Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17004
FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07 (https://dejure.org/2010,17004)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2010 - 14 K 318/07 (https://dejure.org/2010,17004)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 14 K 318/07 (https://dejure.org/2010,17004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd gleicher Aufnahme des Kindes in die getrennten Haushalte beider Elternteile - Klageberechtigung des unterlegenen Elternteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24b Abs. 1 S. 1-3 EStG; § 24b Abs. 2 EStG; § 64 Abs. 2 S. 1 EStG
    Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) bei annähernd gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24b
    Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24 b EStG bei annähernd gleichwertiger Aufnahme des Kindes in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern; Entlastungsbetrag; Alleinerziehende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24 b EStG bei annähernd gleichwertiger Aufnahme des Kindes in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlastungsbetrag bei Aufnahme des Kindes in die Haushalte beider Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung des Entlastungsbetrags nach § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) bei annähernd gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    In diesen Fällen wendet der Bundesfinanzhof § 64 Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG analog an, um bestimmen zu können, an wen das Kindergeld, das nach § 64 Abs. 1 EStG nur einem Berechtigten zu zahlen ist und nicht aufgeteilt werden darf, vorrangig auszuzahlen ist (BFH-Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BStBl II 2008, 752).

    Denn auch hier seien die Berechtigten typischerweise in gleicher Höhe mit den Leistungen für das Kind belastet, unabhängig davon, ob dies im konkreten Fall tatsächlich so gegeben sei (BFH-Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BStBl II 2008, 752).

    Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BStBl II 2008, 752 bereits ausdrücklich entschieden, dass das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern, die ihr Kind in annähernd gleichem zeitlichen Umfang in ihrem Haushalt aufgenommen haben, demjenigen zu zahlen ist, den die Eltern untereinander bestimmt haben und dass eine vor der Trennung getroffene Bestimmung des Kindergeldberechtigten wirksam bleibt, bis sie von einem Berechtigten widerrufen wird.

  • FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 1468/07

    Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende i.F. eines bei mehreren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    19 Die analoge Anwendung des § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG überträgt der erkennende Senat auf die Gewährung des Entlastungsbetrags nach § 24 b Abs. 1 Satz 1 EStG, soweit, wie im vorliegenden Fall, kein Übergewicht der Haushaltsaufnahme erkennbar ist (so auch bereits Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. August 2008 15 K 1468/07, EFG 2008, 1796).

    Der eindeutige, bei der Auslegung des Gesetzes zu berücksichtigende Wortlaut des § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG und der Wille des Gesetzgebers steht jedoch einer Aufteilung auf mehrere Steuerpflichtige bzw. einer doppelten Gewährung des Entlastungsbetrags entgegen (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. August 2008 15 K 1468/07, EFG 2008, 1796; Loschelder in Schmidt, EStG, 29. Auflage 2010, § 24b Rdz. 13).

    Die Anknüpfung an die kindergeldrechtliche Regelung des § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt somit unter systematischen Gesichtspunkten die konsequente Fortführung des gesetzgeberischen Willens dar (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. August 2008 15 K 1468/07, EFG 2008, 1796).

  • BFH, 21.02.2000 - X B 3/99

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sie sich, nachdem das Gericht sie gemäß § 60 Abs. 3 FGO zum vorliegenden Rechtsstreit notwendig beigeladen hat, der Teilnahme am Verfahren nicht entziehen konnte, da es in der Sache um den Einkommensteuerbescheid 2004 ging, den das FA ihr gegenüber erlassen hatte (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 X B 3/99, BFH/NV 2000, 1473).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 79/08

    Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    Zu dieser Streitfrage ist beim Bundesfinanzhof bereits ein Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen III R 79/08 anhängig, das einen nahezu identischen Sachverhalt betrifft und über das der Bundesfinanzhof, soweit ersichtlich, noch nicht entschieden hat.
  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    Dabei muss die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441; BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762).
  • BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    Dabei muss die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441; BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    Dabei muss die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441; BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762).
  • BFH, 01.02.2000 - VII B 202/99

    Zurücknahme der Referenzmenge; Eingriff in Rechte Dritter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    Gegen eine Einspruchsentscheidung kann auch ein Hinzugezogener allerdings nur dann Klage erheben, wenn er die dafür in der Finanzgerichtsordnung aufgestellten Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die Verletzung eigener Rechte gemäß § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend machen kann (BFH-Beschluss vom 1. Februar 2000 VII B 202/99, BFH/NV 2000, 960).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    Dabei muss die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441; BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713; BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BStBl II 2008, 762).
  • BFH, 04.04.2001 - XI R 60/00

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2010 - 14 K 318/07
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist regelmäßig geboten, wenn durch die Ablehnung einer Wiedereröffnung wesentliche Prozessgrundsätze verletzt würden, so z.B. wenn das Gericht den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzen würde oder wenn die Sachaufklärung noch nicht ausreicht (BFH-Urteil vom 4. April 2001 XI R 60/00, BStBl II 2001, 726).
  • FG Hessen, 24.08.2010 - 2 K 2076/09

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Das FG München spricht in seinem Urteil vom 12.2.2008 (10 K 275/07, juris-online) von "gleichwertiger Haushaltsaufnahme" , das FG Niedersachsen in seinem Urteil vom 17.5.2010 (14 K 318/07, juris-online) von "annähernd gleichwertiger Haushaltsaufnahme" , der BFH wählt in seinem Beschluss vom 19.7.2007 (III S 31/06 (PKH), juris-online) die Worte "in annähernd gleichem Umfang" .
  • VG Berlin, 24.08.2011 - 23 K 242.09

    Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des Kindes

    Wenn - wie vorliegenden Fall - sich das Kind in den Haushalten beider Eltern annähernd gleichwertig aufhält und beide Wohnungen in das Melderegister eingetragen sind, steht unabhängig von der Eintragung der Hauptwohnung der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG dem Elternteil zu, der von den Berechtigten i.S.d. § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG oder vom Familiengericht nach § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG zum alleinigen Kindergeldberechtigten im Streitjahr bestimmt worden ist (vgl. FG Hannover, Urteil vom 17. Mai 2010 - 14 K 318/07 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht