vgl. auch Urteil des FG Münster vom 10.10.2013 - 2 K 4112/12 E, EFG 2014, 91, Revision anhängig, Az. des BFH X R 47/13).

    Es ist umstritten, ob ein Datenzugriffsrecht auch auf solche Daten besteht, die --wie hier-- im Rahmen des Betriebs einer Apotheke freiwillig oder aus berufsrechtlichen Gründen geführten werden (für das Bestehen eines Datenzugriffsrechts: FG Sachsen-Anhalt in DStRE 2014, 230; a. A.: FG Münster in EFG 2014, 91; Hessisches FG in EFG 2013, 1186, Leitsatz 1).

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 396/12

    Rechtmäßigkeit der Datenanforderung im Rahmen der Betriebsprüfung: Vorlagepflicht

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13
    Überdies handele es sich zum einen nach den zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts (FG) des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 23.05.2013 - 1 K 396/12 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2014, 230) bei den Verkaufsdaten eines Warenwirtschaftssystems, sofern es sich nicht bereits um Aufzeichnungen i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO handele, weil sie einzelne Geschäftsvorfälle beträfen, zumindest um steuerlich relevante Unterlagen i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO, da sie dem Verständnis der Geschäftsvorfälle und ihrer Verprobung dienen könnten.

    Es ist umstritten, ob ein Datenzugriffsrecht auch auf solche Daten besteht, die --wie hier-- im Rahmen des Betriebs einer Apotheke freiwillig oder aus berufsrechtlichen Gründen geführten werden (für das Bestehen eines Datenzugriffsrechts: FG Sachsen-Anhalt in DStRE 2014, 230; a. A.: FG Münster in EFG 2014, 91; Hessisches FG in EFG 2013, 1186, Leitsatz 1).

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13
    Im Übrigen habe das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 07.11.2012 - 14 K 554/12, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 268 eine vergleichbare Rechtsauffassung vertreten.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

    Auszug aus FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13
    bb) Die sich der Finanzbehörde stellende Frage, ob und in welcher Form sie einen Steuerpflichtigen nach § 147 Abs. 6 AO in Anspruch nimmt, ob also auf den Streitfall bezogen das Datenzugriffsrecht auf die mittels des Warenwirtschaftssystems erstellten Daten besteht, hat diese nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006 - 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634, m.w.N.).
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