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   FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07   

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https://dejure.org/2009,24321
FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07 (https://dejure.org/2009,24321)
FG München, Entscheidung vom 28.05.2009 - 14 K 335/07 (https://dejure.org/2009,24321)
FG München, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 14 K 335/07 (https://dejure.org/2009,24321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren über einen anderen Mitgliedstaat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren über einen anderen Mitgliedstaat; Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr durch die rechtmäßige als auch die unrechtmäßige Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren

  • Judicialis

    Richtlinie (EWG) Nr. 92/12 Art. 6 Abs. 1; ; ZK Art. 202 Abs. 1a; ; ZK-DVO Art. 230; ; ZK-DVO Art. 231; ; ZK-DVO Art. 232; ; ZK-DVO Art. 233; ; ZK-DVO Art. 234; ; UStG § ... 13 Abs. 2; ; UStG § 21 Abs. 2; ; BrMG § 145 Abs. 4; ; BrStV § 45a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren über einen anderen Mitgliedstaat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren über einen anderen Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.09.2004 - VII B 62/04

    Vorschriftswidrige Einfuhr von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07
    Wenn daran anschließend der Alkohol ohne Steueraussetzungsverfahren nach § 141 BranntwMonG über Österreich nach Deutschland verbracht wird, ist darin ein gewerbliches "unversteuertes" Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat zu sehen, das unter § 144 BranntwMonG fällt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 06.09.2004 VII B 62/04, n.v.).
  • BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach

    Auszug aus FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07
    Werden Waren, die aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt gemäß § 21 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 215 Abs. 4 ZK auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland entstanden, wenn der Abgabenbetrag weniger als 5.000 EUR beträgt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 2008 VII R 30/07, BFHE 221, 325, ZfZ 2008, 301).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07
    Die Prüfung der Frage, ob eine Wareneinfuhr im Sinne von Art. 45 Abs. 2 Buchst. b der ZollbefreiungsVO nichtkommerziellen Charakter hat, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in jedem Einzelfall auf der Grundlage einer Gesamtbeurteilung der Umstände unter Berücksichtigung der Menge und der Art der Einfuhr sowie der Häufigkeit von Einfuhren der gleichen Waren durch den betreffenden Reisenden, aber gegebenenfalls auch seiner Lebensweise und seiner Gewohnheiten oder seines familiären Umfelds vorzunehmen (vgl. EuGH-Urteil vom 4. Juni 2002 Rs. C-99/00, Slg. 2002 I-4839, ZfZ 2002, 265).
  • BFH, 09.07.1996 - VII B 14/96

    Verwirklichung einer tabaksteuerverkürzendenden Wirkung

    Auszug aus FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07
    Wenn daran anschließend der Alkohol ohne Steueraussetzungsverfahren nach § 141 BranntwMonG über Österreich nach Deutschland verbracht wird, ist darin ein gewerbliches "unversteuertes" Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat zu sehen, das unter § 144 BranntwMonG fällt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 06.09.2004 VII B 62/04, n.v.).
  • BFH, 22.05.2012 - VII R 50/11

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der

    Daher kommt nicht der Zeitpunkt der Einfuhr der Zigaretten nach Polen in Betracht (a.A. zu einem entsprechenden Fall: FG München, Urteil vom 28. Mai 2009  14 K 335/07, nicht veröffentlicht).
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08

    Einfuhrumsatzsteuer bei illegal aus einem Drittland über Polen nach Deutschland

    Nach dem Sachverhalt des Urteils des FG München vom 28. Mai 2009 ( 14 K 335/07, juris) war Branntwein aus Bosnien (Drittland) über Slowenien (bereits Mitgliedstaat der Europäischen Union) und Österreich nach Deutschland verbracht worden.

    Darüber hinaus wird hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer von dem Urteil des FG München vom 28. Mai 2009 ( 14 K 335/07, a.a.O.) abgewichen, so dass außerdem zur Sicherung der Rechtseinheit die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO zuzulassen ist.

  • BFH, 22.05.2012 - VII R 51/11

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der

    Daher kommt nicht der davor liegende Zeitpunkt der Einfuhr der Zigaretten in einen anderen Mitgliedstaat (welcher dies im Streitfall war, hat sich nicht feststellen lassen) in Betracht (a.A. zu einem entsprechenden Fall: FG München, Urteil vom 28. Mai 2009  14 K 335/07, nicht veröffentlicht).
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