Rechtsprechung
FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 3127/99 E |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertreterversorgungswerk; Berufsunfähigkeitsrente als Einkünfte; Berufsunfähigkeitsrente als nachträgliche gewerbliche Einkünfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- VVW 2 -, Allianz, Besteuerung der Rente des VV aus dem Vertreterversorgungswerk des VU nach dem EStG
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96
So werden Versorgungszahlungen besteuert - Zahlungen des …
Auszug aus FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 3127/99
Der Hinweis des Beklagten auf das den Klägern übersandte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.11.1997, 12 K 168/96, EFG 1998, 363, blieb unbeantwortet.Da der Ausgleichsanspruch als Forderung zur Abgeltung einer bereits geleisteten Tätigkeit dem laufenden gewerblichen Gewinn zuzurechnen ist (…vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluß vom 16.08.1989 III B 14/89, BFH/NV 1990, 188), ist auch die voll von dem Unternehmer finanzierte Rente, die an die Stelle des Ausgleichsanspruchs tritt und sich ebenfalls an der beruflichen Leistung des Klägers bemißt, für den Kläger nachträglicher gewerblicher Gewinn (so auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363).
- BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64
Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Auszug aus FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 3127/99
Es könne daher unbillig erscheinen, den Unternehmer doppelt zu belasten und andererseits dem Vertreter noch den vollen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 23.05.1966 VII ZR 268/64, NJW 1966, 1962, Urteil vom 18.02.1982 I ZR 20/80, DB 1982, 1269, Urteil vom 17.11.1983 I ZR 139/81, BB 1984, 168). - BGH, 17.11.1983 - I ZR 139/81
Anrechnung von Versorgungsleistungen auf den Ausgleichsanspruch
Auszug aus FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 3127/99
Es könne daher unbillig erscheinen, den Unternehmer doppelt zu belasten und andererseits dem Vertreter noch den vollen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 23.05.1966 VII ZR 268/64, NJW 1966, 1962, Urteil vom 18.02.1982 I ZR 20/80, DB 1982, 1269, Urteil vom 17.11.1983 I ZR 139/81, BB 1984, 168). - BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80
Anrechnung von Versorgungszusagen auf den Ausgleichsanspruch
Auszug aus FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 3127/99
Es könne daher unbillig erscheinen, den Unternehmer doppelt zu belasten und andererseits dem Vertreter noch den vollen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 23.05.1966 VII ZR 268/64, NJW 1966, 1962, Urteil vom 18.02.1982 I ZR 20/80, DB 1982, 1269, Urteil vom 17.11.1983 I ZR 139/81, BB 1984, 168). - BFH, 16.08.1989 - III B 14/89
Gewerbesteuerrechtliche Beurteilung des Ausgleichsanspruchs eines …
Auszug aus FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 3127/99
Da der Ausgleichsanspruch als Forderung zur Abgeltung einer bereits geleisteten Tätigkeit dem laufenden gewerblichen Gewinn zuzurechnen ist (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluß vom 16.08.1989 III B 14/89, BFH/NV 1990, 188), ist auch die voll von dem Unternehmer finanzierte Rente, die an die Stelle des Ausgleichsanspruchs tritt und sich ebenfalls an der beruflichen Leistung des Klägers bemißt, für den Kläger nachträglicher gewerblicher Gewinn (so auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363).
- FG Nürnberg, 25.07.2019 - 6 K 1733/18
Versteuerung der aus dem Vertreterversorgungswerk als Rente geleisteten Zahlungen
d) Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 07.12.2000 14 K 3127/99, juris, dies auch für den Fall einer Berufsunfähigkeitsrente bejaht und führt aus, Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit nach § 24 Nr. 2 EStG lägen dann vor, wenn die Einkünfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit stünden. - FG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 K 243/12
Auf den Ausgleichsanspruch anrechenbare Leistungen aus einer kapitalgedeckten …
Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit liegen dann vor, wenn die Einkünfte im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der ehemaligen gewerblichen Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen der ehemaligen gewerblichen Tätigkeit von dem Gewerbetreibenden erbrachten Leistungen darstellen (s. BFH-Urteil vom 25.3.1976, IV R 174/73, BStBl. II 1976, 487, BFHE 118, 572; FG Münster v. 7.12.2000, 14 K 3127/99 E, juris zu Berufsunfähigkeitsversicherung).