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   FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06 E   

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https://dejure.org/2009,6702
FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06 E (https://dejure.org/2009,6702)
FG Münster, Entscheidung vom 30.10.2009 - 14 K 2937/06 E (https://dejure.org/2009,6702)
FG Münster, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 14 K 2937/06 E (https://dejure.org/2009,6702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung des Kaufvertrags unter Eheleuten zum Zweck der Zuordnung des Grundstücks als Sonderbetriebsvermögen einer KG

  • Judicialis

    UmwStG § 24 Abs. 1; ; UmwStG § 24 Abs. 2; ; UmwStG § 24 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16; EStG § 34; UmwStG § 20; UmwStG § 24
    Einbringung eines EU in eine GmbH & Co. KG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umwandlungen: - Einbringung eines EU in eine GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Umwandlungsteuerrecht - Steuerneutrale Einbringung eines Unternehmens trotz Vorabveräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbringung ohne wesentliches Betriebsvermögen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerneutrale Unternehmens-Einbringung trotz Vorabveräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerneutrale Einbringung eines Unternehmens trotz Vorabveräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH sind Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFH/NV 2009, 1326).

    Seine Rechtsprechung begründet der BFH insbesondere mit dem Zweck einer Missbrauchsbekämpfung (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFH/NV 2009, 1326).

  • FG Köln, 21.06.2006 - 14 K 506/03

    Buchwertfortführung nach Einbringung von MU-Anteilen in eine KapG

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    Darüber hinaus hat der BFH entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Tarifermäßigung gem. § 16 i.V.m. § 34 EStG ergangenen Rechtsgrundsätze auch auf eine Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG 1995 anzuwenden seien (BFH-Beschluss vom 13. April 2007 IV B 81/06, BFH/NV 2007, 1939; vorgehend FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2006 14 K 506/03, [...]).

    In beiden Fällen handle es sich um eine Überführung in ein anderes Betriebsvermögen, so dass eine wirtschaftliche Vergleichbarkeit bestehe (FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2006 14 K 506/03, [...]).

  • BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06

    Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft;

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    Nach dem BFH-Beschluss vom 13. April 2007 IV B 81/06 (BFH/NV 2007, 1939) sei § 20 UmwStG nicht anwendbar, wenn ein Betriebsgrundstück zurückbehalten oder gleichzeitig in ein anderes Betriebsvermögen überführt werde.

    Darüber hinaus hat der BFH entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Tarifermäßigung gem. § 16 i.V.m. § 34 EStG ergangenen Rechtsgrundsätze auch auf eine Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG 1995 anzuwenden seien (BFH-Beschluss vom 13. April 2007 IV B 81/06, BFH/NV 2007, 1939; vorgehend FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2006 14 K 506/03, [...]).

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86

    Entnahmegewinn bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils als begünstigter

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    Demgegenüber gehört nach dem BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 67/86 (BStBl. II 1990, 132) der Gewinn aus der Entnahme von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens bei anschließender Veräußerung des Mitunternehmeranteils auch dann zum tarifbegünstigten Gewinn i.S.d. § 16 i.V.m. § 34 EStG, wenn die Entnahme in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung erfolgt und bei der Entnahme der Wirtschaftsgüter die stillen Reserven steuerpflichtig aufgedeckt werden.

    Diese Auffassung folgt aus der zu § 16 i.V.m. § 34 EStG entwickelten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24. August 1989 IV R 67/86, BStBl. II 1990, 132).

  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Raumübereignung

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    Dem für die Übereignung einer Sachgesamtheit gem. § 929 BGB geltenden Bestimmtheitsgrundsatz ist nur dann genügt, wenn es auf Grund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 03. Juli 2000 II ZR 314/98, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 2898).
  • BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87

    Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    So hat er im Zusammenhang mit der Tarifermäßigung gem. § 16 i.V.m. § 34 EStG entschieden, bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sei die Tarifermäßigung zu versagen, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang wesentliche Betriebsgrundlagen aus dem Sonderbetriebsvermögen zu Buchwerten in eine andere Mitunternehmerschaft eingebracht und damit nicht alle stillen Reserven in dem Mitunternehmeranteil aufgedeckt werden (BFH-Urteile vom 06. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116; BStBl. II 2001, 229, vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl. II 1991, 635).
  • BFH, 05.06.1991 - XI R 19/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe oder einer

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    Diese Sichtweise verkenne, dass nach der Rechtsprechung des BFH ein fehlender Fremdvergleich nicht zu einer vom Zivilrecht abweichenden Zuordnung des Wirtschaftsguts für steuerliche Zwecke führe, sondern lediglich zur Unentgeltlichkeit des Vertrags (BFH-Urteil vom 05. Juni 1991 XI R 19/90, BFH/NV 1992, 97 m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    So hat er im Zusammenhang mit der Tarifermäßigung gem. § 16 i.V.m. § 34 EStG entschieden, bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sei die Tarifermäßigung zu versagen, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang wesentliche Betriebsgrundlagen aus dem Sonderbetriebsvermögen zu Buchwerten in eine andere Mitunternehmerschaft eingebracht und damit nicht alle stillen Reserven in dem Mitunternehmeranteil aufgedeckt werden (BFH-Urteile vom 06. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116; BStBl. II 2001, 229, vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl. II 1991, 635).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06
    Dasselbe gilt für die Besteuerung des Gewinns aus einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs, wenn kurz zuvor wesentliche Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der in ihnen gebundenen stillen Reserven übertragen werden (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl. II 2005, 395).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das FG der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 369 veröffentlichtem Urteil statt.
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