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   FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06   

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https://dejure.org/2008,23235
FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06 (https://dejure.org/2008,23235)
FG München, Entscheidung vom 07.01.2008 - 14 K 3283/06 (https://dejure.org/2008,23235)
FG München, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 14 K 3283/06 (https://dejure.org/2008,23235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug eines Journalisten: Haushaltsgegenstände; Schätzung der privaten Telefon- und Kfz-Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Umsatzsteuer eines Journalisten bei privater Telefon- und Kfz-Nutzung; Vorsteuerabzug für Beiträge an ein Versorgungswerk und die Künstlersozialkasse; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der durch objektive Anhaltspunkte belegten Verwendungsabsicht

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug eines Journalisten; Private Telefon- und Kfz-Nutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug eines Journalisten - Private Telefon- und Kfz-Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.06.1999 - V R 82/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    Die angefallenen Kosten des PKW sind daher im Weg der Schätzung auf die unternehmerischen und nichtunternehmerischen Fahrten aufzuteilen (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 82/98, UR 1999, 366).
  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    Zum Nachweis einer ausschließlich betrieblichen Nutzung bedarf es vielmehr objektiv nachprüfbarer Unterlagen, wie z.B. eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).
  • BFH, 22.09.1993 - V B 113/93

    Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    In tatsächlicher Hinsicht trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281).
  • BFH, 26.11.2003 - V B 124/03

    Leistungsaustausch zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    Ausgehend von allgemeinen Erfahrungssätzen und unter Berücksichtigung des Berufsbilds des Klägers hält das Gericht den dabei ermittelten nichtunternehmerischen Nutzungsanteil von 10% für sachgerecht (vgl. BFH-Beschluss vom 20.10.2000 V B 124/03, BFH/NV 2001, 492; Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar § 3 Rz. 630, 645 m.w.N).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    Maßgebend für die Überprüfung der durch objektive Anhaltspunkte belegten Verwendungsabsicht ist der jeweilige Zeitpunkt des Leistungsbezugs, zu dem das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 876).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    Bei einem gemischt genutzten Gegenstand hat der Steuerpflichtige das Recht, lediglich den unternehmerisch genutzten Teil seinem Unternehmen zuzuordnen; er kann aber auch den gesamten Gegenstand seinem Unternehmen zuordnen und die unternehmensfremde Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i.V.m. § 3 Abs. 9 a Nr. 1 UStG versteuern (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813).
  • BFH, 20.10.2000 - V B 124/00

    Private Pkw-Nutzung

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    Ausgehend von allgemeinen Erfahrungssätzen und unter Berücksichtigung des Berufsbilds des Klägers hält das Gericht den dabei ermittelten nichtunternehmerischen Nutzungsanteil von 10% für sachgerecht (vgl. BFH-Beschluss vom 20.10.2000 V B 124/03, BFH/NV 2001, 492; Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar § 3 Rz. 630, 645 m.w.N).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
    In diesem Fall eröffnet sich ihm nicht das Recht zum Vorsteuerabzug (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90, Lennartz, Slg. 1991, I3795).
  • FG Hamburg, 09.10.2008 - 5 K 33/08

    Werbungskosten, § 19 EStG: Umzugskosten als Werbungskosten

    Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen ( BFH-Urt. v. 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; FG München, Urt. v. 7.1.2008, 14 K 3283/06, [...]).

    Soweit sie sich zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass - durch die fehlenden Fahrtzeitaufzeichnungen - für die Schätzung gegeben hat ( BFH-Urt. v. 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226; FG München, Urt. v. 7.1.2008, 14 K 3283/06, [...]).

  • FG Nürnberg, 19.05.2009 - 2 K 1204/08

    Vorsteuerabzug hinsichtlich der Aufwendungen, die aus statischen Gründen vor

    Die Entscheidung des FG München (Urteil vom 07.01.2008 Az. 14 K 3283/06, [...]) betrifft die Frage, ob ein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Gegenständen des privaten Bedarfs gestattet ist.
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